Verwaltung von eigenen Immobilien jeglicher Art, Übernahme von Immobilien- und Mietverwaltung für fremde Personen gegen Entgelt, Übernahme von Mietgarantien sowie An- und Verkauf von Immobilien einschließlich sämtlicher mit den vorgenannten Zwecken zusammenhängenden Tätigkeiten. Geschäfte im Sinne des § 34c GewO sind Gegenstand des Unternehmens.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Florian Dattinger
München
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.10.1992 zuletzt geändert am 23.07.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2001 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2001 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50 000 DM auf 100 000 DM, die Umstellung auf Euro und die weitere Erhöhung des Stammkapitals um 2620,81 EUR auf 53 750 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat am 22. Dezember 2000 mit der "DAWO-PLANBAU Planungs- und Wohnungsbau GmbH" mit dem Sitz in München (AG München, HRB 52729) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluß vom 27. Dezmber 2000 zugestimmt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.11.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 9 So.
Beschluß Bl. 17 SB; Neue Satzung Bl. 18 SB;.
Beschluss Bl. 22 SB; neue Satzung Bl. 25 SB;
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 22.04.2005 (Az. 1501 IN 1001/05) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 20.07.2005 (Az. 1501 IN 1001/05) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.