"CF - AKTIV" Verein zur Unterstützung von an Mukoviszidose erkrankten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen an den Münchner CF - Therapiezentren e.V. · Amtsgericht München
"CF - AKTIV" Verein zur Unterstützung von an Mukoviszidose erkrankten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen an den Münchner CF - Therapiezentren e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
München
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 14587
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
06.10.2005
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß die Vergabe von Vereinsmitteln und Gewährung von Unterstützung , die den Betrag von 1.000,--DM überschreiten, der Zustimmung der gesamten Vorstandschaft bedürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wolfgang Schmitz
Vaterstetten
Vorstand
Henriette Staudter
Geisenfeld
Vorstand
Robert Müller
Neuried
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.09.1993 zuletzt geändert am 17.09.1994
Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2002 hat die Änderung des § 2 der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.02.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 21 So.
Protokoll Bl. 30 SB;
Protokoll Bl. 30, 32 SB;
Vertrag Bl. 38, Beschl. Bl. 41
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2005 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 06.08.2005 und Beschluß der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 06.08.2005 mit cf-initiative-aktiv München e.V. Hilfe bei Mukoviszidose mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, noch nicht eingetragen, 13 AR 4319/05) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.