Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und eventuell ein weiteres Vorstandsmitglied oder zwei weitere Vorstandsmitglieder. Sie vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind.
Satzung Blatt 15 - 18 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 02.03.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.11.2005.
Satzung
Satzung vom 13.09.1987
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.