die Planung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen jeglicher Art zum Einsatz in Fremdfirmen und alles was diesem Zweck dient sowie der Vertrieb von Hard- und Software sowie das Einbringen von Dienstleistungen jeglicher Art im IT-Umfeld.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rüdiger Gerd Hubrach
Lünen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.08.1998 zuletzt geändert am 28.06.2002
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.11.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 985 Amtsgericht Lünen getreten. Freigegeben am 03.08.2004.
Formwechsel
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 16.07.2010 den Vermögensteil Software-Sparte der Interemotion AG (künftig Intermotion Holding AG) mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund HRB 17925) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15. September 2010 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.