Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Fall 1
Fall 3
Fall 2
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Gießen (Az. 6 IN 127/25) vom 02.07.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.