Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- CECONOMY AG
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft (AG)
- Sitz
- Düsseldorf
- Geschäftsanschrift
- Kaistraße 3, 40221 Düsseldorf
Handelsregister · HRB 39473
CECONOMY AG · Amtsgericht Düsseldorf
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
- Handelsgeschäfte aller Art, die mit dem Betrieb von Einzelhandelsunternehmen zusammenhängen, Versandhandel, Großhandel sowie Vertriebsformen unter Nutzung neuer Medien; - Herstellung und Entwicklung von Produkten, die Gegenstand von Handelsgeschäften und von Dienstleistungen sein können; - Durchführung von Immobiliengeschäften aller Art einschließlich Immobilienentwicklung; - Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Handel, Konsumgütern und Logistik sowie handelsbezogenen digitalen Geschäftsmodellen; - Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen; - Verwaltung von Vermögen.
Leitung und Vertretung
Castrop-Rauxel
Mettmann
Reichertshausen
Köln
Düsseldorf
Delft
Pfaffenhofen a. d. Ilm.
Eintragungen
Die Hauptversammlung vom 20. Juni 2001 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9, 10, 16, 17 und 18 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23. Mai 2002 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 7 und Abs. 9 (Grundkapital und Aktien) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 22.05.2003 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Bekanntmachungen), 15 Abs. 2 S. 1 (Hauptversammlung) und 4 Abs. 8 (bedingtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 04.06.2004 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 8 und damit die bedingte Erhöhung des Grundkapitals sowie weitere Änderungen in § 4 Abs. 10 (Genehmigtes Kapital III) und 4 Abs. 11 (Genehmigtes Kapital IV) beschlossen. Im übrigen wurde § 13 der Satzung aufgehoben und neu gefasst.
Die Hauptversammlung vom 18.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 15 Abs. 2 (Ort, Einberufung) und § 16 Abs. 1 und 2 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen. § 17 (Vorsitz) wurde um einen Abs. 3 ergänzt.
Die Hauptversammlung vom 18.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 16 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 (Anmeldung zur und Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23.05.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 7 und Abs. 9 (Grundkapital und Aktien) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 16.05.2008 hat die Aufhebung der Satzung in § 4 Abs. 8 S. 2 lit. a) und lit. b) sowie § 4 Abs. 12 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. § 20 Abs. 1 und 2 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung) sind neu gefasst.
Die Hauptversammlung vom 13.05.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 Abs. 8 (Grundkapital und Aktien), 4 Abs. 10 (Grundkapital und Aktien) und 18 Abs. 2 (Stimmrecht) beschlossen. Es wurde in § 4 ein neuer Abs. (12) angefügt und § 4 Abs. 11 wurde aufgehoben.
Die Hauptversammlung vom 05.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 8 (bedingtes Kapital I) und die Aufhebung des § 4 Abs. 12 (bedingtes Kapital II) beschlossen. Durch Beschluss der Hauptversammlung wurde die Satzung weiterhin in § 13 (Vergütung des Aufsichtsrats), § 15 (Ort,Einberufung), § 16 (Teilnahmerecht), § 18 (Stimmrecht), § 8 (Vorsitzender und Stellvertreter) und § 12 (Geschäftsordnung, Willenserklärungen) geändert.
Die Hauptversammlung vom 05.05.2010 hat ferner eine Änderung der Satzung in § 17 (Vorsitz) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 3 (Geschäftsjahr) und § 4 Abs. 7 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Unter Aufhebung der bisherigen genehmigten Kapitalia I bis III ist ein neues genehmigtes Kapital I geschaffen worden. § 4 Abs. 9 der Satzung und § 4 Abs. 10 der Satzung wurden aufgehoben.
Die Hauptversammlung vom 08.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 15 Abs. 1 (Ort, Einberufung) beschlossen. § 20 Abs. 4 (Jahresabschluß und Gewinnverwendung) der Satzung ist neu gefasst. Der bisherige § 20 Abs. 4 (Jahresabschluß und Gewinnverwendung) der Satzung wird zu § 20 Abs. 5 (Jahresabschluß und Gewinnverwendung) und der bisherige § 20 Abs. 5 (Jahresabschluß und Gewinnverwendung) der Satzung wird zu § 20 Abs. 6 (Jahresabschluß und Gewinnverwendung).
Die Hauptversammlung vom 08.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 20.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. (8) (bedingtes Kapital I) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 19.02.2016 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 06.02.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 7 (Genehmigtes Kapital I) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 06.02.2017 hat die Satzung insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere die Firma und den Gegenstand geändert.
Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. (7) der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 83.426.358,63 auf EUR 918.845.410,90 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.06.2018 ist § 4 der Satzung in den Absätzen (1), (2) und (7) entsprechend geändert.
Die Hauptversammlung vom 13.02.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 Abs. 7 und 8 (Grundkapital und Aktien) und 13 Abs. 4 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 12.02.2020 hat die Änderung der Satzung in § 16 Abs. (2) (Teilnahmerecht) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 17.02.2021 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 12.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 und 3 (Grundkapital und Aktien), 16 Abs. 1 Satz 1 (Teilnahmerecht) und 21 (Gewinnverteilung) beschlossen. Von § 4 wurden die Abs. 4 und 5 ersatzlos gestrichen und sind einstweilen freibleibend. Von § 18 (Stimmrecht) ist der Abs. 4 ersatzlos gestrichen worden. § 21 (Gewinnverwendung) wurde geändert und neu gefasst.
Die Hauptversammlung vom 12.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 1 und Abs. 2 und mit ihr die Erhöhung des Grundkapitals um 321.602.593,27 EUR auf 1.240.448.004,17 EUR beschlossen. Ferner wurde ein neuer § 4 Abs. 9 (Bedingtes Kapital 2022/I) eingeführt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 12.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 7 beschlossen, indem das bisherige genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2022/I) eingefügt wurde. Ferner wurde § 4 Abs. 8 neu gefasst, indem das bisherige bedingte Kapital aufgehoben und ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2022/II) eingefügt wurde
Die Hauptversammlung vom 12.04.2022 hat im Zuge der Änderung der Satzung in § 4 ein weiteres genehmigtes Kapital und ein weiteres bedingtes Kapital geschaffen.
Die Hauptversammlung vom 22.02.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 13 (Vergütung des Aufsichtsrats), 15 (Hauptversammlung - Ort, Einberufung, virtuelles Format) und 16 (Teilnahmerecht) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 14.02.2024 hat eine Änderung der Satzung in § 16 Abs. 2 (Teilnahmerecht) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 26.02.2025 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie weiter in den §§ 13 Abs. 1 und 2 (Vergütung des Aufsichtsrats) und 15 Abs. 3 (Ort, Einberufung, virtuelles Format) beschlossen.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 06.02.2017 und der Hauptversammlung der METRO Wholesale & Food Specialist AG vom 10.02.2017 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die METRO Wholesale & Food Specialist AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 79055) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrages vom 13.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 06.02.2017 und der Hauptversammlung der METRO Wholesale & Food Specialist AG vom 10.02.2017 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die METRO Wholesale & Food Specialist AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 79055) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2025 mit der MWFS Zwischenholding Management GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 78537) verschmolzen.
Tag der ersten Eintragung: 7.9.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.07.2001.
Beschluss Blatt 87 ff Sonderband
Beschluss Blatt 146 ff. Sonderband
Aufgrund eines Erfassungsfehlers Nachname des Prokuristen Dr. Haag Molkenteller von Amts wegen berichtigend zu lfd. Nr. 1 eingetragen.
HV.Beschl.: Sdb.a) Bl. 22 ff.
Eintragung lfd. Nr. 10, Spalte 6 b), von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen.
Satzung vom 11. Februar 1992, mehrfach zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2000 geändert.
Satzung Sonderband a) Ziff. I
Satzung Ziffer II Sonderband
Satzung Ziffer III Sonderband
Satzung Sdb. a) Ziff. IV
Beschluss Blatt 155 ff Sonderband II
Beschluss Blatt 3 ff. Sonderband III Vorst.-Beschluss Blatt 16 Sonderband III
Beschluss Blatt 48 ff. Sonderband
Eintragung lfd. Nr. 32, Spalte 6 b), von Amts wegen gelöscht und ergänzt neu eingetragen.
Zur Eintragung lfd. Nr. 57, Spalte 6 a), von Amts ergänzend eingetragen.
Eintragung lfd. Nr. 65, Spalte 5 bzgl. Vega Rivera, Miguel Angel, von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen.
Eintragung lfd. Nr. 65 Sp. 5 bezüglich Prokuristen Schweighofer (Geburtsdatum) und Cappannelli (Schreibweise des Familiennamens) auf Antrag berichtigt
Ergänzend zu lfd. Nr. 78 Spalte 2 b) eingtragen.
Eintragung lfd. Nr. 115, Spalte 6 b) bzgl. des bedingten Kapitals, von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen.
Eintragung lfd. Nr. 134, Spalte 6 b), von Amts wegen gelöscht, berichtigend und ergänzend neu eingetragen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 89.476.079,21 EUR, eingeteilt in bis zu 35.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 12.04.2022 unter Tagesordnungspunkt 2 gegen Sacheinlage ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.04.2022 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11.04.2027 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 321.600.000,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2022/I).
Satzung Blatt V Sonderband II
AR-Beschluss Blatt 17 Sonderband III
Satzung Blatt VII Sonderband
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.04.2022 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11.04.2027 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 112.560.000,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2022/II).
Satzung Blatt VI Sonderband III
Das Grundkapital ist um bis zu 127.825.000 Euro, eingeteilt in bis zu 50.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der CECONOMY AG oder einer Konzerngesellschaft der CECONOMY AG im Sinne von § 18 AktG, an der die CECONOMY AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 12. April 2022 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die CECONOMY AG ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der CECONOMY AG zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.
Das Grundkapital ist um bis zu 44.738.750,00 Euro, eingeteilt in bis zu 17.500.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der CECONOMY AG oder einer Konzerngesellschaft der CECONOMY AG im Sinne von § 18 AktG, an der die CECONOMY AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 12. April 2022 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die CECONOMY AG ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der CECONOMY AG zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.