Handelsregister · HRB 731434
Chronologischer Auszug
CE INVEST Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) CE INVEST GmbH b) Büsingen am Hochrhein Geschäftsanschrift: Junkerstraße 92, 78266 Büsingen am Hochrhein c) Die Verwaltung eigenen Vermögens. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Geschäftsführer: Labrenz, Ralf, Zürich / Schweiz, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 27.06.2024. | a) 26.07.2024 Nagel | |
| 2 | b) Neue Geschäftsanschrift: Junkerstraße 92 A, 78266 Büsingen am Hochrhein | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. b) Bestellt als Geschäftsführer: Suhrbier-Hahn, Ute, geb. Suhrbier, Neuhausen am Hochrhein / Schweiz, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Krasniqi, Ardita, St. Gallen, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2024 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 19.12.2024 Engler | |
| 3 | Stammkapital nun: 125.000,00 EUR | b) Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Suhrbier-Hahn, Ute, geb. Suhrbier, Neuhausen am Rheinfall / Schweiz, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Krasniqi, Ardita, St. Gallen / Schweiz, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hotz, Sarah, Zürich / Schweiz, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 100.000,00 EUR auf 125.000,00 EUR erhöht. | a) 25.03.2025 Engler | |
| 4 | a) Firma geändert; nun: CE INVEST Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH c) Gegenstand geändert; nun: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen sowie von ELTIF im Sinne der Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates i.V.m. der Delegierten Verordnung 2024/2759 der Europäischen Kommission (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, die das bei ihnen angelegte Geld ausschließlich investieren in - Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e) KAGB; - Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f) KAGB; - Beteiligungen an ÖPP- Projektgesellschaften und Infrastruktur- Projektgesellschaften im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h) KAGB, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann; - Derivate im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c), § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB; - Investmentanteile im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g), § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KAGB; - Wertpapiere im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a), § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB; - Geldmarktinstrumente im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) KAGB, § 253 Abs. 1 Nr. 2 KAGB; - Bankguthaben im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 d), § 253 Abs. 1 Nr. 1 KAGB; - Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, soweit diese ausschließlich in die vorgenannten Vermögensgegenstände investieren; b) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f KAGB, soweit diese ausschließlich in die unter Buchstabe a) genannten Vermögensgegenstände investieren. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind, sowie: a) Offene AIF, die als Europäischer langfristiger Investmentfonds (European Long Term Investment Fund-"ELTIF") den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/760 ("ELTIF-Verordnung") entsprechen, an professionelle Anleger vertrieben werden, und ausschließlich in die in § 3 Ziffer 2 Buchstabe a) genannten Vermögensgegenstände investieren. b) Geschlossene AIF, die als Europäischer langfristiger Investmentfonds (European Long Term Investment Fund-" ELTIF") den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/760 ("ELTIF-Verordnung") entsprechen, an professionelle Anleger vertrieben werden und ausschließlich in die in § 3 Ziffer 2 Buchstabe a) genannten Vermögensgegenstände investieren, wobei die Investition in Investmentvermögen nur dann zulässig ist, wenn diese ihrerseits ausschließlich in die in § 3 Ziffer 2 Buchstabe a) genannten Vermögengegenstände investieren. 4. Neben der kollektiven Vermögensverwaltung darf die Gesellschaft nur die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; c) sonstige mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Firma) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 22.12.2025 Engler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.