Handelsregister · HRB 20817
Chronologischer Auszug
CCP Systems Aktiengesellschaft · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) CCP Systems Aktiengesellschaft b) Stuttgart c) Der Vertrieb, die Vermarktung und die Herstellung von EDV-Produkten sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im EDV-Bereich. | 588.374,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. b) Vorstand: Krautter, Thomas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Lichner, Frank, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 22.12.1999 zuletzt geändert am 07.06.2005 b) Zwischen der Gesellschaft und der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH, Sitz Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 4409) besteht ein Geseellschafts- und Beteiligungs- (Teil)gewinnabführungsvertrag vom 12./15.08.2002. Die Hauptversammlung hat am 09.08.2002 zugestimmt. Der zwischen der Gesellschaft (beherrschte Gesellschaft) und der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden- Württemberg GmbH Sitz Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 4409) bestehende Gesellschafts- und Beteiligungs- (Teil)gewinnabführungsvertrag vom 12./15.08.2002 ist am 13.04.2004 geändert worden. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 13.04.2004 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH, Sitz Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 4409) besteht ein Gesellschafts- und Beteiligungs- (Teil)gewinnabführungsvertrag vom 08.04.2004/13.04.2004. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 13.04.2004 zugestimmt. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 27.01.2009 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 213.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.01.2004, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 213.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital ) beträgt nach mehrfacher Teilausschöpfung noch restlich 107.500,00 EUR. | a) 26.09.2005 Appel b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.09.2005. Tag der ersten Eintragung: 21.03.2000 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 195 Unternehmensvertrag: Sonderband Blatt 90 Unternehmensverträge und Zustimmungsbeschlüsse : Sonderband Blatt 150 | |
| 2 | 604.664,00 EUR | a) Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.06.2005 um 16.290,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 15.08.2005 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1,2 und 4 (Grundkapital) beschlossen. b) Die Hauptversammlung vom 21.06.2005 hat das am 04.04.2005 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital I 2005) erhöht. Es beträgt nunmehr 20.400,00 EUR. | a) 28.09.2005 Berlinghof b) Beschl. d. HV Bl. 198 Sbd. | |||
| 3 | b) Personenbezogene Daten (Vertretungsbefugnis) geändert bei Vorstand: Krautter, Thomas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 19.10.2005 Berlinghof | ||||
| 4 | a) Die Hauptversammlung vom 27.06.2006 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 1 (Zusammensetzung, Amtszeit) und § 12 Abs. 5 (Sitzungen des Aufsichtsrats und Beschlussfassung) beschlossen. | a) 13.07.2006 Merkle b) Satzung: Sonderband Blatt 209 | ||||
| 5 | b) Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Lichner, Frank, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 30.06.2008 Bayer | ||||
| 6 | b) Vorstand: Krautter, Thomas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 14.08.2008 Bayer | ||||
| 7 | Grundkapital nun: 615.313,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 07.08.2008 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Einberufung) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.10.2008 um 8,00 EUR auf 604.656,00 EUR und um weitere 503.880,00 EUR auf 100.776,00 EUR je in vereinfachter Form herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 514.537,00 EUR auf 615.313,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 17.10.2008 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. | a) 23.10.2008 Bayer | |||
| 8 | b) Geschäftsanschrift: Stammheimer Str. 35, 70435 Stuttgart | b) Bestellt als Vorstandsvorsitzender: Widuch, Roland, Aichtal, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Lichner, Frank, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Krautter, Thomas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 16.12.2008 Bayer | |||
| 9 | Grundkapital nun: 807.656,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 25.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 1,00 EUR auf 615.312,00 EUR in vereinfachter Form herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 307.656,00 EUR auf 307.656,00 EUR in vereinfachter Form herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 500.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 07.04.2009 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. | a) 28.04.2009 Bayer | |||
| 10 | a) Die Hauptversammlung vom 03.09.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 6 (Namensaktien, Übertragung der Aktien, Vorzugsaktien), 10 (Zusammensetzung, Amtszeit) und 20 (Stimmrecht, Beschlussfassung) beschlossen. | a) 09.09.2009 Reusch | ||||
| 11 | Grundkapital nun: 1.057.656,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 03.09.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 (Gesetzliche Vertretung der Gesellschaft), 17 (Einberufung) und 18 (Stimmrecht, Beschlussfassung) sowie die Änderung in § 5 Abs. 3 und die Einfügung eines neuen Absatz 5 in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.09.2009 um 250.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 16.09.2009 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Die Hauptversammlung vom 03.09.2009 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 400.000,00 EUR beschlossen. (Bedingtes Kapital I/2009) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.09.2009 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10.07.2014 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 403.800,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital I/2009) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.01.2004 , , das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 213.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital ) ist durch Zeitablauf erloschen. | a) 24.09.2009 Bayer | |||
| 12 | Grundkapital nun: 1.461.456,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 03.12.2009 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I/2009) ist das Grundkapital um 403.800,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. | a) 11.12.2009 Bayer | |||
| 13 | a) Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.03.2010 um bis zu 1.000.000,00 EUR erhöht. Die Hauptversammlung vom 05.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 5 Absatz 5 ((Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.03.2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 04.03.2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 730.700,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital I/2010) | a) 13.04.2010 Bayer | ||||
| 14 | Grundkapital nun: 1.701.456,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 07.04.2010 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 (Höhe und Einteilung des Grunkapitals) beschlossen. Die am 05.03.2010 beschlossene Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von 240.000,00 EUR. | a) 13.04.2010 Bayer | |||
| 15 | Grundkapital nun: 2.291.366,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 20.05.2010 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die am 05.03.2010 beschlossene Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von weiteren 589.910,00 EUR. | a) 26.05.2010 Bayer | |||
| 16 | Grundkapital nun: 2.458.142,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 12.07.2010 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die am 05.03.2010 beschlossene Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von weiteren 166.776,00 EUR . | a) 16.07.2010 Bayer | |||
| 17 | Grundkapital nun: 3.188.842,00 EUR | a) Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I/2010) ist das Grundkapital um 730.700,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 26.08.2010 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.03.2010 , , das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 730.700,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital I/2010) ist vollständig ausgeschöpft. | a) 30.08.2010 Bayer | |||
| 18 | a) Die Hauptversammlung vom 26.10.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 10 Abs. 2 (Zusammensetzung, Amtszeit) und 21 Abs. 1 (Jahresabschluss) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um bis zu 2.500.000,00 EUR erhöht. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.10.2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20.10.2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 1.594.400,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital II/2010) | a) 09.12.2010 Bayer | ||||
| 19 | Grundkapital nun: 3.788.842,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 07.12.2010 die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die am 26.10.2010 beschlossene Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von 600.000,00 EUR. | a) 09.12.2010 Bayer | |||
| 20 | Grundkapital nun: 4.388.842,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 30.03.2011 die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die am 26.10.2010 beschlossene Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von weiteren 600.000,00 EUR. | a) 11.04.2011 Bayer | |||
| 21 | Grundkapital nun: 5.180.286,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 11.05.2011 die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die am 26.10.2010 beschlossene Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von weiteren 791.444,00 EUR. | a) 17.05.2011 Bayer | |||
| 22 | Grundkapital nun: 6.180.286,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 02.08.2011 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.10.2010 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital II/ 2010) ist die Kapitalerhöhung durchgeführt in Höhe von 1.000.000,00 EUR b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.10.2010, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.594.400,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital II/ 2010)) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 594.400,00 EUR. | a) 08.08.2011 Bayer | |||
| 23 | a) Die Hauptversammlung vom 09.11.2011 hat unter Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals II/2010 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 5 bis Abs. 7 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.11.2011 ermächtigt,mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30.10.2016 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 2.835.100,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen.(Genehmigtes Kapital I/2011) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.11.2011 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30.10.2016 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 105.000,00 EUR zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. (Genehmigtes Kapital II/2011) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.11.2011 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2013 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 150.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. (Genehmigtes Kapital III/2011) | a) 30.11.2011 Sikora | ||||
| 24 | b) Die zwischen der Gesellschaft und der "MGB Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 4409) am 12./15.08.2002 mit Nachtrag vom 13.04.2004 und am 08.04/13.04.2004 abgeschlossenen Gesellschafts- und Beteiligungs- (Teil)gewinnabführungsverträgen sind durch Aufhebungsvereinbarung vom 18.04.2011 mit Nachtrag vom 21.12.2011 mit Wirkung zum 31.12.2011 beendet. | a) 09.03.2012 Sikora | ||||
| 25 | Grundkapital nun: 6.680.286,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 05.04.2012 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.11.2011 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I/2011) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 500.000,00 EUR durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.11.2011, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.835.100,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital I/2011) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.335.100,00 EUR. | a) 23.04.2012 Sikora | |||
| 26 | a) Die Hauptversammlung vom 23.07.2012 hat die Änderung der Satzung in § 14 Abs. 1 (Vergütung) beschlossen. | a) 01.08.2012 Sikora | ||||
| 27 | Grundkapital nun: 8.047.298,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 20.08.2012 die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der am 03.09.2009 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital I/2009) wurden im Geschäftsjahr 265.000,00 Bezugsaktien im Nennbetrag von 1,00 EUR ausgegeben. Das Grundkapital ist damit um 265.000,00 EUR auf 6.945.786,00 EUR erhöht. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I/2011) ist das Grundkapital um 1.101.512,00 EUR auf 8.047.298,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Das am 03.09.2009 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital I/2009) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2012 noch 134.500,00 EUR. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.11.2011, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.835.100,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital I/2011) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.233.588,00 EUR. | a) 26.10.2012 Sikora | |||
| 28 | Grundkapital nun: 8.106.998,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 14.11.2012 die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der am 03.09.2009 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital I/2009) wurden im Geschäftsjahr 59.700,00 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital ist damit um 59.700,00 EUR auf 8.106.998,00 EUR erhöht. b) Der Aufsichtsrat vom 14.11.2012 hat das am 03.09.2009 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital I/2009) aufgehoben. | a) 20.12.2012 Sikora | |||
| 29 | Grundkapital nun: 8.560.928,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 23.04.2013 und 08.05.2013 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1, 2 und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der am 09.11.2011 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I/2011) ist die Kapitalerhöhung um 453.930,00 EUR auf 8.560.928,00 EUR durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.11.2011, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.835.100,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital I/2011) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 779.658,00 EUR. | a) 16.05.2013 Sikora | |||
| 30 | Grundkapital nun: 9.022.063,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 12.08.2013 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der am 09.11.2011 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I/2011) ist das Grundkapital um 461.135,00 EUR auf 9.022.063,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.11.2011, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.835.100,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital I/2011) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 318.523,00 EUR. | a) 20.08.2013 Sikora | |||
| 31 | a) Die Hauptversammlung vom 30.08.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 4 und 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.11.2011, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 150.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital III/2011) ist aufgehoben. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.11.2011, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.835.100,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital I/2011) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 4.000.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital I/2013) | a) 27.09.2013 Sikora | ||||
| 32 | b) Die Rötung in der Eintragung laufende Nummer 27 Spalte 6 a) wurde nachgeholt. Die Aufbereitung des aktuellen Ausdrucks ändert sich dadurch. | a) 07.02.2014 Sikora | ||||
| 33 | Grundkapital nun: 9.086.630,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 25.02.2014 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der am 30.08.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I/2013) ist das Grundkapital um 64.567,00 EUR auf 9.086.630,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 4.000.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital I/2013) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 39.354,33 EUR. | a) 10.03.2014 Sikora | |||
| 34 | b) Die Eintragung laufende Nummer 33 Spalte 6b) wird von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 4.000.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital I/2013) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.935.433,00 EUR. | a) 12.03.2014 Sikora | ||||
| 35 | a) Die Hauptversammlung vom 03.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 1 (Zusammensetzung, Amtszeit) beschlossen. | a) 08.04.2014 Sikora | ||||
| 36 | Grundkapital nun: 10.089.626,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 24.04.2014 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der am 30.08.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I/2013) ist das Grundkapital um 1.002.996,00 EUR auf 10.089.626,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 4.000.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital I/2013) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.932.437,00 EUR. | a) 08.05.2014 Sikora | |||
| 37 | Grundkapital nun: 11.733.334,00 EUR | a) Der Aufsichtsrat hat am 24.06.2014 die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der am 30.08.2013 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I/2013) ist das Grundkapital um 1.643.708,00 EUR auf 11.733.334,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 4.000.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital I/2013) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch1.288.729,00 EUR. | a) 30.06.2014 Sikora | |||
| 38 | b) Bestellt als Vorstand: Dietz, Frank, Fellbach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | Einzelprokura: Picht, Christoph, Birkenau, *XX.XX.XXXX | a) 12.03.2015 Nies | |||
| 39 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 13.04.2015 (7 IN 276/15) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 16.04.2015 Nies | ||||
| 40 | b) Nicht mehr Vorstand: Dietz, Frank, Fellbach, *XX.XX.XXXX | a) 20.04.2015 Beber | ||||
| 41 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.07.2015 (7 IN 276/15) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 7 IN 276/15) aufgelöst. Gemäß § 262 AktG i.V. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen. | a) 14.07.2015 Nies |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.