Handelsregister · HRB 5648
Chronologischer Auszug
CCC Café-Cacao-Congo UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Coburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) CCC Café-Cacao-Congo UG (haftungsbeschränkt) b) Coburg Geschäftsanschrift: Friedrich-Rückert-Str. 13, 96450 Coburg c) Der Betrieb einer Einrichtung, welche unentgeltlich Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Naturprodukten, insbesondere von Kaffee und Kakao in der Demokratischen Republik Kongo erbringt sowie die Aquisition von finanziellen und materiellen Ressourcen, die dem Aufbau der Kaffee- und Kakaoproduktion dienen. Die Gesellschaft erbringt weiter Beratungsleistungen zum Zwecke des Stellens von Förderanträgen zur Finanzierung der jeweiligen Investitionen zur Herstellung und zur Produktion von Naturprodukten, insbesondere von Kaffee und Kakao in der Demokratischen Republik Kongo. Gegenstand des Unternehmes ist weiter die Förderung der Entwicklungshilfe und der Entwicklungshilfezusammenarbeit. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung; sie dient ausschließlich und unmittelbar der Förderung der Wohlfahrtspf lege und den in vorstehendem Abs. 1 genannten Zwecken. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile der Gesellschaft erhalten und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten beim Ausscheiden, bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihren eingezahlten Kapitalanteil und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Im Übrigen wird auf die sonstigen Bestimmungen zur Gemeinnützigkeit in dieser Satzung verwiesen. | 500,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt: Geschäftsführer: Rückert, Klaus, Coburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Prof. Dr. Roth, Georg, Bamberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2015. | a) 13.07.2015 Trotta | |
| 2 | c) Gegenstand geändert, nun: Der Betrieb einer Einrichtung, welche unentgeltlich Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Naturprodukten, insbesondere von Kaffee und Kakao in der Demokratischen Republik Kongo erbringt sowie die Aquisition von finanziellen und materiellen Ressourcen, die dem Aufbau der Kaffee- und Kakaoproduktion dienen. Die Gesellschaft erbringt weiter Beratungsleistungen zum Zwecke des Stellens von Förderanträgen zur Finanzierung der jeweiligen Investitionen zur Herstellung und zur Produktion von Naturprodukten, insbesondere von Kaffee und Kakao in der Demokratischen Republik Kongo. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Förderung der Entwicklungshilfe und der Entwicklungshilfezusammenarbeit. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung; sie dient ausschließlich und unmittelbar den in vorstehendem Absatz 1 genannten Zwecken. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile der Gesellschaft erhalten und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten beim Ausscheiden, bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihren eingezahlten Kapitalanteil und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Im Übrigen wird auf die sonstigen Bestimmungen zur Gemeinnützigkeit in dieser Satzung verwiesen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2015 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 15 (Auflösung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 19.10.2015 Trotta |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.