Handelsregister · HRB 101564

Chronologischer Auszug

CBT Medical Deutschland GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
CBT Medical Deutschland GmbH

b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
1- Bockenheimer Landstraße 17, 60325
Frankfurt am Main

c)
Vermittlung von Arbeitnehmern im
Gesundheitswesen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Schicketanz, Christian, Dinkelsbühl, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Nobre, Ricardo Oliveira, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.10.2014
a)
26.02.2015
Zentgraf

b)
Fall 1
2b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Bockenheimer Landstraße 17, 60325
Frankfurt am Main
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schicketanz, Christian, Dinkelsbühl, *XX.XX.XXXX
a)
07.09.2016
Hornburg

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
886/18 C) vom 29.10.2018 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
02.11.2018
Zentgraf

b)
Fall 4
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 886/18 C) vom 03.12.2018 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
18.12.2018
Zentgraf

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.