Handelsregister · HRB 109044
Chronologischer Auszug
CBRE Capital Advisors GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) CBRE Capital Advisors GmbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstraße 24, 60323 Frankfurt am Main c) - Vermittlung von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch an semiprofessionelle und professionelle Anleger vertrieben werden dürfen, - Vermittlung von Anteilen an Immobiliengesellschaften und Immobilienanlagen, - Vermittlung von Kontakten zwischen Kapitalgebern, insbesondere Eigenkapitalgebern, und Eigentümern von Immobilien und Verwaltern und Initiatoren von Immobilienanlagen, gleichgültig in welcher Rechtsform und gleichgültig, ob diese auf eigene oder fremde Rechnung handeln sowie - Vermittlung von Beteiligungen an Unternehmen. Geschäfte, die nach § 32 Absatz 1 Satz 1 KWG und/oder § 34f GewO erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens. Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung, Zulassung oder Erlaubnis bedürfen ("erlaubnispflichtige Tätigkeiten"), sind nicht Gegenstand des Unternehmens mit Ausnahme der für die Durchführung der unter Ziffer 2.1 aufgeführten Tätigkeiten erforderlichen Erlaubnisse. | 100.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Völxen, Christian, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Spangenberg, Mark, Köln, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2017 | a) 17.07.2017 Krämer b) Fall 1 | |
| 2 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Mende, Kai, Berlin, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Völxen, Christian, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX | a) 29.03.2018 Zentgraf b) Fall 2 | ||||
| 3 | c) - Vermittlung von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch an semiprofessionelle und professionelle Anleger vertrieben werden dürfen, - Vermittlung von Anteilen an Immobiliengesellschaften und Immobilienanlagen, - Vermittlung von Kontakten zwischen Kapitalgebern, insbesondere Eigenkapitalgebern, und Eigentümern von Immobilien und Verwaltern und Initiatoren von Immobilienanlagen, gleichgültig in welcher Rechtsform und gleichgültig, ob diese auf eigene oder fremde Rechnung handeln, - Vermittlung von Beteiligungen an Unternehmen sowie - Geschäfte, die nach § 34c GewO erlaubnispflichtig sind. Geschäfte, die nach § 32 Absatz 1 Satz 1 KWG erlaubnispflichtig sind und die nicht Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG (Anlagevermittlung) darstellen, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Artikel 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. b) Mit der CBRE Germany Holdings GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 102806) als herrschendem Unternehmen ist am 18.10.2018 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom selben Tag zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. | a) 02.11.2018 Zentgraf b) Fall 3 | |||
| 4 | b) Bestellt als Geschäftsführerin: Heilmann, Esther, Berlin, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Geschäftsführer: Mende, Kai, Berlin, *XX.XX.XXXX | a) 18.06.2019 Zentgraf b) Fall 4 | ||||
| 5 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: OMNITURM, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main | a) 19.11.2019 Bäuml b) Fall 5 | ||||
| 6 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Hejnal, Filip, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführerin: Heilmann, Esther, Berlin, *XX.XX.XXXX | a) 18.05.2021 Zentgraf b) Fall 6 | ||||
| 7 | c) - Vermittlung von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch an semiprofessionelle und professionelle Anleger vertrieben werden dürfen, - Vermittlung von Anteilen an Immobiliengesellschaften und Immobilienanlagen, - Vermittlung von Kontakten zwischen Kapitalgebern, insbesondere Eigenkapitalgebern, und Eigentümern von Immobilien und Verwaltern und Initiatoren von Immobilienanlagen, gleichgültig in welcher Rechtsform und gleichgültig, ob diese auf eigene oder fremde Rechnung handeln, - Vermittlung von Beteiligungen an Unternehmen sowie - Geschäfte, die nach § 34c Absatz 1 Nr. 1 GewO erlaubnispflichtig sind. Geschäfte, die nach § 15 Absatz 1 WpIG (vormals § 32 Absatz 1 Satz 1 KWG) erlaunispflichtig sind und die nicht Wertpapierdienstleistungen im Sinne von § 2 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 WpIG (vormals § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG) (Anlagevermittlung) darstellen, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Artikeln 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Stammkapital) beschlossen. | a) 02.12.2021 Zentgraf b) Fall 7 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.