Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Sie sind alleinvertretungsberechtigt. Einzelrechtsgeschäfte von mehr als 500,00 DEM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Änderungsbeschluss Blatt 129 der Registerakten
Tag der ersten Eintragung: 10.10.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.02.2006.
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Satzung
Satzung vom 08.07.1979 zuletzt geändert am 11.09.1993
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.