Die Wahrnehmung der Aufgaben einer Holding, also Verwaltung eigenen Vermögens, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere das Halten und Verwalten von Gesellschaftsbeteiligungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ludger Bebber
Kalkar
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2013
Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 Abs. (1) (Firma, Sitz), 4 (Geschäftsführung, Vertretung) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Ferner wurde das Stammkapital um EUR 22.500,00 auf EUR 25.000,00 erhöht und § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) entsprechend geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals im Wege der Sachkapitalerhöhung um EUR 500,00 sowie um weitere EUR 500,00 auf EUR 26.000,00 beschlossen.
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