Handelsregister · HRA 3284
Chronologischer Auszug
Castus Service GmbH & Co. KG · Amtsgericht Frankfurt/Oder
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Castus Service GmbH & Co. KG b) Bliesdorf Geschäftsanschrift: An der Dornbuschmühle 9, 16269 Bliesdorf OT Vevais | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. b) Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Castus GmbH Büro für Raumplanung und Umweltkartierung, Boock (Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 6688) mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Kommanditgesellschaft c) Kommanditist/en: 1. Adam, Mario, *XX.XX.XXXX, Boock 1.000,00 EUR 2. Rosenthal, Alexander, *XX.XX.XXXX, Bliesdorf 1.000,00 EUR | a) 17.04.2015 Lemke | |
| 2 | c) Ausgeschieden: 1. Adam, Mario Die Einlage ist im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf folgenden bereits eingetragenen Kommanditisten übergegangen, dessen Einlage sich dadurch erhöht hat auf: zu 2: Rosenthal, Alexander 2.000,00 EUR | a) 23.03.2017 Lingk | |||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 20.04.2020 (AZ: 3 IN 283/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 24.04.2020 Sader | |||
| 4 | b) Die Eintragung betreffend die vorläufige Insolvenzverwaltung (lfd. Nr. 3) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 20.04.2020 (AZ: 3 IN 283/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 18.06.2020 Sader | |||
| 5 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 11.08.2020 (AZ: 3 IN 238/19) aufgehoben. | a) 20.10.2020 Sader |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.