Handelsregister · HRA 3284

Chronologischer Auszug

Castus Service GmbH & Co. KG · Amtsgericht Frankfurt/Oder

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Castus Service GmbH & Co. KG

b)
Bliesdorf

Geschäftsanschrift:
An der Dornbuschmühle 9, 16269
Bliesdorf OT Vevais
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
1.
Castus GmbH Büro für Raumplanung
und Umweltkartierung, Boock
(Amtsgericht Neubrandenburg, HRB
6688)

mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditist/en:

1.
Adam, Mario, *XX.XX.XXXX, Boock

1.000,00 EUR

2.
Rosenthal, Alexander, *XX.XX.XXXX, Bliesdorf

1.000,00 EUR
a)
17.04.2015
Lemke
2c)
Ausgeschieden:

1. Adam, Mario

Die Einlage ist im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf
folgenden bereits eingetragenen Kommanditisten übergegangen, dessen Einlage sich dadurch erhöht hat auf:
zu 2: Rosenthal, Alexander

2.000,00 EUR
a)
23.03.2017
Lingk
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom
20.04.2020 (AZ: 3 IN 283/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
24.04.2020
Sader
4b)
Die Eintragung betreffend die vorläufige Insolvenzverwaltung (lfd. Nr. 3) ist von Amts wegen berichtigt und
wird wie folgt berichtigt eingetragen:

Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom
20.04.2020 (AZ: 3 IN 283/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
18.06.2020
Sader
5b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts
Frankfurt (Oder) vom 11.08.2020 (AZ: 3 IN 238/19)
aufgehoben.
a)
20.10.2020
Sader

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.