Die Verwaltung der CAST-CON Engineering GmbH & Co. KG, die die Projektierung, Vermittlung und Entwicklung sowie die Überwachung der Gestaltung von Gießereierzeugnissen und Schweißkonstruktionen und den Handel mit diesen Erzeugnissen betreibt und weltweit Vertretungen mit freien Mitarbeitern unterhält
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Stöwesand
Rheinberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Stefan Kuschel
Viersen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.09.2008
Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2010 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung der § § 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital, Stammeinlage), 4 (Geschäftsführer) und mit ihr die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsbefugnis beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2013 hat die ersatzlose Streichung des § 8 Ziffer 4 (Gesellschafterbeschlüsse, Stimmrecht) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.