Handelsregister · VR 308

Chronologischer Auszug

Casino-Gesellschaft eingetragener Verein · Amtsgericht Zweibrücken

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Casino-Gesellschaft eingetragener Verein

b)
Zweibrücken
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

b)
Vorstand:
Dr. Heun, Winfried, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorstand:
Dr. Ringwald, Hans, Wallhalben, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 11.12.1898 zuletzt geändert am 19.03.1994
a)
20.02.2006
Ritter

b)
Tag der ersten Eintragung:
01.12.1900
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 308Z
getreten.
Freigegeben am 20.02.2006.
2a)
Von Amts wegen ergänzt:
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Bei Verfügungen im Betrag von über 2.000,00 DM ist die
Mitwirkung des Vergnügungswarts erforderlich,
bei Verfügungen im Betrag von über 5.000,00 DM ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
08.03.2006
Ritter
3a)
Von Amts wegen berichtigt:
Der Vorstand und der stellvertretende Vorstand sind
einzelvertretungsberechtigt.
Bis zum Betrag von je 2.000,00 DM sind der Vorstand
und der Vergnügungswart selbständig
verfügungsberechtigt.
Bei Verfügungen über 2.000,00 DM bis 5.000,00 DM sind
der Vorstand und der Vergnügungswart nur zusammen
verfügungsberechtigt.
Bei Verfügungen im Betrag von über 5.000,00 DM ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
10.05.2007
Pfaff
4b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorstand:
Dr. Ringwald, Hans, Wallhalben, *XX.XX.XXXX
Neu gewählt als
stellvertretender Vorstand:
Stemberg, Lutz, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX
a)
10.05.2007
Pfaff

b)
Blatt 1-7 SB
5a)
Geändert, nun:
Der Vorstand und der stellvertretende Vorstand sind
einzelvertretungsberechtigt.
Bis zum Betrag von 2.000,00 EUR sind der Vorstand oder
der Vergnügungswart selbständig verfügungsberechtigt.
Zur Vorfinanzierung einer Reise der Gesellschaft gilt
diese Verfügungsberechtigung bis zu einem Betrag von
10.000,00 EUR.
Bei Verfügungen über 2.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR
sind der Vorstand und der Vergnügungswart nur
gemeinsam verfügungsberechtigt.
Bei Verfügungen im Betrag von über 5.000,00 EUR ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4
(Aufnahmegesuche), 6 (Aufnahme), 8 (Mitgliedsbeitrag), 9 (Austritt), 10 (Ausschluss eines
Mitglieds), 13 (Erlöschen der Mitgliedsrechte), 15 (Vertretung mit Verfügungsberechtigung),
16 (Ausschuss), 17 (Beschlüsse des Ausschusses), 19 (Wahlverfahren) und 22 (Beschlüsse
der Mitgliederversammlung) beschlossen. Die Vertretung mit Verfügungsberechtigung ist
geändert.
Die Satzung ist neu gefasst.
a)
31.03.2009
Pfaff

b)
Blatt 8 - 16 SB
6a)
Geändert, nun:
Der Vorstand und der stellvertretende Vorstand sind
einzelvertretungsberechtigt.

b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorstand:
Stemberg, Lutz, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX
Neu gewählt als
stellvertretender Vorstand:
Hög, Günter, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 15
(Vertretung) durch Wegfall des Abs. 3 beschlossen.
a)
22.04.2010
Pfaff

b)
Bl. 17 - 23 SB
7b)
Nicht mehr stellvertretender Vorstand; neu gewählt als
Vorstand:
Hög, Günter, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr Vorstand; neu gewählt als
stellvertretender Vorstand:
Dr. Heun, Winfried, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX
a)
19.04.2012
Steinhauer

b)
Blatt 24 ff SB
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hög, Günter, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX
Neu gewählt als
Vorstand:
Dickes, Ulrike, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX
a)
04.05.2022
Steinhauer

b)
Blatt 29 ff SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.