Handelsregister · VR 35983

Chronologischer Auszug

Cashmere Radio e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Cashmere Radio e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Medienwart.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ersten Vorsitzenden oder den stellvertretenden
Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000 Euro
bedürfen der Zustimmung des Beirats.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Gianetta, Giacomo, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:

2.
Spanò, Matteo, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:
3.
Gianetta, Filippo, *XX.XX.XXXX, Berlin

Medienwart:

4.
Gottlieb, Daniel, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführer:

5.
Grundmann, Lukas, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 16.03.2017

Die Satzung ist durch Beschluss des Vorstandes
vom 07.07.2017 in § 8 (Vorstand) und § 16 (Außerordentliche Mitgliederversammlungen) geändert.
a)
04.08.2017
Hanney
b)
Satzung Bl.9-20
Beschluss Bl.25
(Bl. 27-38)
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Medienwart.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ersten Vorsitzenden oder den stellvertretenden
Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.05.2018 hat
die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Der Paragraph 17 (Finanzielle Mittel und Verfügungen) ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die
Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend.
Der alte § 17 wird daher zu § 18 (Auflösung des
Vereins und Abfallberechtigung)
a)
09.08.2018
Dambietz
b)
Beschluss Bl. 50
(51-61)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.