Handelsregister · VR 35983
Chronologischer Auszug
Cashmere Radio e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Cashmere Radio e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Medienwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ersten Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000 Euro bedürfen der Zustimmung des Beirats. b) erster Vorsitzender: 1. Gianetta, Giacomo, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretender Vorsitzender: 2. Spanò, Matteo, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 3. Gianetta, Filippo, *XX.XX.XXXX, Berlin Medienwart: 4. Gottlieb, Daniel, *XX.XX.XXXX, Berlin Schriftführer: 5. Grundmann, Lukas, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 16.03.2017 Die Satzung ist durch Beschluss des Vorstandes vom 07.07.2017 in § 8 (Vorstand) und § 16 (Außerordentliche Mitgliederversammlungen) geändert. | a) 04.08.2017 Hanney b) Satzung Bl.9-20 Beschluss Bl.25 (Bl. 27-38) |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Medienwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ersten Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen. Der Paragraph 17 (Finanzielle Mittel und Verfügungen) ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend. Der alte § 17 wird daher zu § 18 (Auflösung des Vereins und Abfallberechtigung) | a) 09.08.2018 Dambietz b) Beschluss Bl. 50 (51-61) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.