Die Beratung, Einführung, Schulung, Entwicklung sowie der Handel und der Vertrieb von Hard- und Software und der Betrieb von Leistungen als Rechenzentrum. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann insbesondere Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen, Unternehmen und Beteiligungen erwerben, andere Unternehmen verwalten und über Unternehmensteile verfügen. Sie kann Unternehmensverträge abschließen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Hubschneider
Karlsruhe
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Helmut Melcher
Karlsdorf-Neuthard
Einzelprokura Prokurist(in)
Marcus Ludwig Bär
Ettlingen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.05.1999 mit Änderung vom 22.07.1999
Die Hauptversammlung vom 09.05.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.10.2006.
Tag der ersten Eintragung: 11.10.1999
Umwandlungsbeschluss und Satzung: Sonderband 1 Blatt 195 ff
Aufgrund Fortführungsfehler bei der Umschreibung auf EDV Unternehmensgegenstand, Eintragung über Formwechsel und genehmigtes KapitaL von Amts wegen berichtigt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass die CAS Software GmbH in Karlsruhe aufgrund des Umwandlungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.05.1999 und 22.07.1999 gemäß § 190 UmwG im Wege des Formwechsels die Rechtsform einer Aktiengesellschaft angenommen hat.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.