Handelsregister · VR 1144

Registerinformationen

Carneval- und Tanzsport-Club Ludwigshafen 1961 e.V. Niederfelder Mauerblümcher · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Carneval- und Tanzsport-Club Ludwigshafen 1961 e.V. Niederfelder Mauerblümcher
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Ludwigshafen a. Rh.

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1144
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
08.11.2023
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Sonja Fritsch

Ludwigshafen

Vorstand

Bernd Scheurer

Haßloch

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 14.04.1962 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.05.2001 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2005 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 2 (Zweck und Mittel des Clubs), § 10 (Der Gesamtvorstand und seine Tätigkeit, § 13 (Der Ehrenrat) und § 14 (Ehrungen) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Mittel des Clubs), § 11 (Elferrat, aktive, Formationen), § 15 (Clubvermögen und Gemeinnützigkeit) und § 18 (Salvatorische Klausel) (ergänzt) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Für Rechtsgeschäfte, die den Wert von 500,- - DM (EUR 250,00) übersteigen, ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes einzuholen.
  • Der Name des Vereins ist geändert.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 20.12.1963. Satzung Bl. 4- 13, 103-111, 135-144 Beschl. Bl. 92-94, 129-131, 147-148 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1144 LU getreten. Freigegeben am 25.01.2006.
  • Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.