Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und die beiden 2. Vorsitzenden. Jeder ist jeweils allein vertretungsberechtigt. Der geschäftsführende Vorstand ist zuständig für Rechtsgeschäfte bis zu 2.500,-- Euro. Der Gesamtvorstand ist zuständig für Rechtsgeschäfte bis zu 3.500,-- Euro. Für Rechtsgeschäfte von mehr als 3.500,-- Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Silke Kuschke
Neulußheim
Vorstand
Dirk Steinmann
Hockenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.02.1989 in Neufassung vom 18.04.2008 mit Änderung vom 06.08.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 12.01.1990
Satzung: Band 1 AG Schwetzingen Bl. 305 ff
Satzung: Sonderband 1 Bl. 12 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.