Handelsregister · HRB 335688
Chronologischer Auszug
Carl Bosch Museum gGmbH · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Carl Bosch Museum gGmbH b) Heidelberg c) 1. die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" gemäß den §§ 51ff.; der Abgabenordnung. 2. Der Zweck der Gesellschaft besteht in der a) Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst sowie die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten; aa) die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie Theater und Museen, sowie von kulturellen Veranstaltungen, wie Konzerte und Kunstausstellungen, ein. Bei der Pflege von Kulturwerten steht das Andenken von Wissenschaftlern, die mit der Region verbunden sind oder waren, insbesondere von Carl Bosch und anderen Nobel- Preisträgern, im Vordergrund. ab) Kulturwerte sind Gegenstände von künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen und künstlerische Nachlässe, Bibliotheken, Archive sowie andere vergleichbare Einrichtun b) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe c) Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde 3. Der Zweck der Gesellschaft soll insbesondere verwirklicht werden durch: Vergabe von Förderpreisen an Absolventen der Carl- Bosch-Schule und verwandter Lehreinrichtungen, die auf dem Gebiet der Naturwissenschaften (Chemie, Pharmazie etc.) und Technik tätig sind; Ausstellungen, die die Geschichte der naturwissenschaftlichen/technischen Forschung und Lehre betreffen, 4. Die Gesellschaft kann fallweise selbst geschaffene Werke von Künstlern, Leihgaben von anderen kulturellen Einrichtungen (Museen etc.) und Sammlern, vorzugsweise Bilder, Apparaturen, Maschinen etc. für einen begrenzten Zeitraum in den Räumen der Carl Bosch Museum gGmbH und des dazugehörigen" Museums auf Achse" ausstellen. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke. 6. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, alle in Abs. 1 und 2 dieser Vorschrift genannten Aktivitäten gleichzeitig auszuführen. 7. Die Gesellschaft darf Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke verwenden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. 8. Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen Zwecke auch dadurch erfüllen, daß sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zuwendet, die sich auf ähnlichen Gebieten betätigt. 9. Im Übrigen darf die Gesellschaft alle anderen steuerlich unschädlichen Betätigungen durchführen, die in § 58 der AO genannt sind. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: Tschira, Gerda, Hausfrau, Heidelberg einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.11.1996 zuletzt geändert am 08.11.2004 | a) 03.03.2006 Schollmeier b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.03.2006. Tag der ersten Eintragung: 06.05.1997 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 35-41 Beschluss: Sonderband Blatt 7, 23 ff. | |
| 2 | c) 1. die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" gemäß den §§ 51ff.; der Abgabenordnung. 2. Der Zweck der Gesellschaft besteht in der a) Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst sowie die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten; aa) die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie Theater und Museen, sowie von kulturellen Veranstaltungen, wie Konzerte und Kunstausstellungen, ein. Bei der Pflege von Kulturwerten steht das Andenken von Wissenschaftlern, die mit der Region verbunden sind oder waren, insbesondere von Carl Bosch und anderen Nobel- Preisträgern, im Vordergrund. ab) Kulturwerte sind Gegenstände von künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen und künstlerische Nachlässe, Bibliotheken, Archive sowie andere vergleichbare Einrichtungen b) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe c) Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde 3. Der Zweck der Gesellschaft soll insbesondere verwirklicht werden durch: Vergabe von Förderpreisen an Absolventen der Carl- Bosch-Schule und verwandter Lehreinrichtungen, die auf dem Gebiet der Naturwissenschaften (Chemie, Pharmazie etc.) und Technik tätig sind; Ausstellungen, die die Geschichte der naturwissenschaftlichen/technischen Forschung und Lehre betreffen, 4. Die Gesellschaft kann fallweise selbst geschaffene Werke von Künstlern, Leihgaben von anderen kulturellen Einrichtungen (Museen etc.) und Sammlern, vorzugsweise Bilder, Apparaturen, Maschinen etc. für einen begrenzten Zeitraum in den Räumen der Carl Bosch Museum gGmbH und des dazugehörigen" Museums auf Achse" ausstellen. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke. 6. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, alle in Abs. 3 und 4 dieser Vorschrift genannten Aktivitäten gleichzeitig auszuführen. 7. Die Gesellschaft darf Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke verwenden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. 8. Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen Zwecke auch dadurch erfüllen, daß sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zuwendet, die sich auf ähnlichen Gebieten betätigt. 9. Im Übrigen darf die Gesellschaft alle anderen steuerlich unschädlichen Betätigungen durchführen, die in § 58 der AO genannt sind. | a) 07.04.2006 Mandel b) Gegenstand des Unternehmens aufgrund Fortführungsfehler bei Umschreibung auf EDV von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 3 | c) 1. die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" gemäß den §§ 51ff.; der Abgabenordnung. 2. Der Zweck der Gesellschaft besteht in der a) Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst sowie die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten; aa) die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie Theater und Museen, sowie von kulturellen Veranstaltungen, wie Konzerte und Kunstausstellungen, ein. Bei der Pflege von Kulturwerten steht das Andenken von Wissenschaftlern, die mit der Region verbunden sind oder waren, insbesondere von Carl Bosch und anderen Nobel-Preisträgern, im Vordergrund. ab) Kulturwerte sind Gegenstände von künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen und künstlerische Nachlässe, Bibliotheken, Archive sowie andere vergleichbare Einrichtungen b) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe c) Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde 3. Der Zweck der Gesellschaft soll insbesondere verwirklicht werden durch: Vergabe von Förderpreisen an Absolventen der Carl-Bosch-Schule und verwandter Lehreinrichtungen, die auf dem Gebiet der Naturwissenschaften (Chemie, Pharmazie etc.) und Technik tätig sind; Ausstellungen, die die Geschichte der naturwissenschaftlichen/technischen Forschung und Lehre betreffen, 4. Die Gesellschaft kann fallweise selbst geschaffene Werke von Künstlern, Leihgaben von anderen kulturellen Einrichtungen (Museen etc.) und Sammlern, vorzugsweise Bilder, Apparaturen, Maschinen etc. für einen begrenzten Zeitraum in den Räumen der Carl Bosch Museum gGmbH und des dazugehörigen "Museums auf Achse" ausstellen. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke. 6. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, alle in Abs. 3 und 4 dieser Vorschrift genannten Aktivitäten gleichzeitig auszuführen. 7. Die Gesellschaft darf Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke verwenden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. 8. Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen Zwecke auch dadurch erfüllen, daß sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zuwendet, die sich auf ähnlichen Gebieten betätigt. 9. Im Übrigen darf die Gesellschaft alle anderen steuerlich unschädlichen Betätigungen durchführen, die in § 58 der AO genannt sind. | a) 27.04.2006 Mandel b) Gegenstand des Unternehmens aufgrund Fortführungsfehler bei Umschreibung auf EDV erneut berichtigt. | ||||
| 4 | c) 1. die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" gemäß den §§ 51ff.; der Abgabenordnung. 2. Der Zweck der Gesellschaft besteht in der a) Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst sowie die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten; aa) die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie Theater und Museen, sowie von kulturellen Veranstaltungen, wie Konzerte und Kunstausstellungen, ein. Bei der Pflege von Kulturwerten steht das Andenken von Wissenschaftlern, die mit der Region verbunden sind oder waren, insbesondere von Carl Bosch und anderen Nobelpreisträgern, im Vordergrund. ab) Kulturwerte sind Gegenstände von künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen und künstlerische Nachlässe, Bibliotheken, Archive sowie andere vergleichbare Einrichtungen b) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe c) Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde 3. Der Zweck der Gesellschaft soll insbesondere verwirklicht werden durch: Vergabe von Förderpreisen an Absolventen der Carl-Bosch-Schule und verwandter Lehreinrichtungen, die auf dem Gebiet der Naturwissenschaften (Chemie, Pharmazie etc.) und Technik tätig sind; Ausstellungen, die die Geschichte der naturwissenschaftlichen/technischen Forschung und Lehre betreffen, 4. Die Gesellschaft kann fallweise selbst geschaffene Werke von Künstlern, Leihgaben von anderen kulturellen Einrichtungen (Museen etc.) und Sammlern, vorzugsweise Bilder, Apparaturen, Maschinen etc. für einen begrenzten Zeitraum in den Räumen der Carl Bosch Museum gGmbH und des dazugehörigen "Museums auf Achse" ausstellen. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke. 6. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, alle in Abs. 3 und 4 dieser Vorschrift genannten Aktivitäten gleichzeitig auszuführen. 7. Die Gesellschaft darf Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke verwenden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. 8. Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen Zwecke auch dadurch erfüllen, daß sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zuwendet, die sich auf ähnlichen Gebieten betätigt. 9. Im Übrigen darf die Gesellschaft alle anderen steuerlich unschädlichen Betätigungen durchführen, die in § 58 der AO genannt sind. | a) 27.04.2006 Mandel b) Gegenstand des Unternehmens aufgrund Fortführungsfehler bei Umschreibung auf EDV erneut von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 5 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Schloß-Wolfsbrunnenweg 46, 69118 Heidelberg | b) Bestellt als Geschäftsführer: König, Sabine, Heidelberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 25.06.2013 Trunner | |||
| 6 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Tschira, Gerda, Heidelberg, *XX.XX.XXXX | a) 09.01.2014 Pramhas |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.