Handelsregister · HRB 335688

Chronologischer Auszug

Carl Bosch Museum gGmbH · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Carl Bosch Museum gGmbH

b)
Heidelberg

c)
1. die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte
Zwecke" gemäß den §§ 51ff.; der
Abgabenordnung.
2. Der Zweck der Gesellschaft besteht in
der a) Förderung kultureller Zwecke; dies
ist die ausschließliche und unmittelbare
Förderung der Kunst sowie die Förderung
der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten;
aa) die Förderung der Kunst umfasst die
Bereiche der Musik, der Literatur, der
darstellenden und bildenden Kunst und
schließt die Förderung von kulturellen
Einrichtungen, wie Theater und Museen,
sowie von kulturellen Veranstaltungen, wie
Konzerte und Kunstausstellungen, ein. Bei
der Pflege von Kulturwerten steht das
Andenken von Wissenschaftlern, die mit
der Region verbunden sind oder waren,
insbesondere von Carl Bosch und anderen
Nobel- Preisträgern, im Vordergrund. ab)
Kulturwerte sind Gegenstände von
künstlerischer und sonstiger kultureller
Bedeutung, Kunstsammlungen und
künstlerische Nachlässe, Bibliotheken,
Archive sowie andere vergleichbare
Einrichtun b) Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsausbildung einschließlich
der Studentenhilfe c) Förderung der
Heimatpflege und Heimatkunde
3. Der Zweck der Gesellschaft soll
insbesondere verwirklicht werden durch:
Vergabe von Förderpreisen an Absolventen
der Carl- Bosch-Schule und verwandter
Lehreinrichtungen, die auf dem Gebiet der
Naturwissenschaften (Chemie, Pharmazie
etc.) und Technik tätig sind; Ausstellungen,
die die Geschichte der
naturwissenschaftlichen/technischen
Forschung und Lehre betreffen,
4. Die Gesellschaft kann fallweise selbst
geschaffene Werke von Künstlern,
Leihgaben von anderen kulturellen
Einrichtungen (Museen etc.) und
Sammlern, vorzugsweise Bilder,
Apparaturen, Maschinen etc. für einen
begrenzten Zeitraum in den Räumen der
Carl Bosch Museum gGmbH und des
dazugehörigen" Museums auf Achse"
ausstellen.
5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie
verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche
Zwecke.
6. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, alle
in Abs. 1 und 2 dieser Vorschrift genannten
Aktivitäten gleichzeitig auszuführen.
7. Die Gesellschaft darf Mittel nur für
satzungsmäßige Zwecke verwenden. Es
darf niemand durch Ausgaben, die dem
Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen, begünstigt werden.
8. Die Gesellschaft kann ihre
gemeinnützigen Zwecke auch dadurch
erfüllen, daß sie ihre Mittel teilweise einer
anderen, ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaft zuwendet, die sich auf
ähnlichen Gebieten betätigt.
9. Im Übrigen darf die Gesellschaft alle
anderen steuerlich unschädlichen
Betätigungen durchführen, die in § 58 der
AO genannt sind.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Tschira, Gerda, Hausfrau, Heidelberg
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.11.1996 zuletzt geändert am
08.11.2004
a)
03.03.2006
Schollmeier

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
03.03.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 06.05.1997
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 35-41

Beschluss:
Sonderband
Blatt 7, 23 ff.
2c)
1. die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte
Zwecke" gemäß den §§ 51ff.; der
Abgabenordnung.
2. Der Zweck der Gesellschaft besteht in
der a) Förderung kultureller Zwecke; dies
ist die ausschließliche und unmittelbare
Förderung der Kunst sowie die Förderung
der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten;
aa) die Förderung der Kunst umfasst die
Bereiche der Musik, der Literatur, der
darstellenden und bildenden Kunst und
schließt die Förderung von kulturellen
Einrichtungen, wie Theater und Museen,
sowie von kulturellen Veranstaltungen, wie
Konzerte und Kunstausstellungen, ein. Bei
der Pflege von Kulturwerten steht das
Andenken von Wissenschaftlern, die mit
der Region verbunden sind oder waren,
insbesondere von Carl Bosch und anderen
Nobel- Preisträgern, im Vordergrund. ab)
Kulturwerte sind Gegenstände von
künstlerischer und sonstiger kultureller
Bedeutung, Kunstsammlungen und
künstlerische Nachlässe, Bibliotheken,
Archive sowie andere vergleichbare
Einrichtungen b) Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsausbildung einschließlich
der Studentenhilfe c) Förderung der
Heimatpflege und Heimatkunde
3. Der Zweck der Gesellschaft soll
insbesondere verwirklicht werden durch:
Vergabe von Förderpreisen an Absolventen
der Carl- Bosch-Schule und verwandter
Lehreinrichtungen, die auf dem Gebiet der
Naturwissenschaften (Chemie, Pharmazie
etc.) und Technik tätig sind; Ausstellungen,
die die Geschichte der
naturwissenschaftlichen/technischen
Forschung und Lehre betreffen,
4. Die Gesellschaft kann fallweise selbst
geschaffene Werke von Künstlern,
Leihgaben von anderen kulturellen
Einrichtungen (Museen etc.) und
Sammlern, vorzugsweise Bilder,
Apparaturen, Maschinen etc. für einen
begrenzten Zeitraum in den Räumen der
Carl Bosch Museum gGmbH und des
dazugehörigen" Museums auf Achse"
ausstellen.
5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie
verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche
Zwecke.
6. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, alle
in Abs. 3 und 4 dieser Vorschrift genannten
Aktivitäten gleichzeitig auszuführen.
7. Die Gesellschaft darf Mittel nur für
satzungsmäßige Zwecke verwenden. Es
darf niemand durch Ausgaben, die dem
Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen, begünstigt werden.
8. Die Gesellschaft kann ihre
gemeinnützigen Zwecke auch dadurch
erfüllen, daß sie ihre Mittel teilweise einer
anderen, ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaft zuwendet, die sich auf
ähnlichen Gebieten betätigt.
9. Im Übrigen darf die Gesellschaft alle
anderen steuerlich unschädlichen
Betätigungen durchführen, die in § 58 der
AO genannt sind.
a)
07.04.2006
Mandel

b)
Gegenstand des
Unternehmens aufgrund
Fortführungsfehler bei
Umschreibung auf EDV
von Amts wegen
berichtigt.
3c)
1. die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte
Zwecke" gemäß den §§ 51ff.; der
Abgabenordnung.
2. Der Zweck der Gesellschaft besteht in
der a) Förderung kultureller Zwecke; dies
ist die ausschließliche und unmittelbare
Förderung der Kunst sowie die Förderung
der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten;
aa) die Förderung der Kunst umfasst die
Bereiche der Musik, der Literatur, der
darstellenden und bildenden Kunst und
schließt die Förderung von kulturellen
Einrichtungen, wie Theater und Museen,
sowie von kulturellen Veranstaltungen, wie
Konzerte und Kunstausstellungen, ein. Bei
der Pflege von Kulturwerten steht das
Andenken von Wissenschaftlern, die mit
der Region verbunden sind oder waren,
insbesondere von Carl Bosch und anderen
Nobel-Preisträgern, im Vordergrund. ab)
Kulturwerte sind Gegenstände von
künstlerischer und sonstiger kultureller
Bedeutung, Kunstsammlungen und
künstlerische Nachlässe, Bibliotheken,
Archive sowie andere vergleichbare
Einrichtungen b) Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsausbildung einschließlich
der Studentenhilfe c) Förderung der
Heimatpflege und Heimatkunde
3. Der Zweck der Gesellschaft soll
insbesondere verwirklicht werden durch:
Vergabe von Förderpreisen an Absolventen
der Carl-Bosch-Schule und verwandter
Lehreinrichtungen, die auf dem Gebiet der
Naturwissenschaften (Chemie, Pharmazie
etc.) und Technik tätig sind; Ausstellungen,
die die Geschichte der
naturwissenschaftlichen/technischen
Forschung und Lehre betreffen,
4. Die Gesellschaft kann fallweise selbst
geschaffene Werke von Künstlern,
Leihgaben von anderen kulturellen
Einrichtungen (Museen etc.) und
Sammlern, vorzugsweise Bilder,
Apparaturen, Maschinen etc. für einen
begrenzten Zeitraum in den Räumen der
Carl Bosch Museum gGmbH und des
dazugehörigen "Museums auf Achse"
ausstellen.
5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie
verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche
Zwecke.
6. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, alle
in Abs. 3 und 4 dieser Vorschrift genannten
Aktivitäten gleichzeitig auszuführen.
7. Die Gesellschaft darf Mittel nur für
satzungsmäßige Zwecke verwenden. Es
darf niemand durch Ausgaben, die dem
Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen, begünstigt werden.
8. Die Gesellschaft kann ihre
gemeinnützigen Zwecke auch dadurch
erfüllen, daß sie ihre Mittel teilweise einer
anderen, ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaft zuwendet, die sich auf
ähnlichen Gebieten betätigt.
9. Im Übrigen darf die Gesellschaft alle
anderen steuerlich unschädlichen
Betätigungen durchführen, die in § 58 der
AO genannt sind.
a)
27.04.2006
Mandel

b)
Gegenstand des
Unternehmens aufgrund
Fortführungsfehler bei
Umschreibung auf EDV
erneut berichtigt.
4c)
1. die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte
Zwecke" gemäß den §§ 51ff.; der
Abgabenordnung.
2. Der Zweck der Gesellschaft besteht in
der a) Förderung kultureller Zwecke; dies
ist die ausschließliche und unmittelbare
Förderung der Kunst sowie die Förderung
der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten;
aa) die Förderung der Kunst umfasst die
Bereiche der Musik, der Literatur, der
darstellenden und bildenden Kunst und
schließt die Förderung von kulturellen
Einrichtungen, wie Theater und Museen,
sowie von kulturellen Veranstaltungen, wie
Konzerte und Kunstausstellungen, ein. Bei
der Pflege von Kulturwerten steht das
Andenken von Wissenschaftlern, die mit
der Region verbunden sind oder waren,
insbesondere von Carl Bosch und anderen
Nobelpreisträgern, im Vordergrund. ab)
Kulturwerte sind Gegenstände von
künstlerischer und sonstiger kultureller
Bedeutung, Kunstsammlungen und
künstlerische Nachlässe, Bibliotheken,
Archive sowie andere vergleichbare
Einrichtungen b) Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsausbildung einschließlich
der Studentenhilfe c) Förderung der
Heimatpflege und Heimatkunde
3. Der Zweck der Gesellschaft soll
insbesondere verwirklicht werden durch:
Vergabe von Förderpreisen an Absolventen
der Carl-Bosch-Schule und verwandter
Lehreinrichtungen, die auf dem Gebiet der
Naturwissenschaften (Chemie, Pharmazie
etc.) und Technik tätig sind; Ausstellungen,
die die Geschichte der
naturwissenschaftlichen/technischen
Forschung und Lehre betreffen,
4. Die Gesellschaft kann fallweise selbst
geschaffene Werke von Künstlern,
Leihgaben von anderen kulturellen
Einrichtungen (Museen etc.) und
Sammlern, vorzugsweise Bilder,
Apparaturen, Maschinen etc. für einen
begrenzten Zeitraum in den Räumen der
Carl Bosch Museum gGmbH und des
dazugehörigen "Museums auf Achse"
ausstellen.
5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie
verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche
Zwecke.
6. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, alle
in Abs. 3 und 4 dieser Vorschrift genannten
Aktivitäten gleichzeitig auszuführen.
7. Die Gesellschaft darf Mittel nur für
satzungsmäßige Zwecke verwenden. Es
darf niemand durch Ausgaben, die dem
Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen, begünstigt werden.
8. Die Gesellschaft kann ihre
gemeinnützigen Zwecke auch dadurch
erfüllen, daß sie ihre Mittel teilweise einer
anderen, ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaft zuwendet, die sich auf
ähnlichen Gebieten betätigt.
9. Im Übrigen darf die Gesellschaft alle
anderen steuerlich unschädlichen
Betätigungen durchführen, die in § 58 der
AO genannt sind.
a)
27.04.2006
Mandel

b)
Gegenstand des
Unternehmens aufgrund
Fortführungsfehler bei
Umschreibung auf EDV
erneut von Amts wegen
berichtigt.
5b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Schloß-Wolfsbrunnenweg 46, 69118
Heidelberg
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
König, Sabine, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
25.06.2013
Trunner
6b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Tschira, Gerda, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
09.01.2014
Pramhas

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.