Handelsregister · HRB 187378
Chronologischer Auszug
Carl Bechstein Aid for Ukraine gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bechstein Projects GmbH b) Berlin Geschäftsanschrift: Brunsbütteler Damm 120 - 130, 13581 Berlin c) Die Entwicklung, die Projektierung, das Engineering, von Beleuchtungs-, Raumakustik und Beschallungskonzepten für Aufführungs-, Konzertsäle und Eventlocations. | 100.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Freymuth, Stefan, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 27.04.2017 | a) 14.06.2017 Möschter | |
| 2 | a) Carl Bechstein Aid for Ukraine gGmbH c) Gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene und Kriegsbeschädigte i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 10 Abgabenordnung, die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 15 Abgabenordnung sowie die Förderung von Kunst und Kultur i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 5 Abgabenordnung. Mildtätiger Zweck der Gesellschaft ist die humanitäre Unterstützung hilfsbedürftiger Personen in der Ukraine, die durch Kriegseinflüsse verletzt oder geschädigt worden sind sowie die Unterstützung von Personen, die aus der Ukraine wegen des dortigen Krieges und seiner Folgen geflohen sind und der Hilfe bedürfen; diese mildtätige Unterstützung ist auf Personen beschränkt, die aufgrund körperlicher oder seelischer Kriegs- oder Fluchtfolgen auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren wirtschaftliche Lage kriegs- bzw. fluchtbedingt zu einer Notlage geworden ist. Die satzungsgemäßen Zwecke werden insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Personen und Institutionen, wie z.B. Krankenhäuser, Schulen und Universitäten, die in der Ukraine durch Kriegseinflüsse verletzt oder geschädigt wurden, humanitär unterstützt. Darüber hinaus kann die Gesellschaft zur Verwirklichung ihrer satzungsgemäßen Zwecke auch aus der Ukraine geflohene Personen unterstützen, indem diese für ihre Grundbedürfnisse ausgestattet werden und ihnen beispielsweise Wohnraum vermittelt oder die Grundausstattung an Kleidung, Möbeln und dergleichen zur Verfügung gestellt wird. Gesellschaft verfolgt ihre satzungsgemäßen Zwecke des Weiteren durch die Hilfe beim Erhalt und Wiederaufbau des kulturellen, vor allem des musikalischen Lebens in der Ukraine, insbesondere durch die Unterstützung bei der Errichtung, des Wiederaufbaus und der Ausstattung von Konzertveranstaltungsräumen in der Ukraine, sofern diese nicht von kommerziellen Unternehmen betrieben werden, sondern durch gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Träger wie Schulen, Universitäten, Akademien, Konservatorien, Kirchen oder ähnlichen Institutionen. Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke nach den vorstehenden Regelungen ist nicht auf Leistungen in Deutschland und der Ukraine begrenzt, sondern kann sich auch auf andere osteuropäische Staaten sowie Georgien, Armenien oder Aserbaidschan beziehen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft ihre satzungsgemäßen Zwecke auch dadurch verwirklichen, dass sie Personen und Institutionen unterstützt, die von Kriegen und Kriegsfolgen in anderen Ländern betroffen sind und deshalb entsprechende Hilfe benötigen. Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen satzungsgemäßen Zwecke auch dadurch verwirklichen, dass sie Spenden und Zustiftungen zur Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke an andere gemeinnützige Körperschaften leistet, insbesondere an die gemeinnützige Carl Bechstein Stiftung, Berlin. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2023 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst mit Änderung der Firma und des Gegenstands. | a) 08.12.2023 Dr. Kuhlmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.