Zur Vertretung sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam berechtigt, unter denen sich der 1. oder 2. Vorsitzende befinden muß. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend beschränkt, dass er für nachfolgende Beschlüsse der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius bedarf: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000,00 EUR c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000,00 EUR d) die Übernahme von Bürgschaften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anna Margarete Jungkunz
Baunach
Vorstand
Anita Friedel
Baunach
Vorstand
Melanie Kastner
Baunach
Vorstand
Melanie Schmitt
Baunach
Vorstand
Vincent Moolan Kurian
Rattelsdorf-Mürsbach
Vorstand
Mario Helbig
Baunach
Vorstand
Christina Allin
Baunach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.05.1911 zuletzt geändert am 05.05.1999
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2008 hat die Änderung des § 3 (Gemeinnützigkeit) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die allgemeine Vertretungsregelung ist geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.07.1911. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 58-63 So.
Beschluss Bl. 85 SB;
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