Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter immer der erste oder zweite Vorsitzende, vertreten den Verein. Der Vorstand bedarf zu folgenden Beschlüssen der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius, die über den zuständigen Kreiscaritasverband zu beantragen ist: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 30.000,00 DM, c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 20.000,00 DM, d) die Übernahme von Bürgschaften, e) die Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Gessner
Baunach
Vorstand
Markus Oppelt
Pfarrweisach
Vorstand
Stephan Wohlfromm
Pfarrweisach
Vorstand
Doris Oppelt
Pfarrweisach
Vorstand
Barbara Mildenberger
Pfarrweisach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.03.1999
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.01.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7/14 SB;
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