Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist beschränkt. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden; Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 25.000,00 EUR; die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000,00 EUR; die Übernahme von Bürgschaften; die Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johannes Messerer
Poppenhausen
Vorstand
Nathalie Langer
Poppenhausen
Vorstand
Klaus Hofmann
Poppenhausen-Kronungen
Vorstand
Beatrix Müller
Poppenhausen
Vorstand
Christopher Dellinger
Poppenhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.01.1976 zuletzt geändert am 19.09.1976
Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2000 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 1 (Name), 7 (die Vorstandschaft), 10 (Vertretungsregelung) und 14 (Genehmigungspflicht - Vertretungsbeschränkung).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.10.1976. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 20 ff So.
Protokolle Bl. 75 ff u. Bl. 81 SB; Neue Satzung Bl. 83 ff SB.
Protokoll Bl. 95 ff SB;
Protokoll Bl. 109 SB;
Protokoll Bl. 112 SB;
Protokoll Bl. 118 f SB;
Protokoll Bl. 124 f SB;
Protokoll Bl. 131 f SB;
Protokoll Bl. 137 ff SB;
Protokoll Bl. 142 ff SB;
Protokoll Bl. 148 ff SB;
Protokoll Bl. 154 ff SB;
Protokolle Bl. 160 ff sowie 165 ff SB;
Protokoll Bl. 179 f SB;
Protokoll Bl. 184 f SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.