Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende. Der Vorstand bedarf zu folgenden Beschlüssen der Genehmigung des Ortsordinarius, welche über den zuständigen Kreiscaritasverband zu beantragen ist: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung. aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 20.000 DM, c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000 DM, d) die Übernahme von Bürgschaften, e) die Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christoph Lindner
Riedbach-Kleinsteinach
Vorstand
Jaroslaw Woch
Aidhausen
Vorstand
Isabell Engelbrecht
Riedbach
Vorstand
Natalie Engelbrecht
Riedbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.06.1976 zuletzt geändert am 09.04.1999
Die Mitgliederversammlung vom 11.7.2007 hat die Änderung des § 7 (Die Vorstandschaft) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.3.2009 hat die Änderung des § 3 (Gemeinnützigkeit) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 2.10.2013 hat die Neufassung der Satzung (darunter der Name des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.10.2015 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Vereins) und 3 (Gemeinnützigkeit) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.05.1977. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 18 ff. SB;
Beschluss Bl. 29 R SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 33 ff SB.
Beschlüsse Bl. 42 f., 48f. SB; Neue Satzung Bl. 45 ff. SB.
Beschluss Bl. 50-51 SB; Neue Satzung Bl. 110-115 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.