Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende. Der Vorstand bedarf zu folgenden Beschlüssen der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius, die über den zuständigen Orts-/Kreiscaritasverband zu beantragen ist: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 20.000 DM, c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 20.000 DM, d) die Übernahme von Bürgschaften, e) die Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernhard Räth
Kerbfeld
Vorstand
Helga Schmitt
Aidhausen
Vorstand
Sigrid Glücker
Kerbfeld
Vorstand
Manuel Vetter
Hofheim
Vorstand
Tamara Schneider
Aidhausen, OT Kerbfeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.05.1977 zuletzt geändert am 12.11.1998
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.08.1977. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 31 ff. SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.