Handelsregister · VR 746
Chronologischer Auszug
Caritasverband Wetzlar / Lahn-Dill-Eder e.V. · Amtsgericht Wetzlar
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Caritasverband für den Bezirk Wetzlar e. V. b) Wetzlar | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und vier weiteren Mitgliedern. Der Verband wird im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende oder der Geschäftsführer und wenigstens drei weitere Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Auf Antrag von drei Mitgliedern des Vorstandes wird der mit Stimmengleichheit abgelehnte Antrag in der nächsten Sitzung des Vorstandes erneut behandelt. Ergibt sich auch in dieser Sitzung eine Stimmengleichheit so entscheidet der Vorsitzende. Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Einwilligung des Caritasverbandes für die Diözese Limburg e.V.: 1. Erwerb, Belastung, Änderung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums, eigentumsähnlicher Rechte und sonstiger Rechte an Grundstücken; 2. Übernahme von Bürgschaften und die Gewährung von Darlehen, ausgenommen die Fälle, in denen Bürgschaften und Darlehen im Rahmen der laufenden sozialen Aufgaben der Caritasarbeit gewährt werden; 3. Aufnahme von Darlehen, mit Ausnahme von Betriebsmittelkrediten mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten. Folgende Entscheidungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Einwilligung des Caritasverbandes für die Diözese Limburg e.V.: 1. Grundsatzentscheidungen betreffend Planung und Durchführung von Bauvorhaben, soweit die voraussichtlichen Baukosten einen Betrag von 50.000,00 DM übersteigen, sowie Instandsetzungsarbeiten, falls die erforderlichen finanziellen Mittel nicht im vollen Umfang als Eigenmittel vorhanden sind; 2. Entscheidungen betreffend einer aktiven Prozessführung, bei Zivilprozessen ab einem Gegenstandswert von 5.000,00 DM; 3. Errichtung, Übernahme oder Auflösung von und Beteiligungen jeder Art an rechtlichen selbständigen Organisationseinheiten. Die Einstellung von haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitern bedarf der schriftlichen Einwilligung des Caritasverbandes für die Diözese Limburg e.V.. Die Personalsachbearbeitung und die Personalverwaltung wird vom Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. übernommen. b) Vorstandsmitglied: Tüschen, Ruth, Hausfrau, Wetzlar Geschäftsführer: Arndt, Heinrich, Dipl.-Pädagoge, Frankfurt-Höchst Vorstandsmitglied: Schreier, Wolfgang, Rechtsanwalt und Notar, Gießen- Allendorf Vorstandsmitglied: Durnwalder, Josef, Jurist, Wettenberg-Launsbach Vorsitzender: Kollas, Peter, Pfarrer, Wetzlar Vorstandsmitglied: Rieder, Josef, Bankdirektor, Wetzlar | a) eingetragener Verein Satzung vom 19.10.1972 zuletzt geändert am 22.11.1995 | a) 15.07.2002 Siebrecht b) Tag der ersten Eintragung: 16.01.1973 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 113 ff |
| 2 | a) Caritasverband Wetzlar / Lahn-Dill-Eder e.V. | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und sechs weiteren Mitgliedern. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende oder der Geschäftsführer und wenigstens vier weitere Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Auf Antrag von drei Mitgliedern des Vorstandes wird der mit Stimmengleichheit abgelehnte Antrag in der nächsten Sitzung des Vorstandes erneut behandelt. Ergibt sich auch in dieser Sitzung eine Stimmengleichheit so entscheidet der Vorsitzende. Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Einwilligung des Caritasverbandes für die Diözese Limburg e.V.: 1. Erwerb, Belastung, Änderung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums, eigentumsähnlicher Rechte und sonstiger Rechte an Grundstücken; 2. Übernahme von Bürgschaften und die Gewährung von Darlehen, ausgenommen die Fälle, in denen Bürgschaften und Darlehen im Rahmen der laufenden sozialen Aufgaben der Caritasarbeit gewährt werden; 3. Aufnahme von Darlehen, mit Ausnahme von Betriebsmittelkrediten mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten. Folgende Entscheidungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Einwilligung des Caritasverbandes für die Diözese Limburg e.V.: 1. Grundsatzentscheidungen betreffend Planung und Durchführung von Bauvorhaben, soweit die voraussichtlichen Baukosten einen Betrag von 25.000,-- EUR übersteigen, sowie Instandsetzungsarbeiten, falls die erforderlichen finanziellen Mittel nicht im vollen Umfang als Eigenmittel vorhanden sind; 2. Entscheidungen betreffend einer aktiven Prozessführung, bei Zivilprozessen ab einem Gegenstandswert von 2.500,00 EUR; 3. Errichtung, Übernahme oder Auflösung von und Beteiligungen jeder Art an rechtlichen selbständigen Organisationseinheiten. Die Einstellung von haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitern bedarf der schriftlichen Einwilligung des Caritasverbandes für die Diözese Limburg e.V.. Die Personalsachbearbeitung und die Personalverwaltung wird vom Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. übernommen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2003 hat die Änderung und Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 12.03.2004 Petscheny b) Blatt 144 ff. |
| 3 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Tüschen, Ruth, Hausfrau, Wetzlar Nicht mehr Vorstandsmitglied: Schreier, Wolfgang, Rechtsanwalt und Notar, Gießen- Allendorf Nicht mehr Vorstandsmitglied: Durnwalder, Josef, Wettenberg-Launsbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Dr. Fleischer, Wolfgang, Lahnau, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Roth, Ingeborg, Biedenkopf, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Zerfas, Gerhard, Haiger, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Niermann, Michael, Herborn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Dr. Seibert, Albert, Lahnau, *XX.XX.XXXX | a) 03.11.2008 Hopf b) Blatt 165 ff RegAkte | ||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Seibert, Albert, Lahnau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Roth, Ingeborg, Biedenkopf, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Rieder, Josef, Bankdirektor, Wetzlar Nicht mehr Vorstandsmitglied: Zerfas, Gerhard, Haiger, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Dr. Schauß, Albert, Wetzlar, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Schlausch, Beatrix, Dillenburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Schreier, Wolfgang, Wetzlar, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Vogt, Michael, Biedenkopf, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt, nun: Geschäftsführer: Arndt, Heinrich, Frankfurt, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt, nun: Vorsitzender: Kollas, Peter, Wetzlar, *XX.XX.XXXX | a) 06.06.2011 Kaiser b) Blatt 184 ff | ||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Vogt, Michael, Biedenkopf, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Dr. Kleinhans, Georg, Lahnau, *XX.XX.XXXX | a) 21.07.2015 Schmidt b) Blatt 199 ff | ||
| 6 | a) Der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Nicht mehr Geschäftsführer: Arndt, Heinrich, Frankfurt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Clöer, Hendrik, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Stellung und Zweck), 7 (Mitgliederversammlung) sowie 9 (Vorstand) beschlossen. | a) 05.10.2016 Schmidt b) Blatt 206 ff | |
| 7 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu drei Vorstandsmitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. b) Geändert, nun: Vorstand: Clöer, Hendrik, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Fleischer, Wolfgang, Lahnau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Niermann, Michael, Herborn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Schauß, Albert, Wetzlar, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Schreier, Wolfgang, Wetzlar, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Schlausch, Beatrix, Dillenburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Kollas, Peter, Wetzlar, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Kleinhans, Georg, Lahnau, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.09.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 21.11.2019 Kaiser b) Blatt 227 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.