Handelsregister · VR 540212

Chronologischer Auszug

Caritasverband Singen-Hegau e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Caritasverband Singen-Hegau e.V.

b)
Singen Hohentwiel
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende und der
Geschäftsführer.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass folgende Rechtsgeschäfte der
Zustimmung des Caritasverbandes für die Erzdiözese
Freiburg e.V. bedürfen:
1. Erwerb, Veräußerung oder Belastung sowie Aufgabe
von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder
Rechten an Grundstücken;
2. Aufnahme, Übernahme oder Hingabe von Darlehen
und Krediten, sofern im Einzelfall der Betrag von
150.000,00 EUR überschritten wird.

b)
Vorsitzender:
Fürst, Thomas, Mühlhausen-Ehingen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Hilpert, Jürgen Michael, Singen Hohentwiel, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Heintschel, Wolfgang, Gottmadingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 24.04.1975 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 24.11.2010.
a)
21.10.2014
Reeber

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
21.10.2014.
Tag der ersten Eintragung:
04.06.1975
Satzung:
AS 369 ff.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Organisation des Verbandes), § 5 (Aufgaben des Verbandes), § 6 (Mitglieder des
Verbandes), § 14 (Mitgliederversammlung), § 16 (Innere Ordnung und Sitzungen der
Mitgliederversammlung), § 20 (Satzungsänderung und Auflösung des Verbandes) und § 22
(Vollzugsbestimmung) beschlossen.
a)
08.06.2016
Hürttlen

b)
Geänderte Satzung:
AS 541 ff
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und ein weiteres Vorstandsmitglied. Sie vertreten den
Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass folgende Rechtsgeschäfte der
Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen:
1. Erwerb, Veränderung und Veräußerung von
Beteiligungen an Unternehmen oder Einrichtungen,
Abschluss und Veränderung von Gesellschaftsverträgen
von Beteiligungsgesellschaften, die Bildung und Lösung
von Interessengemeinschaften;
2. Erwerb, Veräußerung, Belastung, Veränderung sowie
Aufgabe von Grundstücken, grundstücksgleichen
Rechten oder Rechten an Grundstücken;
3. Entscheidungen oder Maßnahmen, die die
Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Verbandes
grundlegend verändern;
4. Sofern nicht mit dem jeweiligen Haushaltsplan
verabschiedet;
a) die Anschaffung von Gegenständen des
Anlagevermögens, soweit der Anschaffungspreis im
Einzelwert 30.000,00 Euro übersteigt;
b) die Aufnahme von Darlehen, Abgabe von
Garantieerklärungen im Einzelfall von mehr als
30.000,00 Euro, Übernahme von Bürgschafts- und
Wechselverbindlichkeiten;
c) die Vornahme von Baumaßnahmen sowie von
Investitionen, sofern im Einzelfall der Betrag von
30.000,00 Euro überschritten wird;
d) den Abschluss und die Veränderung von Miet-, Pachtund Leasingverträgen sowie wirtschaftlich gleich zu
betrachtende Rechtsgeschäfte, die im Einzelfall den
Jahresbetrag von 30.000,00 Euro oder die Dauer von 5
Jahren überschreiten;
5.) Unentgeltliche Zuwendungen, Hingabe von Darlehen
und Verzicht auf fällige Ansprüche oberhalb einer vom
Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung festzulegenden
Grenze, soweit es sich nicht um geschäftsübliche
Spenden oder Bewirtung handelt;
6.) Erteilung von Handlungsvollmacht oder beschränkten
Vollmachten für die nach der Geschäftsordnung
bestimmten Personen;
7.) alle sonstigen Geschäfte und Maßnahmen, die über
den Rahmen eines normalen Geschäftsbetriebes
hinausgehen;
8.) besondere Geschäfte und Maßnahmen, zu denen der
Aufsichtsrat sich im Einzelfall die Zustimmung
vorbehalten hat.
Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat beschließen, dass
weitere Rechtsgeschäfte und Beschlüsse seiner
Einwilligung bedürfen.
b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Heintschel, Wolfgang, geb. Salzmann, Singen
Hohentwiel, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
weiteres Vorstandsmitglied:
Kuppel, Oliver, Stockach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Fürst, Thomas Alexander, Mühlhausen-Ehingen,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Hilpert, Jürgen Michael, Singen Hohentwiel, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.10.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
07.05.2020
Elger

b)
Neufassung der Satzung:
AS 649 ff.
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und ein weiteres Vorstandsmitglied. Sie vertreten den
Verein gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr), § 13 (Aufgaben des Aufsichtsrates) und § 23
(Vollzugsbestimmung) beschlossen.
a)
27.06.2023
Hürttlen

b)
Geänderte Satzung:
AS 689 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.