Handelsregister · VR 540212
Chronologischer Auszug
Caritasverband Singen-Hegau e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Caritasverband Singen-Hegau e.V. b) Singen Hohentwiel | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Geschäftsführer. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass folgende Rechtsgeschäfte der Zustimmung des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg e.V. bedürfen: 1. Erwerb, Veräußerung oder Belastung sowie Aufgabe von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken; 2. Aufnahme, Übernahme oder Hingabe von Darlehen und Krediten, sofern im Einzelfall der Betrag von 150.000,00 EUR überschritten wird. b) Vorsitzender: Fürst, Thomas, Mühlhausen-Ehingen, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Hilpert, Jürgen Michael, Singen Hohentwiel, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Heintschel, Wolfgang, Gottmadingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 24.04.1975 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 24.11.2010. | a) 21.10.2014 Reeber b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.10.2014. Tag der ersten Eintragung: 04.06.1975 Satzung: AS 369 ff. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Organisation des Verbandes), § 5 (Aufgaben des Verbandes), § 6 (Mitglieder des Verbandes), § 14 (Mitgliederversammlung), § 16 (Innere Ordnung und Sitzungen der Mitgliederversammlung), § 20 (Satzungsänderung und Auflösung des Verbandes) und § 22 (Vollzugsbestimmung) beschlossen. | a) 08.06.2016 Hürttlen b) Geänderte Satzung: AS 541 ff | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied. Sie vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass folgende Rechtsgeschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen: 1. Erwerb, Veränderung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen oder Einrichtungen, Abschluss und Veränderung von Gesellschaftsverträgen von Beteiligungsgesellschaften, die Bildung und Lösung von Interessengemeinschaften; 2. Erwerb, Veräußerung, Belastung, Veränderung sowie Aufgabe von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken; 3. Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Verbandes grundlegend verändern; 4. Sofern nicht mit dem jeweiligen Haushaltsplan verabschiedet; a) die Anschaffung von Gegenständen des Anlagevermögens, soweit der Anschaffungspreis im Einzelwert 30.000,00 Euro übersteigt; b) die Aufnahme von Darlehen, Abgabe von Garantieerklärungen im Einzelfall von mehr als 30.000,00 Euro, Übernahme von Bürgschafts- und Wechselverbindlichkeiten; c) die Vornahme von Baumaßnahmen sowie von Investitionen, sofern im Einzelfall der Betrag von 30.000,00 Euro überschritten wird; d) den Abschluss und die Veränderung von Miet-, Pachtund Leasingverträgen sowie wirtschaftlich gleich zu betrachtende Rechtsgeschäfte, die im Einzelfall den Jahresbetrag von 30.000,00 Euro oder die Dauer von 5 Jahren überschreiten; 5.) Unentgeltliche Zuwendungen, Hingabe von Darlehen und Verzicht auf fällige Ansprüche oberhalb einer vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung festzulegenden Grenze, soweit es sich nicht um geschäftsübliche Spenden oder Bewirtung handelt; 6.) Erteilung von Handlungsvollmacht oder beschränkten Vollmachten für die nach der Geschäftsordnung bestimmten Personen; 7.) alle sonstigen Geschäfte und Maßnahmen, die über den Rahmen eines normalen Geschäftsbetriebes hinausgehen; 8.) besondere Geschäfte und Maßnahmen, zu denen der Aufsichtsrat sich im Einzelfall die Zustimmung vorbehalten hat. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat beschließen, dass weitere Rechtsgeschäfte und Beschlüsse seiner Einwilligung bedürfen. b) Bestellt als Vorsitzender: Heintschel, Wolfgang, geb. Salzmann, Singen Hohentwiel, *XX.XX.XXXX Bestellt als weiteres Vorstandsmitglied: Kuppel, Oliver, Stockach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Fürst, Thomas Alexander, Mühlhausen-Ehingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Hilpert, Jürgen Michael, Singen Hohentwiel, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.10.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 07.05.2020 Elger b) Neufassung der Satzung: AS 649 ff. | |
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied. Sie vertreten den Verein gemeinsam. | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr), § 13 (Aufgaben des Aufsichtsrates) und § 23 (Vollzugsbestimmung) beschlossen. | a) 27.06.2023 Hürttlen b) Geänderte Satzung: AS 689 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.