Handelsregister · VR 661
Chronologischer Auszug
Caritasverband Rhein-Sieg e.V. · Amtsgericht Siegburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. b) Siegburg | a) Je zwei Vorstandsmitglieder, von denen eines der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muß sind zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Abschluß folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur Rechtswirksamkeit der vorherigen, über den Diözesan- Charitasverband für das Erzbistum Köln e.V. einzuholenden, schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs 1.der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von Eigentum sowie die Änderung, die Veräußerung und die Aufgabe von Rechten an Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen Rechtsgeschäftes den Betrag von DM 100.000,-übersteigt; 2. die Aufnahme und Hingabe von Darlehen, sofern nicht die Vorschriften über die Mündelsicherheit erfüllt sind, und die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe von mehr als DM 50.000,--; 3. die Übernahme von Bürgschaften; 4. die Planung und der Abschluß von Verträgen betreffend Durchführung von Baumaßnahmen, wenn hierfür keine Mittel im Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von DM 20.000,-übersteigt; 5. der Abschluß von Verträgen, die eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand haben, wenn hierfür keine Mittel im Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von DM 5.000,-- übersteigt. Die Annahme von Schenkungen unter Lebenden oder von Todes wegen bedürfen nicht der schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs. b) Vorsitzender: Kreuzberg, Robert, Hennef, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Burghof, Anno, Bornheim, *XX.XX.XXXX Vorstand: Weiler, Maria, Bonheim, *XX.XX.XXXX Vorstand: Hoscheid, Paul, Lohmar, *XX.XX.XXXX Vorstand: Land, Heinz-Jürgen, Siegburg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Kühn, Ruth, Lohmar, *XX.XX.XXXX Vorstand: Mainz, Lieselotte, Niederkassel, *XX.XX.XXXX Vorstand: Schmitz, Andreas, Hennef, *XX.XX.XXXX Vorstand: Vennebusch, Johannes, Rheinbach, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 09.05.1968 zuletzt geändert am 03.12.1990 | a) 12.05.2004 Neumann b) Tag der ersten Eintragung: 27.04.1970 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.05.2004. Satzung Blatt 89 - 111 d.A. Beschluss zur letzten Satzungsänderung Blatt 178 - 183 d.A. |
| 2 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Abschluß folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur Rechtswirksamkeit der vorherigen, über den Diözesan- Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. einzuholenden, schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs: 1.der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von Eigentum sowie die Änderung, die Veräußerung und die Aufgabe von Rechten an Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen Rechtsgeschäftes den Betrag von EUR 100.000,-übersteigt; 2. a) die Aufnahme und Hingabe von Darlehen in Höhe von mehr als EUR 50.000,00 (soweit die Darlehnsaufnahme und -hingabe nicht bereits als Teil des nach Absatz1 zur Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt worden ist und im Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde, mit Ausnahme der Aufnahme von Kontokorrentkrediten bis zu einem Betrag von insgesamt EUR 300.000,00 sofern diese eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten); b) die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe von mehr als EUR 50.000,00 soweit die Übernahme nicht bereits als Teil des nach Abs. 1 zur Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt worden ist und im Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde. Dieser Genehmigungsvorbehalt bezieht sich nicht auf den Abschluss von Dienst-, Arbeitsund Gestellungsverträgen. Bei Miet-, Pacht-, Leasingund Leihverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ist für die Wertgrenze das Nutzungsentgelt für ein Jahr maßgebend; 3. die Übernahme von Bürgschaften, wenn die Bürgschaftssumme im Einzelfall mehr EUR 10.000,00 beträgt; 4. die Planung und der Abschluss von Verträgen über die Durchführung von Baumaßnahmen, wenn das Gesamtentgelt einen Betrag von EUR 100.000,00 übersteigt; ausgenommen sind reine Instandhaltungsmaßnahmen, wenn hierfür Mittel im Wirtschaftsplan vorgesehen sind; 5. der Abschluss von Verträgen, die eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand haben, wenn hierfür keine Mittel im Wirtschaftsplan vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von EUR 25.000,00 übersteigt. 6. die Gründung, der Erwerb, die Übernahme, die Veräußerung, die Beteiligung an und die Aufgabe von kirchlichen und caritativen sowie sonstigen Diensten und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Annahme von Schenkungen unter Lebenden oder von Todes wegen ohne Auflage bedürfen nicht der schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs. Die Amtszeit des Vorstandes nach alter Satzung endet erst mit der konstituierenden Sitzung des neuen Vorstandes. | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.01.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 04.05.2006 Cramer b) Satzung Blatt 302 - 324 der Akten. | |
| 3 | b) Vorsitzender: Klippel, Harald, Hennef, *XX.XX.XXXX Nunmehr stellvertretender Vorsitzender: Land, Heinz-Jürgen, Siegburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Kreuzberg, Robert, Hennef, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Burghof, Anno, Bornheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Kühn, Ruth, Lohmar, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Mainz, Lieselotte, Niederkassel, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Weiler, Maria, Bonheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Hoscheid, Paul, Lohmar, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Schmitz, Andreas, Hennef, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Vennebusch, Johannes, Rheinbach, *XX.XX.XXXX | a) 20.02.2007 Cramer | ||
| 4 | a) Caritasverband Rhein-Sieg e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2008 hat die Änderung der Satzung in der Präambel sowie in § 1 (Name), § 3 (Aufgaben), § 9 (Vorstand), § 13 (Caritasrat), § 14 (Rechte und Pflichten des Caritasrates) und § 18 (Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung) beschlossen. Der Name des Vereins wurde geändert. | a) 28.04.2009 Lambertz b) Beschluss Blatt 391 ff. der Akten | |
| 5 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Köln: a) Organbestellung und -abberufung sowie alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung, Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder; b) Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,- EUR; c) Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß §§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,- EUR; d) Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über eine Wertgrenze von 800.000,- EUR hinaus sowie zusätzliche Überziehungsvereinbarungen; e) Forderungsabtretungen (einschließlich Factoringverträge) sowie Abschluss, Änderung und Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer Wertgrenze von 800.000,- EUR; f) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 1.250.000,- EUR; g) Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von mehr als 1.250.000,- EUR. Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des DiCV Köln geregelt; h) Betriebsführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge sowie Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von 1.250.000,- EUR oder wenn von dem Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen sind. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 28.02.2013 Ax b) Beschluss Blatt 413-416 der Akten Satzung Blatt 420-437 der Akten | |
| 6 | b) Vorstand: Zeyen, Rüdiger, Hennef, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Land, Heinz-Jürgen, Siegburg, *XX.XX.XXXX | a) 27.11.2018 Hennes | ||
| 7 | a) Die Vertreterversammlung vom 16.06.2021 hat die Änderung der Satzung in der Präambel, § 2 (Stellung und Zweck), § 20 (Zuordnung und Aufsicht) sowie in § 23 (Inkrafttreten der Satzung/Übergangsregelung) beschlossen. b) Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Vertreterversammlung vom 16.06.2021 und der Vertreterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.06.2021 mit dem Caritasverband Altenkirchen e.V. mit Sitz in Altenkirchen (Amtsgericht Montabaur, VR 10278) durch Aufnahme verschmolzen. | a) 21.10.2021 Börsch b) Beschluss Bl. 576 - 580 d. A. Satzung Bl. 703 - 721 d. A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.