Handelsregister · VR 20639 früher Amtsgericht Remscheid

Chronologischer Auszug

Caritasverband Remscheid e.V. · Amtsgericht Wuppertal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Caritasverband Remscheid

b)
Remscheid
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinschaftlich.
Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs des
Erzbistums Köln:
1. Der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die
Aufgabe von Eigentum sowie die Änderung, die
Veräußerung und Aufgabe von Rechten an
Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen
Rechtsgeschäftes den Betrag von EUR 100.000,00
übersteigt;
2. a) die Aufnahme und Hingabe von Darlehen in Höhe
von mehr als EUR 50.000,00 soweit die
Darlehnsaufnahme und - hingäbe nicht bereits als Teil
des nach Absatz I zur Prüfung vorgelegten
Wirtschaftsplanes genehmigt worden ist und im
Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde,
mit Ausnahme der Aufnahme von Kontokorrentkrediten
bis zu einem Betrag von insgesamt EUR 100.000,00
sofern diese eine Laufzeit von einem Jahr nicht
überschreiten;
b) die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in
Höhe von mehr als EUR 50.000,00, soweit die
Übernahme nicht bereits als Teil des nach Abs. I zur
Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt
worden ist und im Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich
hingewiesen wurde. Dieser Genehmigungsvorbehalt
bezieht sich nicht auf den Abschluss von Dienst-,
Arbeits- und Gestellungsverträgen. Bei Miet-, Pacht-,
Leasing- und Leihverträgen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr ist für die Wertgrenzen das
Nutzungsentgelt für ein Jahr maßgebend;
3. die Übernahme von Bürgschaften, wenn die
Bürgschaftssumme im Einzelfalle mehr als EUR
10.000,00 beträgt;
4. die Planung und der Abschluss von Verträgen über
die Durchführung von Baumaßnahmen , wenn das
Gesamtentgelt einen Betrag von EUR 100.000,00
übersteigt; ausgenommen sind reine
Instandhaltungsmaßnahmen, wenn hierfür Mittel im
Wirtschaftsplan vorgesehen sind;
5. der Abschluss von Verträgen, die eine entgeltliche
Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand
haben, wenn hierfür keine Mittel im Wirtschaftsplan
vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von
25.000,00 übersteigt;
6. die Gründung, der Erwerb, die Übernahme, die
Veräußerung, die Beteiligung an und die Aufgabe von
kirchlichen und caritativen sowie sonstigen Diensten und
Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.

b)
Vorstand:
Kaster, Thomas, Remscheid, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Huintjes, Bruno, Stadtsozialamtmann, Remscheid
Vorstand:
Dr. Bürgel, Erwin, Rechtsanwalt, Remscheid
Vorstand:
Fußwinkel, Karl-Werner, Sozial-Pädagoge, Leverkusen
Vorstand:
Jakobi, Wolfgang, Remscheid, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 31.08.1972 zuletzt geändert am 25.10.2006
a)
08.07.2009
Nell-Beerschwenger

b)
Tag der ersten Eintragung in
Remscheid: 09.04.1973
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 639
Amtsgericht Remscheid
getreten.
Freigegeben am 08.07.2009.
2a)
Caritasverband Remscheid e.V.
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Kaster, Thomas, Remscheid, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Huintjes, Bruno, Remscheid
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Bürgel, Erwin, Remscheid
Nicht mehr
Vorstand:
Jakobi, Wolfgang, Remscheid, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Braun, Hanspeter, Remscheid, *XX.XX.XXXX
a)
11.09.2009
Milles

b)
e.V. berichtigend ergänzt
3a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinschaftlich.
Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs des
Erzbistums Köln:
Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer
Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger
juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion,
der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die
Umwandlung nach Umwandlungsgesetz, die
Begründung (einschließlich des Erwerbs) von
Beteiligungen jeder Art durch den Verband an anderen
juristischen Personen sowie die Übertragung und
sonstige Verfügung über Gesellschaftsanteile oder Teile
derselben (einschließlich Veräußerung von
Geschäftsanteilen und der Beitritt neuer Gesellschaften
sowie Belastungen des Geschäftsanteils) bedarf zu ihrer
Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Erzbischofs von Köln.
Der Wirtschaftsplan, der den Erfolgs- Investitions- und
Stellenplan zu umfassen hat, bedarf bezüglich des
Verbandes und seiner verbundenen Unternehmen der
über den Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum
Köln e.V. einzuholenenden Genehmigung des
Erzbischofs von Köln.
Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von
Köln.
a)Organbestellung und -abberufung sowie alle
Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung,
Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder;
b)Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und
Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von
mehr als 10.000,00 EUR;
c)Erlassverträge gemäß §§ 397 BGB sowie
Schuldversprechen und Schulderkenntnisse
gemäß §§ 780,781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr
als 10.000,00 EUR;
d)Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die
Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens
über eine Wertgrenze von 200.000,00 EUR hinaus sowie
zusätzliche Überziehungsvereinbarungen;
e)Forderungsabtretungen (einschließlich
Factoringverträge) sowie Abschluss, Änderung und
Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer
Wertgrenze von 200.000,00 EUR;
f)Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des
Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und
Aufgabe von Rechten an Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten ab einer
Wertgrenze von mehr als 500.000,00 EUR;
g)Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab
einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00
EUR. Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen
des DiCV Köln geregelt;
h)Betriebsführungs-, Betriebspacht- und
Betriebsüberlassungeverträge sowie
Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von
500.000 EUR oder wenn von dem
Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle
Stellen) betroffen sind.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2012 hat die Änderung bzw. Ergänzung der Satzung
in § 3 (Aufgaben), § 5 (Voraussetzungen der Mitgliedschaft und Assoziierung im Verband
Rechte und Pflichten des Verbandes, der Mitglieder und der assoziierten Träger), § 8
(Organe des Verbandes), § 9 (Vorstand), § 13 (Caritasrat), § 14 (Rechte und Pflichten des
Caritasrates), § 15 (Sitzungen und Beschlüsse des Caritasrates), § 16
(Vertreterversammlung), § 18 (Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung), § 20
(Zuordnung und Aufsicht) und § 23 (Inkrafttreten der Satzung/Übergangsregelung)
beschlossen.
a)
02.07.2014
Schmidt
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Fußwinkel, Karl-Werner, Sozial-Pädagoge, Leverkusen
Bestellt als
Vorstand:
Engelberg, Sandra, Wuppertal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Dasbach, Karin, Leichlingen, *XX.XX.XXXX
a)
28.09.2015
Schmidt
5b)
Nicht mehr
Vorstand:
Braun, Hanspeter, Remscheid, *XX.XX.XXXX
a)
02.03.2016
Schmidt
6b)
Bestellt als
Vorstand:
Kohout, Franz Josef, Remscheid, *XX.XX.XXXX
a)
20.11.2018
Schmidt
7b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dasbach, Karin, Leichlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Kohout, Franz Josef, Remscheid, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Hoymann, Markus, Wachtberg, *XX.XX.XXXX
a)
11.12.2019
Schmidt
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Engelberg, Sandra, Wuppertal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Kohout, Franz Josef, Remscheid, *XX.XX.XXXX
a)
02.11.2021
Schmidt
9b)
Bestellt als
Vorstand:
Gärtner, Frank, Wuppertal, *XX.XX.XXXX
a)
21.04.2022
Schmidt
10b)
Nicht mehr
Vorstand:
Kohout, Franz Josef, Remscheid, *XX.XX.XXXX
a)
17.10.2022
Schmidt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.