Handelsregister · VR 20639 früher Amtsgericht Remscheid
Chronologischer Auszug
Caritasverband Remscheid e.V. · Amtsgericht Wuppertal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Caritasverband Remscheid b) Remscheid | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs des Erzbistums Köln: 1. Der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von Eigentum sowie die Änderung, die Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen Rechtsgeschäftes den Betrag von EUR 100.000,00 übersteigt; 2. a) die Aufnahme und Hingabe von Darlehen in Höhe von mehr als EUR 50.000,00 soweit die Darlehnsaufnahme und - hingäbe nicht bereits als Teil des nach Absatz I zur Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt worden ist und im Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde, mit Ausnahme der Aufnahme von Kontokorrentkrediten bis zu einem Betrag von insgesamt EUR 100.000,00 sofern diese eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten; b) die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe von mehr als EUR 50.000,00, soweit die Übernahme nicht bereits als Teil des nach Abs. I zur Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt worden ist und im Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde. Dieser Genehmigungsvorbehalt bezieht sich nicht auf den Abschluss von Dienst-, Arbeits- und Gestellungsverträgen. Bei Miet-, Pacht-, Leasing- und Leihverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ist für die Wertgrenzen das Nutzungsentgelt für ein Jahr maßgebend; 3. die Übernahme von Bürgschaften, wenn die Bürgschaftssumme im Einzelfalle mehr als EUR 10.000,00 beträgt; 4. die Planung und der Abschluss von Verträgen über die Durchführung von Baumaßnahmen , wenn das Gesamtentgelt einen Betrag von EUR 100.000,00 übersteigt; ausgenommen sind reine Instandhaltungsmaßnahmen, wenn hierfür Mittel im Wirtschaftsplan vorgesehen sind; 5. der Abschluss von Verträgen, die eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand haben, wenn hierfür keine Mittel im Wirtschaftsplan vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von 25.000,00 übersteigt; 6. die Gründung, der Erwerb, die Übernahme, die Veräußerung, die Beteiligung an und die Aufgabe von kirchlichen und caritativen sowie sonstigen Diensten und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. b) Vorstand: Kaster, Thomas, Remscheid, *XX.XX.XXXX Vorstand: Huintjes, Bruno, Stadtsozialamtmann, Remscheid Vorstand: Dr. Bürgel, Erwin, Rechtsanwalt, Remscheid Vorstand: Fußwinkel, Karl-Werner, Sozial-Pädagoge, Leverkusen Vorstand: Jakobi, Wolfgang, Remscheid, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 31.08.1972 zuletzt geändert am 25.10.2006 | a) 08.07.2009 Nell-Beerschwenger b) Tag der ersten Eintragung in Remscheid: 09.04.1973 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 639 Amtsgericht Remscheid getreten. Freigegeben am 08.07.2009. |
| 2 | a) Caritasverband Remscheid e.V. | b) Nicht mehr Vorstand: Kaster, Thomas, Remscheid, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Huintjes, Bruno, Remscheid Nicht mehr Vorstand: Dr. Bürgel, Erwin, Remscheid Nicht mehr Vorstand: Jakobi, Wolfgang, Remscheid, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Braun, Hanspeter, Remscheid, *XX.XX.XXXX | a) 11.09.2009 Milles b) e.V. berichtigend ergänzt | |
| 3 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs des Erzbistums Köln: Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion, der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die Umwandlung nach Umwandlungsgesetz, die Begründung (einschließlich des Erwerbs) von Beteiligungen jeder Art durch den Verband an anderen juristischen Personen sowie die Übertragung und sonstige Verfügung über Gesellschaftsanteile oder Teile derselben (einschließlich Veräußerung von Geschäftsanteilen und der Beitritt neuer Gesellschaften sowie Belastungen des Geschäftsanteils) bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Köln. Der Wirtschaftsplan, der den Erfolgs- Investitions- und Stellenplan zu umfassen hat, bedarf bezüglich des Verbandes und seiner verbundenen Unternehmen der über den Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. einzuholenenden Genehmigung des Erzbischofs von Köln. Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Köln. a)Organbestellung und -abberufung sowie alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung, Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder; b)Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,00 EUR; c)Erlassverträge gemäß §§ 397 BGB sowie Schuldversprechen und Schulderkenntnisse gemäß §§ 780,781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,00 EUR; d)Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über eine Wertgrenze von 200.000,00 EUR hinaus sowie zusätzliche Überziehungsvereinbarungen; e)Forderungsabtretungen (einschließlich Factoringverträge) sowie Abschluss, Änderung und Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer Wertgrenze von 200.000,00 EUR; f)Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 EUR; g)Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 EUR. Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des DiCV Köln geregelt; h)Betriebsführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungeverträge sowie Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von 500.000 EUR oder wenn von dem Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen sind. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2012 hat die Änderung bzw. Ergänzung der Satzung in § 3 (Aufgaben), § 5 (Voraussetzungen der Mitgliedschaft und Assoziierung im Verband Rechte und Pflichten des Verbandes, der Mitglieder und der assoziierten Träger), § 8 (Organe des Verbandes), § 9 (Vorstand), § 13 (Caritasrat), § 14 (Rechte und Pflichten des Caritasrates), § 15 (Sitzungen und Beschlüsse des Caritasrates), § 16 (Vertreterversammlung), § 18 (Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung), § 20 (Zuordnung und Aufsicht) und § 23 (Inkrafttreten der Satzung/Übergangsregelung) beschlossen. | a) 02.07.2014 Schmidt | |
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Fußwinkel, Karl-Werner, Sozial-Pädagoge, Leverkusen Bestellt als Vorstand: Engelberg, Sandra, Wuppertal, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dasbach, Karin, Leichlingen, *XX.XX.XXXX | a) 28.09.2015 Schmidt | ||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstand: Braun, Hanspeter, Remscheid, *XX.XX.XXXX | a) 02.03.2016 Schmidt | ||
| 6 | b) Bestellt als Vorstand: Kohout, Franz Josef, Remscheid, *XX.XX.XXXX | a) 20.11.2018 Schmidt | ||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstand: Dasbach, Karin, Leichlingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Kohout, Franz Josef, Remscheid, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Hoymann, Markus, Wachtberg, *XX.XX.XXXX | a) 11.12.2019 Schmidt | ||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Engelberg, Sandra, Wuppertal, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Kohout, Franz Josef, Remscheid, *XX.XX.XXXX | a) 02.11.2021 Schmidt | ||
| 9 | b) Bestellt als Vorstand: Gärtner, Frank, Wuppertal, *XX.XX.XXXX | a) 21.04.2022 Schmidt | ||
| 10 | b) Nicht mehr Vorstand: Kohout, Franz Josef, Remscheid, *XX.XX.XXXX | a) 17.10.2022 Schmidt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.