Vorstand im Sinne des § 26 BGB: Erster Vorsitzender, zweiter Vorsitzender, Geschäftsführer und bis zu zwei weitere Mitglieder. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand bedarf zur Aufnahme oder Hingabe von Darlehen, zur Übernahme von Bürgschaften, zur Führung von Prozessen, zum Erwerb, zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten der schriftlichen Genehmigung des Bischofs von Aachen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Polixa
Geldern
Vorstand
Christof Wellens
Mönchengladbach
Vorstand
Christoph Habrich
Mönchengladbach
Vorstand
Volker Großheim
Mönchengladbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.02.1917 zuletzt geändert am 24.04.1982
Die Mitgliederversammlung vom 17.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.11.13 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Vereinsnamens und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 16.11.2023 hat die Änderung der Satzung in §§ 1, 2, 9, 10, 12, 14, 15 und 21 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2025 hat die Änderung der Satzung in §§ 2, 9 und 15 beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mönchengladbach: 10.08.1917. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.08.2004.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.