Handelsregister · VR 1037
Chronologischer Auszug
Caritasverband Ostvest e. V. · Amtsgericht Recklinghausen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Caritasverband Datteln b) Datteln | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und 5 weiteren Mitgliedern. Berufenes Vorstandsmitglied ist der jeweilige Stadtpfarrer der Kath. Kirchengemeinde Dattelns. Für die rechtliche Vertretung des Verbandes und dem Abschluß von Rechtsgeschäften sowie zu allen sonstigen Rechtshandlungen sind schriftliche Willenserklärungen des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden und eines weiteren Mitgliedes des Vorstandes erforderlich und ausreichend. b) 1. Vorsitzender: Bitter, Ansgar, Datteln Stellvertretende Vorsitzende: Cornelius, Barbara, Datteln, *XX.XX.XXXX Weiteres Vorstandsmitglied: Ernesti, Ursula, Datteln, *XX.XX.XXXX Weiteres Vorstandsmitglied: Echterhoff, Gerda, Datteln, *XX.XX.XXXX Weiteres Vorstandsmitglied: Schwartz, Roetger, Datteln, *XX.XX.XXXX Weiteres Vorstandsmitglied: Dinklage, Thomas, Datteln, *XX.XX.XXXX Weiteres Vorstandsmitglied: Schollas, Ludger, Datteln, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 12.04.1973 zuletzt geändert am 17.03.1982 | a) 23.09.2004 Krischik b) Tag der ersten Eintragung: 30.04.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.09.2004. Satzung Blatt 38-45 HB |
| 2 | b) Nicht mehr Weiteres Vorstandsmitglied: Schwartz, Roetger, Datteln, *XX.XX.XXXX Neu bestellt: Weiteres Vorstandsmitglied: Overkämping, Hans, Datteln, *XX.XX.XXXX | a) 10.04.2006 Winkler b) Anmeldung Blatt 5 SB. | ||
| 3 | b) Nicht mehr Weiteres Vorstandsmitglied: Schollas, Ludger, Datteln, *XX.XX.XXXX Neu bestellt: Weiteres Vorstandsmitglied: Cornelius, Wolfgang, Datteln, *XX.XX.XXXX | a) 06.02.2007 Winkler | ||
| 4 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Bitter, Ansgar, Datteln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Weiteres Vorstandsmitglied, sondern neu bestellt als: 1. Vorsitzender: Cornelius, Wolfgang, Datteln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretende Vorsitzende, sondern neu bestellt als: Weiteres Vorstandsmitglied: Cornelius, Barbara, Datteln, *XX.XX.XXXX Neu bestellt: Stellvertretende Vorsitzender: Brand, Joachim, Datteln, *XX.XX.XXXX | a) 17.04.2008 Winkler b) Anmeldung Blatt 11 ff. SB. | ||
| 5 | a) Caritasverband Datteln e.V. | a) Der Vorstand besteht gemäß § 26 BGB aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern. Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden sowie durch ein weiteren Mitglied des Vorstandes vertreten, wobei schriftliche Willenserklärungen erforderlich sind. Für bestimmte Geschäfte können Vertreter nach § 30 BGB bestellt werden. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bischofs von Münster: 1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken, 2. Aufnahme von Darlehen in einem Wert von 100.000,00 Euro oder darüber, wobei dann, wenn mehrere Darlehen für denselben Zweck aufgenommen werden, diese zur Bestimmung des Gegenstandswertes zusammengefasst werden, 3. Übername von Bürgschaften, 4. die Ausgliederung von Teilbereichen verbandlicher Caritasarbeit durch die Bildung neuer Rechtsträger, insbesondere durch die Gründung von Gesellschaften, 5. die konstitutive Mitwirkung bei anderen Rechtsträgern, insbesondere durch die Übernahme von Gesellschaftsanteilen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2008 hat die Satzung insgesamt abgeändert und neu gefasst. | a) 06.08.2009 Bredeck b) Anmeldung Blatt 15 SB; Satzung Blatt 27 ff. SB. |
| 6 | b) Nicht mehr Stellvertretende Vorsitzender: Brand, Joachim, Datteln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Weiteres Vorstandsmitglied: Dinklage, Thomas, Datteln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Weiteres Vorstandsmitglied: Echterhoff, Gerda, Datteln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Weiteres Vorstandsmitglied: Ernesti, Ursula, Datteln, *XX.XX.XXXX Neu bestellt: Stellvertretender Vorsitzender: Benterbusch, Thomas, Datteln, *XX.XX.XXXX Neu bestellt: Weiteres Vorstandsmitglied: Schulz, Ursula, Datteln, *XX.XX.XXXX Neu bestellt: Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: Hoffmann, Heinrich, Datteln, *XX.XX.XXXX | a) 08.01.2010 Winkler b) Anmeldung Blatt 48 ff. SB | ||
| 7 | b) Nicht mehr Weiteres Vorstandsmitglied: Overkämping, Hans, Datteln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Weiteres Vorstandsmitglied: Schulz, Ursula, Datteln, *XX.XX.XXXX Neu bestellt als Weiteres Vorstandsmitglied: Hölscheidt, Maria, Waltrop, *XX.XX.XXXX | a) 08.02.2013 Bredeck b) Anmeldung Bl. 63 ff. SB | ||
| 8 | b) Neu bestellt als Weiteres Vorstandsmitglied: Feldhaus, Stefan, Datteln, *XX.XX.XXXX | a) 06.02.2014 Blömker b) Anmeldung Bl. 77 ff. SB | ||
| 9 | a) Caritasverband Datteln und Haltern am See e. V. | a) Der Vorstand besteht aus ein bis drei Mitgliedern. Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bischofs von Münster: 1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken, 2. Aufnahme von Krediten in einem Wert von 100.000,00 Euro oder darüber, wobei dann, wenn mehrere Darlehen für denselben Zweck aufgenommen werden, diese zur Bestimmung des Gegenstandswertes zusammengefasst werden, 3. Übername von Bürgschaften, 4. die Ausgliederung von Teilbereichen verbandlicher Caritasarbeit durch die Bildung neuer Rechtsträger, insbesondere durch die Gründung von Gesellschaften, 5. die konstitutive Mitwirkung bei anderen Rechtsträgern, insbesondere durch die Übernahme von Gesellschaftsanteilen. b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Cornelius, Wolfgang, Datteln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Weiteres Vorstandsmitglied: Cornelius, Barbara, Datteln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Benterbusch, Thomas, Datteln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: Hoffmann, Heinrich, Datteln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Weiteres Vorstandsmitglied: Hölscheidt, Maria, Waltrop, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Weiteres Vorstandsmitglied: Feldhaus, Stefan, Datteln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Rüter, Heinz, Datteln, *XX.XX.XXXX | a) Die Delegiertenversammlung vom 28.6.2017 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr auch eine Änderung des Vereinsnamens sowie der Vertretungsregelung beschlossen. b) Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.6.2017 nebst Ergänzungsurkunde vom 28.7.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Delegiertenversammlung vom 28.6.2017 und der Delegiertenversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.6.2017 mit dem Caritasverband Haltern am See e.V. mit Sitz in Haltern am See (Amtsgericht Gelsenkirchen VR 10427) verschmolzen. | a) 29.11.2017 Blömker b) Anmeldung Blatt 82 ff., 214 ff. SB Satzung Blatt 176 - 190 SB |
| 10 | b) Nicht mehr Vorstand: Rüter, Heinz, Datteln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Härtling, Johann Andreas, Waltrop, *XX.XX.XXXX | a) 16.01.2018 Blömker b) Anmeldung Blatt 285 ff SB | ||
| 11 | b) Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Vorstand: Härtling, Johann Andreas, Waltrop, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 19.02.2018 Blömker b) Anmeldung Blatt 289 ff. SB | ||
| 12 | a) Caritasverband Ostvest e. V. | a) Der Vorstand besteht aus ein bis drei Mitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten diese gemeinschaftlich. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bischofs von Münster: 1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken, 2. Hergabe und Aufnahme von Krediten in einem Wert von 100.000 Euro oder darüber, wobei dann, wenn mehrere Kredite für denselben Zweck aufgenommen werden, diese zur Bestimmung des Gegenstandswertes zusammengefasst werden, 3. Übername von Bürgschaften in einem Wert von 50.000 EUR oder darüber, 4. die Ausgliederung von Teilbereichen verbandlicher Caritasarbeit durch die Bildung neuer Rechtsträger, insbesondere durch die Gründung von Gesellschaften, 5. die konstitutive Mitwirkung bei anderen Rechtsträgern, insbesondere durch die Übernahme von Gesellschaftsanteilen. b) Bestellt als Besondere Vertreterin gemäß § 30 BGB (für die laufende Verwaltung aller Einrichtungen und Dienste der ambulanten und teilstationären Pflege und der Hospize sowie des betreuten Wohnens für Senioren, einschließlich sämtlicher Personalangelegenheiten): Jäger, Marion, Schermbeck, *XX.XX.XXXX | a) Die Delegiertenversammlung vom 27.06.2019 hat eine Neufassung der Satzung und mit ihr auch eine Änderung des Vereinsnamens sowie der Vertretungsregelung beschlossen. b) Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Delegiertenversammlung vom 27.06.2019 und der Delegiertenversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2019 mit dem Caritasverband Waltrop/Oer- Erkenschwick e.V. mit Sitz in Waltrop (Amtsgericht Recklinghausen VR 2309) verschmolzen. | a) 16.10.2019 Blömker b) Anmeldung Blatt 293 ff. SB Satzung Blatt 495 ff. SB |
| 13 | b) Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Härtling, Johann Andreas, Waltrop, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich als Vertreter der Vestischen Caritas Altenhilfe GmbH (Amtsgericht Recklinghausen HRB 5569) und der Jugendwerkstatt Haltern am See gGmbH (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 5820) Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 03.07.2020 Blömker b) Anmeldung Blatt 518 ff. SB | ||
| 14 | a) Der Vorstand besteht aus ein bis drei Mitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten diese gemeinschaftlich. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bischofs von Münster: 1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken, 2. Hergabe und Aufnahme von Krediten in einem Wert von 100.000 Euro oder darüber, wobei dann, wenn mehrere Kredite für denselben Zweck aufgenommen werden, diese zur Bestimmung des Gegenstandswertes zusammengefasst werden, 3. Übername von Bürgschaften, die 100.000 EUR übersteigen, 4. die Ausgliederung von Teilbereichen verbandlicher Caritasarbeit durch die Bildung neuer Rechtsträger, insbesondere durch die Gründung von Gesellschaften, 5. die konstitutive Mitwirkung bei anderen Rechtsträgern, insbesondere durch die Übernahme von Gesellschaftsanteilen. b) Nicht mehr Besondere Vertreterin gemäß § 30 BGB (für die laufende Verwaltung aller Einrichtungen und Dienste der ambulanten und teilstationären Pflege und der Hospize sowie des betreuten Wohnens für Senioren, einschließlich sämtlicher Personalangelegenheiten): Jäger, Marion, Schermbeck, *XX.XX.XXXX | a) Die Delegiertenversammlung hat im schriftlichen Beschlussverfahren am 07.12.2020 eine Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden die §§ 1 (Name, Stellung, Sitz und Geschäftsjahr), 4 (Aufgaben des Verbandes), 9 (Organe des Verbandes), 10 (Delegiertenversammlung), 12 (Sitzungen und Beschlüsse der Delegiertenversammlung), 13 (Caritasrat), 14 (Aufgaben und Zuständigkeiten des Caritasrates), 16 (Vorstand), 17 (Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstandes) und 22 (vormals 23, Zustimmungsvorbehalt). Die bisherigen §§ 20 (Besonderer Vertreter nach § 30 BGB) und 27 (Übergangsregelung) sind entfallen. Folgende Paragraphen wurden lediglich in der Nummerierung geändert. § 21 (Geheimhaltungspflicht) ist jetzt § 20, § 22 (Schlichtungsverfahren) ist jetzt § 21, § 24 (Teilnahme an Sitzungen der Organe) ist jetzt § 23, § 25 (Satzungsänderungen und Auflösung des Verbandes) ist jetzt § 24, § 26 (Vermögensanfall bei Auflösung und Aufhebung des Verbandes) ist jetzt § 25 und § 28 (Inkrafttreten) ist jetzt § 26. | a) 05.07.2021 Blömker b) Anmeldung Blatt 525 ff., 593 ff. SB Satzung Blatt 596 ff. SB | |
| 15 | b) Nicht mehr Vorstand: Härtling, Johann Andreas, Waltrop, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Jäger, Marion, Schermbeck, *XX.XX.XXXX | a) 26.06.2023 Blömker b) Anmeldung Blatt 611 ff. SB | ||
| 16 | b) Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Vorstand: Jäger, Marion, Schermbeck, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich als Vertreter der Jugendwerkstatt Haltern am See gGmbH (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 5820) Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 04.08.2023 Blömker b) Anmeldung Blatt 618 ff. SB | ||
| 17 | b) Nicht mehr Vorstand: Jäger, Marion, Schermbeck, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Lindinger, Carolin Maria, Münster, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich als Vertreter der Jugendwerkstatt Haltern am See gGmbH (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 5820) Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 08.01.2024 Blömker b) Anmeldung Blatt 622 ff. SB |
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