Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Die schriftliche Zustimmung des Landes-Caritasverbandes für Oldenburg ist erforderlich für: 1. die Übernahme von Bürgschaften, 2. die Übernahme und Hergabe von Darlehn über fünftausend Euro und 3. den Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und die Aufgabe von solchen Rechten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gitta Verweyen
Oldenburg
Vorstand
Simon Berndmeyer
Oldenburg
Vorstand
Guido Pering
Oldenburg
Vorstand
Josef Roß
Oldenburg
Vorstand
Michael Bohne
Oldenburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.04.1960 zuletzt geändert am 13.06.1996
Die Mitgliederversammlung vom 01.10.2014 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr insbesondere eine Änderung in § 12 (Aufsicht und Genehmigung): der allgemeinen Vertretungsmacht beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 137-145 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 02.05.1960 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.09.2005.
Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Berichtigung der Eintragung vom 01.09.2005 Spalte 3 a) allgemeine Vertretungsregelung.
Satzung Blatt 47 ff der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.