Handelsregister · VR 581
Chronologischer Auszug
Caritasverband Marburg · Amtsgericht Marburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Caritasverband Marburg/Lahn b) Marburg/Lahn | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und drei Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn wenigstens zwei seiner Mitglieder außer dem Vorsitzenden anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Die Beschlussfassung zu Verfügungen über Vermögenswerte und das Eingehen von Verpflichtungen im Einzelbetrag von über 5.000,00 DM und die Beschlussfassung über Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken und Gebäuden obliegt der Mitgliederversammlung. Folgende Rechtshandlungen und Willenserklärungen des Vorstandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Bistums Fulda: a) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken sowie Eingehung einer Verpflichtung zur Verfügung über ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück; b) Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses sowie Annahme von Schenkungen mit Auflagen oder sonstigen belasteten Zuwendungen; c) die Aufnahme und Gewährung von Darlehen mit Ausnahme von Einlagen bei Kreditinstituten; d) die Übernahme von Bürgschaften, die Abgabe von Garantieerklärungen und abstrakten Schuldanerkenntnissen, ferner Schuldversprechen, Schulderlaß und Schuldübernahme sowie die Erteilung von Generalvollmachten; e) die Anstellung von Mitarbeitern, es sei denn, dass die Mitarbeiter in einer niedrigeren Eingangsstufe als AVR 7 oder einer ihrer entsprechenden Vergütungsgruppe angestellt und lediglich bis zu 6 Monaten verpflichtet werden; f) die Vornahme von sonstigen Rechtsgeschäften über Gegenstände im Werte von mehr als 5.000,00 DM; g) die Erhebung von Klagen mit einem Streitwert von über 3.000,00 DM. Der schriftlichen Zustimmung des Bistums Fulda bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit: die Vornahme von sonstigen Rechtsgeschäften über Gegenstände im Werte von mehr als 30.000,00 DM im Einzelfall. b) Kassiererin: Ebert, Anna-Maria, Marburg Vorsitzender: Klatt, Bernhard, Pfarrer, Amöneburg Stellvertretender Vorsitzender: Jungmann, Gerhard, Amöneburg Schriftführerin: Dr. Sünkeler, Ingrid, Weimar Beisitzer: Ellrich, Walter, Weimar Beisitzerin: Freund, Berta, Weimar, *XX.XX.XXXX Beisitzerin: Rehlich, Gisela, Hausfrau, Marburg | a) eingetragener Verein Satzung vom 10.07.1962 zuletzt geändert am 22.10.1992 | a) 23.08.2002 Siebrecht b) Tag der ersten Eintragung: 28.09.1962 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 152 |
| 2 | b) Nicht mehr Kassiererin: Ebert, Anna-Maria, Marburg Nicht mehr Beisitzerin: Rehlich, Gisela, Hausfrau, Marburg Bestellt als Kassiererin: Karp, Christa, Marburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Beisitzer: Gottschlich, Hans, Marburg, *XX.XX.XXXX | a) 31.03.2005 Naumann-Wenz b) Anmeldung Blatt 182 ff d.A. | ||
| 3 | a) Caritasverband Marburg | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie drei bis fünf weiteren Mitgliedern. Die Beschlussfassung zu Verfügungen über Vermögenswerte und das Eingehen von Verpflichtungen im Einzelbetrag von über 15.000,00 EUR und die Beschlussfassung über Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken und Gebäuden obliegt der Mitgliederversammlung. Folgende Rechtshandlungen und Willenserklärungen des Vorstandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Bistums Fulda: a) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken sowie Eingehung einer Verpflichtung zur Verfügung über ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück; b) Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses sowie Annahme von Schenkungen mit Auflagen oder sonstigen belasteten Zuwendungen; c) die Aufnahme und Gewährung von Darlehen mit Ausnahme von Einlagen bei Kreditinstituten; d) die Übernahme von Bürgschaften, die Abgabe von Garantieerklärungen und abstrakten Schuldanerkenntnissen, ferner Schuldversprechen, Schulderlaß und Schuldübernahme sowie die Erteilung von Generalvollmachten; e) die Anstellung von Mitarbeitern, es sei denn, dass die Mitarbeiter in einer niedrigeren Eingangsstufe als AVR 7 oder einer ihr entsprechenden Vergütungsgruppe angestellt und lediglich bis zu 6 Monaten verpflichtet werden; f) die Vornahme von sonstigen Rechtsgeschäften über Gegenstände im Werte von mehr als 15.000,00 EUR im Einzelfall; g) die Erhebung von Klagen mit einem Streitwert von über 3.000,00 EUR. b) Aufgrund Satzungsänderung geändert, nun: Vorstandsmitglied: Dr. Sünkeler, Ingrid, Weimar Vorstandsmitglied: Ellrich, Walter, Weimar Vorstandsmitglied: Freund, Berta, Weimar, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Karp, Christa, Marburg, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Gottschlich, Hans, Marburg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.08.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Sitz und Zweck), 4 (Der Vorstand), 7 sowie 11 (Bischöfliche Aufsichtsrechte) beschlossen. | a) 23.02.2010 Stüssel b) Beschluss Blatt 2 ff. Sonderband |
| 4 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Freund, Berta, Weimar, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Ludwig, Edith Sr., Marburg, *XX.XX.XXXX | a) 16.08.2010 Stüssel b) Anmeldung Blatt 12 Sonderband | ||
| 5 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Klatt, Bernhard, Pfarrer, Amöneburg Bestellt als Vorsitzender: Langstein, Franz, Marburg, *XX.XX.XXXX | a) 04.07.2011 Beck b) Fall 5 | ||
| 6 | a) Folgende Rechtshandlungen und Willenserklärungen des Vorstandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Bistums Fulda: 1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken und die Eingehung einer Verpflichtung zur Verfügung über ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück; 2. Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses sowie Annahme von Schenkungen mit Auflagen oder sonstige belastende Zuwendungen; 3. Aufnahme und Gewährung von Darlehen mit Ausnahme von Einlagen bei Kreditinstituten; bei Wertpapiergeschäften ist eine Einzelgenehmigung nicht erforderlich, wenn diese Geschäfte gemäß den Bestimmungen einer von der Bischöflichen Aufsicht genehmigten Anlagerichtlinie getätigt werden. 4. Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von Garantieerklärungen und abstrakten Schuldanerkenntnissen, Schuldversprechen, Schulderlass und Schuldübernahme sowie die Erteilung von Generalvollmachten; 5. Anstellung von Mitarbeitern; 6. Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen über Gegenstände im Wert von mehr als 15.000,00 EUR; 7. Erhebung von Klagen mit einem Streitwert von mehr als 3.000,00 EUR. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende. Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden sowie drei bis zu fünf weiteren Mitgliedern. | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.01.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 26.04.2012 Mankowski b) Anmeldung Blatt 18 Sonderband Beschluss/Satzung Blatt 19 ff Sonderband | |
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 beschlossen. | a) 08.10.2014 Hoos b) Fall 8 Anmeldung Blatt 30 Sonderband Beschluss Blatt 31 Sonderband Satzung Blatt 32-36 Sonderband | ||
| 8 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie zwei bis zu fünf weiteren Mitgliedern. b) Nicht mehr Vorsitzender: Langstein, Franz, Marburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Karp, Christa, Marburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Sünkeler, Ingrid, Weimar Nicht mehr Vorstandsmitglied: Ellrich, Walter, Weimar Nicht mehr Vorstandsmitglied: Ludwig, Edith Sr., Marburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Gottschlich, Hans, Marburg, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vorsitzender: Jungmann, Gerhard, Amöneburg, *XX.XX.XXXX Gewählt als: Stellvertretende Vorsitzende: Nebel-Klüh, Anna, Marburg, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Goldbach, Elfriede, Marburg, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Dietz, Jasmin, Marburg, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Tampe, Günter, Marburg, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Lattus, Holger, Fronhausen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2015 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen. | a) 27.05.2016 Brühl b) Fall 9 Anmeldung Blatt 37 ff Sonderband Beschluss Satzungsänderung Blatt 42 f Sonderband Neuer Wortlaut der Satzung Blatt 41 ff Sonderband | |
| 9 | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 13 und 14 beschlossen. Die Nummerierung ist geändert. | a) 24.05.2019 Unzeitig b) Fall 10 Satzung Blatt 51 - 55 Sonderband | ||
| 10 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Lattus, Holger, Fronhausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dietz, Jasmin, Marburg, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorstandsmitglied: Dr. Trauth, Hermann, Amöneburg, *XX.XX.XXXX | a) 23.10.2020 Unzeitig b) Fall 11 | ||
| 11 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Trauth, Hermann, Amöneburg, *XX.XX.XXXX | a) 03.02.2023 Unzeitig b) Fall 12 |
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