Handelsregister · VR 581

Chronologischer Auszug

Caritasverband Marburg · Amtsgericht Marburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Caritasverband Marburg/Lahn

b)
Marburg/Lahn
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Schriftführer, dem Kassenwart und drei Beisitzern.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darunter der Vorsitzende bzw. sein
Stellvertreter.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn wenigstens zwei
seiner Mitglieder außer dem Vorsitzenden anwesend
sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
Die Beschlussfassung zu Verfügungen über
Vermögenswerte und das Eingehen von Verpflichtungen
im Einzelbetrag von über 5.000,00 DM und die
Beschlussfassung über Erwerb, Veräußerung, Belastung
von Grundstücken und Gebäuden obliegt der
Mitgliederversammlung.
Folgende Rechtshandlungen und Willenserklärungen
des Vorstandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
schriftlichen Zustimmung des Bistums Fulda:
a) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des
Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe
von Rechten an Grundstücken sowie Eingehung einer
Verpflichtung zur Verfügung über ein Grundstück oder
ein Recht an einem Grundstück;
b) Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft oder
eines Vermächtnisses sowie Annahme von
Schenkungen mit Auflagen oder sonstigen belasteten
Zuwendungen;
c) die Aufnahme und Gewährung von Darlehen mit
Ausnahme von Einlagen bei Kreditinstituten;
d) die Übernahme von Bürgschaften, die Abgabe von
Garantieerklärungen und abstrakten
Schuldanerkenntnissen, ferner Schuldversprechen,
Schulderlaß und Schuldübernahme sowie die Erteilung
von Generalvollmachten;
e) die Anstellung von Mitarbeitern, es sei denn, dass die
Mitarbeiter in einer niedrigeren Eingangsstufe als AVR 7
oder einer ihrer entsprechenden Vergütungsgruppe
angestellt und lediglich bis zu 6 Monaten verpflichtet
werden;
f) die Vornahme von sonstigen Rechtsgeschäften über
Gegenstände im Werte von mehr als 5.000,00 DM;
g) die Erhebung von Klagen mit einem Streitwert von
über 3.000,00 DM.
Der schriftlichen Zustimmung des Bistums Fulda
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit: die Vornahme von
sonstigen Rechtsgeschäften über Gegenstände im
Werte von mehr als 30.000,00 DM im Einzelfall.

b)
Kassiererin:
Ebert, Anna-Maria, Marburg
Vorsitzender:
Klatt, Bernhard, Pfarrer, Amöneburg
Stellvertretender Vorsitzender:
Jungmann, Gerhard, Amöneburg
Schriftführerin:
Dr. Sünkeler, Ingrid, Weimar
Beisitzer:
Ellrich, Walter, Weimar
Beisitzerin:
Freund, Berta, Weimar, *XX.XX.XXXX
Beisitzerin:
Rehlich, Gisela, Hausfrau, Marburg
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 10.07.1962 zuletzt geändert am 22.10.1992
a)
23.08.2002
Siebrecht

b)
Tag der ersten Eintragung:
28.09.1962
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 152
2b)
Nicht mehr
Kassiererin:
Ebert, Anna-Maria, Marburg
Nicht mehr
Beisitzerin:
Rehlich, Gisela, Hausfrau, Marburg
Bestellt als
Kassiererin:
Karp, Christa, Marburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer:
Gottschlich, Hans, Marburg, *XX.XX.XXXX
a)
31.03.2005
Naumann-Wenz

b)
Anmeldung Blatt 182 ff d.A.
3a)
Caritasverband Marburg
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie
drei bis fünf weiteren Mitgliedern.
Die Beschlussfassung zu Verfügungen über
Vermögenswerte und das Eingehen von Verpflichtungen
im Einzelbetrag von über 15.000,00 EUR und die
Beschlussfassung über Erwerb, Veräußerung, Belastung
von Grundstücken und Gebäuden obliegt der
Mitgliederversammlung.
Folgende Rechtshandlungen und Willenserklärungen
des Vorstandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
schriftlichen Zustimmung des Bistums Fulda:
a) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des
Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe
von Rechten an Grundstücken sowie Eingehung einer
Verpflichtung zur Verfügung über ein Grundstück oder
ein Recht an einem Grundstück;
b) Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft oder
eines Vermächtnisses sowie Annahme von
Schenkungen mit Auflagen oder sonstigen belasteten
Zuwendungen;
c) die Aufnahme und Gewährung von Darlehen mit
Ausnahme von Einlagen bei Kreditinstituten;
d) die Übernahme von Bürgschaften, die Abgabe von
Garantieerklärungen und abstrakten
Schuldanerkenntnissen, ferner Schuldversprechen,
Schulderlaß und Schuldübernahme sowie die Erteilung
von Generalvollmachten;
e) die Anstellung von Mitarbeitern, es sei denn, dass die
Mitarbeiter in einer niedrigeren Eingangsstufe als AVR 7
oder einer ihr entsprechenden Vergütungsgruppe
angestellt und lediglich bis zu 6 Monaten verpflichtet
werden;
f) die Vornahme von sonstigen Rechtsgeschäften über
Gegenstände im Werte von mehr als 15.000,00 EUR im
Einzelfall;
g) die Erhebung von Klagen mit einem Streitwert von
über 3.000,00 EUR.

b)
Aufgrund Satzungsänderung geändert, nun:
Vorstandsmitglied:
Dr. Sünkeler, Ingrid, Weimar
Vorstandsmitglied:
Ellrich, Walter, Weimar
Vorstandsmitglied:
Freund, Berta, Weimar, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Karp, Christa, Marburg, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Gottschlich, Hans, Marburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.08.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Name, Sitz und Zweck), 4 (Der Vorstand), 7 sowie 11 (Bischöfliche Aufsichtsrechte)
beschlossen.
a)
23.02.2010
Stüssel

b)
Beschluss Blatt 2 ff. Sonderband
4b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Freund, Berta, Weimar, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Ludwig, Edith Sr., Marburg, *XX.XX.XXXX
a)
16.08.2010
Stüssel

b)
Anmeldung Blatt 12 Sonderband
5b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Klatt, Bernhard, Pfarrer, Amöneburg

Bestellt als
Vorsitzender:
Langstein, Franz, Marburg, *XX.XX.XXXX
a)
04.07.2011
Beck

b)
Fall 5
6a)
Folgende Rechtshandlungen und Willenserklärungen
des Vorstandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
schriftlichen Zustimmung des Bistums Fulda:
1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des
Eigentums sowie Änderung und Aufgabe von Rechten
an Grundstücken und die Eingehung einer Verpflichtung
zur Verfügung über ein Grundstück oder ein Recht an
einem Grundstück;
2. Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft oder
eines Vermächtnisses sowie Annahme von
Schenkungen mit Auflagen oder sonstige belastende
Zuwendungen;
3. Aufnahme und Gewährung von Darlehen mit
Ausnahme von Einlagen bei Kreditinstituten; bei
Wertpapiergeschäften ist eine Einzelgenehmigung nicht
erforderlich, wenn diese Geschäfte gemäß den
Bestimmungen einer von der Bischöflichen Aufsicht
genehmigten Anlagerichtlinie getätigt werden.
4. Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von
Garantieerklärungen und abstrakten
Schuldanerkenntnissen, Schuldversprechen,
Schulderlass und Schuldübernahme sowie die Erteilung
von Generalvollmachten;
5. Anstellung von Mitarbeitern;
6. Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen über
Gegenstände im Wert von mehr als 15.000,00 EUR;
7. Erhebung von Klagen mit einem Streitwert von mehr
als 3.000,00 EUR.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der/die
stellvertretende Vorsitzende.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
sowie drei bis zu fünf weiteren Mitgliedern.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.01.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
26.04.2012
Mankowski

b)
Anmeldung Blatt 18 Sonderband
Beschluss/Satzung Blatt 19 ff
Sonderband
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3
beschlossen.
a)
08.10.2014
Hoos

b)
Fall 8

Anmeldung Blatt 30 Sonderband
Beschluss Blatt 31 Sonderband
Satzung Blatt 32-36 Sonderband
8a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie
zwei bis zu fünf weiteren Mitgliedern.

b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Langstein, Franz, Marburg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Karp, Christa, Marburg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Dr. Sünkeler, Ingrid, Weimar
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Ellrich, Walter, Weimar
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Ludwig, Edith Sr., Marburg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Gottschlich, Hans, Marburg, *XX.XX.XXXX

Geändert, nun:
Vorsitzender:
Jungmann, Gerhard, Amöneburg, *XX.XX.XXXX

Gewählt als:
Stellvertretende Vorsitzende:
Nebel-Klüh, Anna, Marburg, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Goldbach, Elfriede, Marburg, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Dietz, Jasmin, Marburg, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Tampe, Günter, Marburg, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Lattus, Holger, Fronhausen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2015 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) beschlossen.
a)
27.05.2016
Brühl

b)
Fall 9

Anmeldung Blatt 37 ff
Sonderband
Beschluss Satzungsänderung
Blatt 42 f Sonderband
Neuer Wortlaut der Satzung Blatt
41 ff Sonderband
9a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 13
und 14 beschlossen. Die Nummerierung ist geändert.
a)
24.05.2019
Unzeitig

b)
Fall 10

Satzung Blatt 51 - 55
Sonderband
10b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Lattus, Holger, Fronhausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Dietz, Jasmin, Marburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstandsmitglied:
Dr. Trauth, Hermann, Amöneburg, *XX.XX.XXXX
a)
23.10.2020
Unzeitig

b)
Fall 11
11b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Dr. Trauth, Hermann, Amöneburg, *XX.XX.XXXX
a)
03.02.2023
Unzeitig

b)
Fall 12

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.