Handelsregister · VR 400584 früher Amtsgericht Leverkusen
Chronologischer Auszug
"Caritasverband Leverkusen e.V." · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Caritasverband Leverkusen e.V." b) Leverkusen | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Vorstand: Klein, Wolfgang, Köln, *XX.XX.XXXX Vorstand: Hebbel, Paul, Leverkusen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 18.06.1951, zuletzt geändert am 05.04.2005 | a) 04.08.2009 Odenthal b) Tag der ersten Eintragung: 06.11.1951. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 584 Amtsgericht Leverkusen getreten. Freigegeben am 04.08.2009. Satzungsfassung Bl. 18 - 37 Sdb. |
| 2 | a) Die Vertreterversammlung vom 27.10.2009 hat die Änderung der Satzung in § § 6 (Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern und assoziierten Trägern), 9 (Vorstand) und 14 (Rechte und Pflichten des Caritasrates) beschlossen. | a) 08.03.2010 Odenthal b) Beschluss Blatt 45-47, 68-69 Sdb.; Satzungsfassung Bl. 48-67 Sdb. | ||
| 3 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die erstmalige Autorisierung sowie jede Änderung der Satzung sowie die Auflösung des Verbandes bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit vor Eintragung in das Vereinsregister der schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Köln. Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion, der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die Umwandlung nach Umwandlungsgesetz, die Begründung (einschließlich des Erwerbs) von Beteiligungen jeder Art durch den Verband an anderen juristischen Personen sowie die Übertragung und sonstige Verfügung über Gesellschaftsanteile oder Teile der selben (einschließlich Veräußerung von Geschäftsanteilen und der Beitritt neuer Gesellschaften sowie Belastungen des Geschäftsanteils) bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Köln. Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Köln: a)Organbestellung und -abberufung sowie alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung, Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder; b)Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als 20.000,- EUR; c)Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß §§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,- EUR; d)Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über eine Wertgrenze von 1,2 Mio EUR hinaus sowie zusätzliche Überziehungsvereinbarungen; e)Forderungsabtretungen (einschließlich Factoringverträge) sowie Abschluss, Änderung und Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer Wertgrenze von 1,2 Mio. EUR; f)Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 1,25 Mio EUR; g)Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von mehr als 1,25 Mio EUR Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des DiCV Köln geregelt; h)Betriebsführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge sowie Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von 1,25 Mio EUR oder wenn von dem Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen sind. | a) Die Vertreterversammlung vom 08.11.2011 hat die Satzungsneufassung unter Ergänzung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. | a) 19.04.2012 Odenthal b) Beschluss Blatt 72 Sdb.; Neufassung der Satzung Bl. 78- 95 Sdb. | |
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Hebbel, Paul, Leverkusen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Raffenberg, Andrea, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 21.11.2017 Möhn | ||
| 5 | b) Bestellt als Vorstand: Baake, Stefan, Leverkusen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Raffenberg, Andrea, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 12.08.2020 Keßler | ||
| 6 | b) Nach Berichtigung der Eintragung vom 12.08.2020 weiterhin Vorstand: Raffenberg, Andrea, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 19.08.2020 Keßler | ||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstand: Raffenberg, Andrea, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 22.01.2021 Gleissner | ||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Baake, Stefan, Leverkusen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Wellbrock, Carsten, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX | a) 01.06.2021 Gleissner | ||
| 9 | b) Nicht mehr Vorstand: Klein, Wolfgang, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Baake, Stefan, Leverkusen, *XX.XX.XXXX | a) 11.10.2024 Li |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.