Handelsregister · VR 400584 früher Amtsgericht Leverkusen

Chronologischer Auszug

"Caritasverband Leverkusen e.V." · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Caritasverband Leverkusen e.V."

b)
Leverkusen
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorstand:
Klein, Wolfgang, Köln, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Hebbel, Paul, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 18.06.1951, zuletzt geändert am 05.04.2005
a)
04.08.2009
Odenthal

b)
Tag der ersten Eintragung:
06.11.1951.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 584
Amtsgericht Leverkusen
getreten.
Freigegeben am 04.08.2009.
Satzungsfassung Bl. 18 - 37
Sdb.
2a)
Die Vertreterversammlung vom 27.10.2009 hat die Änderung der Satzung in § § 6
(Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern und assoziierten Trägern), 9
(Vorstand) und 14 (Rechte und Pflichten des Caritasrates) beschlossen.
a)
08.03.2010
Odenthal

b)
Beschluss Blatt 45-47, 68-69
Sdb.;
Satzungsfassung Bl. 48-67 Sdb.
3a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

Die erstmalige Autorisierung sowie jede Änderung der
Satzung sowie die Auflösung des Verbandes bedarf zu
ihrer Rechtswirksamkeit vor Eintragung in das
Vereinsregister der schriftlichen Zustimmung des
Erzbischofs von Köln.

Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer
Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger
juristischer Personen sowie deren Auflösung, die
Fusion, der Zusammenschluss von Vereinigungen
sowie die Umwandlung nach Umwandlungsgesetz, die
Begründung (einschließlich des Erwerbs) von
Beteiligungen jeder Art durch den Verband an anderen
juristischen Personen sowie die Übertragung und
sonstige Verfügung über Gesellschaftsanteile oder Teile
der selben (einschließlich Veräußerung von
Geschäftsanteilen und der Beitritt neuer Gesellschaften
sowie Belastungen des Geschäftsanteils) bedarf zu ihrer
Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Erzbischofs von Köln.

Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von
Köln:

a)Organbestellung und -abberufung sowie alle
Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung,
Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder;
b)Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und
Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als
20.000,- EUR;
c)Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie
Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß
§§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als
10.000,- EUR;
d)Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die
Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über
eine Wertgrenze von 1,2 Mio EUR hinaus sowie
zusätzliche Überziehungsvereinbarungen;
e)Forderungsabtretungen (einschließlich
Factoringverträge) sowie Abschluss, Änderung und
Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer
Wertgrenze von 1,2 Mio. EUR;
f)Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des
Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe
von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 1,25 Mio
EUR;
g)Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab
einer Wertgrenze von mehr als 1,25 Mio EUR
Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des
DiCV Köln geregelt;
h)Betriebsführungs-, Betriebspacht- und
Betriebsüberlassungsverträge sowie
Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von
1,25 Mio EUR oder wenn von dem Rechtsgeschäft 25
Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen
sind.
a)
Die Vertreterversammlung vom 08.11.2011 hat die Satzungsneufassung unter Ergänzung
der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
a)
19.04.2012
Odenthal

b)
Beschluss Blatt 72 Sdb.;
Neufassung der Satzung Bl. 78-
95 Sdb.
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hebbel, Paul, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Raffenberg, Andrea, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
21.11.2017
Möhn
5b)
Bestellt als
Vorstand:
Baake, Stefan, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Raffenberg, Andrea, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
12.08.2020
Keßler
6b)
Nach Berichtigung der Eintragung vom 12.08.2020
weiterhin
Vorstand:
Raffenberg, Andrea, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
19.08.2020
Keßler
7b)
Nicht mehr
Vorstand:
Raffenberg, Andrea, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
22.01.2021
Gleissner
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Baake, Stefan, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Wellbrock, Carsten, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX
a)
01.06.2021
Gleissner
9b)
Nicht mehr
Vorstand:
Klein, Wolfgang, Köln, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Baake, Stefan, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
a)
11.10.2024
Li

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.