Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied. Sie vertreten gemeinsam. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg e.V.: 1. Erwerb, Veräußerung oder Belastung sowie Aufgabe von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken; sofern im Einzelfall der Betrag von 250.000,00 Euro überschritten wird. 2. Aufnahme, Übernahme und Hingabe von Darlehen und Krediten; sofern im Einzelfall der Betrag von 200.000,00 Euro überschritten wird.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mirko Poetzsch
Baden-Baden
Vorstand
Mireille Barbara Ochalek-Starzetz
Denzlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.02.1964 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 23.09.2013.
Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Zuordnungen), 5 (Zweck), 6 (Mitglieder), 9 (Vorstand), 12 (Caritasrat), 14 (Vertreterfversammlung), 16 (Innere Ordnung und Sitzungen der Vertreterversammlung), 18 (Genehmigungsvorbehalte) und 21 (Satzungsänderung und Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.12.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Rechsform, Sitz, Geschäftsjahr), § 13 (Aufgaben des Caritas-Aufsichtsrats), § 19 (Genehmigungsvorbehalte) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.01.2015.
Tag der ersten Eintragung: 24.03.1964
Satzung: AS. 701 ff.
Satzung S. 755
Satzung S. 309
Aktuell Satzung AS 877 ff. Änderungsbeschluss AS 871
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