Ist nur ein Vorstand vorhanden, vertritt dieser alleine. Sind zwei Vorstände vorhanden, so vertreten beide gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands mit Wirkung gegen Dritte ist in der Weise beschränkt, dass Geschäfte im Sinne von § 11 Abs. 6 j) nur mit Zustimmung der Delegiertenversammlung und Geschäfte im Sinne von § 11 Abs. 6 h) nur mit Zustimmung des Caritasrates vorgenommen werden dürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Bunten
Brake
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.10.1987 zuletzt geändert am 31.10.1995
Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.08.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit), § 3 (Zweck und Aufgaben), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern), § 6 (Mitgliedsbeitrag), § 7 (Gemeindecaritas), § 8 (Organe), § 9 (Deligiertenversammlung), § 10 (Aufgaben der Deligiertenversammlung), § 11 (Caritasrat), § 12 (Vorstand), § 13 (Aufgaben des Vorstandes), § 14 (Aufsicht und Genehmigung), § 15 (Änderung der Satzung und Auflösung), § 16 (Vermögensanfall) und § 17 (Inkrafttreten) beschlossen.
Freitext
Satzung und Änderungsbeschl. Blatt 5 - 10 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 13.01.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 394 Amtsgericht Brake getreten. Freigegeben am 05.10.2005.
Beschluss Blatt 241 - 246 der Akten; Satzung Bl. 247 - 253 der Akten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.