Handelsregister · VR 792
Chronologischer Auszug
Caritasverband Gießen e.V. · Amtsgericht Gießen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Caritasverband Gießen b) Gießen | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Caritasdirektor und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Caritasdirektor, vertreten den Verein gemeinsam. Für die laufenden Geschäfte ist der Caritasdirektor auch einzelvertretungsberechtigt. b) Stellvertretender Vorsitzender: Zimmer, Gerhard, Rechtsanwalt und Notar, Gießen Caritasdirektor: Brantzen, Bernhard, Gießen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Hoffmann, Irene, Gießen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Niggemeyer, Irmgard, Nidderau, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Wahl, Hans-Joachim, Bad Nauheim, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 22.08.1956 zuletzt geändert am 21.08.1996 | a) 22.10.2003 Schütz b) Tag der ersten Eintragung: 08.10.1956 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 76/79, 80 - 85 |
| 2 | a) geändert, nun: Caritasverband Gießen e.V. | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei oder drei Caritasdirektoren. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.09.2003 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 27.01.2004 Wasserheß b) neue Satzung Bl. 144-159 d.A. |
| 3 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Zimmer, Gerhard, Wettenberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Hoffmann, Irene, Gießen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Niggemeyer, Irmgard, Nidderau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Wahl, Hans-Joachim, Bad Nauheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Caritasdirektorin: Hofmann, Eva, Gießen, *XX.XX.XXXX | a) 10.05.2004 Wasserheß b) Beschluss Bl. 165 ff. d.A. | ||
| 4 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei oder drei Caritasdirektoren. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegenüber Dritten wie folgt beschränkt: Vorherige schriftliche Zustimmung des Bischofs von Mainz erforderlich für 1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grunstücken, 2. Durchführung von Baumaßnahmen ab einem Wert von 100.000,- EUR (bei mehreren in Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen zusammen 100.000,- EUR) 3. Darlehensaufnahme ab 100.000,- EUR (bei mehreren Darlehen für denselben Zweck zusammen 100.000,- EUR) 4. Übernahme von Bürgschaften | a) 03.01.2006 Lemmer b) v. A. w. ergänzt | ||
| 5 | b) Nicht mehr Caritasdirektor: Brantzen, Bernhard, Gießen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Carritasdirektor: Tschakert, Joachim, Rosbach v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX | a) 29.01.2009 Otto b) Anmeldung Blatt 1 ff. Sonderband II | ||
| 6 | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2013 hat die Änderungen der Satzung in § 16 (Vorstand) und § 23 (Auflösung) sowie weitere Änderungen beschlossen. | a) 12.07.2013 Simmer b) Anmeldung Blatt 9 ff. Sonderband Satzung Blatt 14 ff. Sonderband | ||
| 7 | b) Bestellt als Caritasdirektor: Dorweiler, Ulrich, Asslar, *XX.XX.XXXX | a) 17.02.2020 Unzeitig b) Fall 8 | ||
| 8 | b) Nicht mehr Carritasdirektor: Tschakert, Joachim, Rosbach v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX | a) 29.06.2020 Unzeitig b) Fall 9 | ||
| 9 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei oder drei Caritasdirektoren. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegenüber Dritten wie folgt beschränkt: Vorherige Zustimmung des Bischofs von Mainz in Textform erforderlich für: 1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken, 2. Durchführung von Baumaßnahmen mit einem Kostenvoranschlag im Wert von 250.000,00 EUR und darüber, wobei dann, wenn mehrere Baumaßnahmen im Zusammenhang stehen, diese zur Bestimmung des Gegenstandswerts zusammengefasst werden, 3. Aufnahme und Vergabe von Darlehen in einem Wert von 250.000,00 EUR oder darüber, wobei dann, wenn mehrere Darlehen für denselben Zweck aufgenommen werden, diese zur Bestimmung des Gegenstandswerts zusammengefasst werden, 4. Übernahme von Bürgschaften, 5. die Ausgliederung von Teilbereichen verbandlicher Caritasarbeit durch die Bildung neuer Rechtsträger, insbesondere durch die Gründung von Gesellschaften, 6. die konstitutive Mitwirkung bei anderen Rechtsträgern, insbesondere durch die Übernahme von Gesellschaftsanteilen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Stellung und Geschäftsjahr), 2 (Gemeinnützigkeit), 4 (Aufgaben des Verbandes), 5 (Mitgliedschaft), 6 (Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern), 8 (Rechte und Pflichten der sonstigen Mitglieder), 9 (Organe des Verbandes), 10 (Die Vertreterversammlung), 11 (Rechte und Pflichten der Vertreterversammlung), 12 (Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung), 13 (Der Caritas-Aufsichtsrat), 15 (Sitzungen und Beschlüsse des Caritas-Aufsichtsrats), 16 (Der Vorstand), 19 (Vertretung) und 21 (Zustimmungsvorbehalt) beschlossen. | a) 19.07.2022 Muth b) Fall 10 Anmeldung Blatt 46 ff. Sonderband Satzung Blatt 52 - 68 Sonderband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.