Handelsregister · VR 652

Chronologischer Auszug

Caritasverband für die Stadt Recklinghausen e.V. · Amtsgericht Recklinghausen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Caritasverband für die Stadt Recklinghausen e.V.

b)
Recklinghausen
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
einem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und
außergerichtlich von dem Vorsitzenden in Gemeinschaft
mit dem stellvertretenden Vorsitzenden oder dem
Beisitzer vertreten. Der Vorstand beruft den
Geschäftsführer des Verbandes. Er ist im Rahmen
seiner Dienstanweisung alleinvertretungsberechtigt. Er
ist hauptamtlich besonderer Vertreter im Sinne von § 30
BGB. Der Geschäftsführer ist in der vom Verband an
seinem Sitz unterhaltenen Geschäftsstelle tätig. Der
Vorstand ist berechtigt, weitere leitende Mitarbeiter als
besonderer Vertreter im Sinne von § 30 BGB zu berufen.
Mit dem Geschäftsführer und anderen leitenden
Mitarbeitern werden Anstellungsverträge, in denen die
Rechte und Pflichten und der Umfang einer
Vertretungsvollmacht festgelegt sind, abgeschlossen.
Zu den üblichen laufenden Geschäften gehören nicht:
a) Die Führung von Rechtsstreiten, in denen der
Verband Kläger ist, und die Erteilung von
Prozeßvollmachten in Rechtsstreiten, in denen der
Verband Beklagter ist.
b) Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken,
Erbbaurechten, Wohnungseigentumsrechten und
Wohnungserbbaurechten.
c) Abschluß von Anstellungsverträgen über die Gruppe
IV der AVR hinaus.
d) Abschluß von Verträgen aller Art, durch die der
Verband im Einzelfall oder durch Additivverträge zur
Leistung von mehr als 100.000,- DM in Geld- oder
Sachwerten verpflichtet wird.
e) Eingehen von Wechselverbindlichkeiten.
f) Gewährung und Aufnahme von Darlehen.
g) Annahme und Ausschlagung von Erbschaften und
Vermächtnissen und Annahme von Schenkungen unter
Lebenden, die mit Auflagen zu Lasten des Verbandes
verbunden sind.
h) Erlaß von Forderungen.

b)
Vorsitzender:
Twachtmann, Ludger, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Liesenklas, Ludwig, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
Beisitzer:
Siepmann, Dieter, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer als besonderer Vertreter gemäß § 30
BGB:
Kaufmann, Fred, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 15.10.1916 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 24.02.1992 geändert.
a)
06.10.2004
Krischik

b)
Tag der ersten Eintragung:
22.10.1920
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.10.2004.
Satzung Blatt 167-175 HB
2a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und
einem weiteren Mitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
schriftliche Willenserklärungen des Vorsitzenden oder
des stellvertretenden Vorsitzenden und eines weiteren
Mitglieds des Vorstands gemeinsam vertreten.
Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Bischofs von Münster:
1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von
Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken,
2. Aufnahme von Darlehen in einem Wert von 100.00,00
EUR oder darüber, wobei dann, wenn mehrere Darlehen
für denselben Zweck aufgenommen werden, diese zur
Bestimmung des Gegenstandswertes zusammengefasst
werden,
3. Übernahme von Bürgschaften,
4. die Ausgliederung von Teilbereichen verbandlicher
Caritasarbeit durch die Bildung neuer Rechtsträger,
insbesondere durch die Gründung von Gesellschaften,
5. die konstitutive Mitwirkung bei anderen Rechtsträgern,
insbesondere durch die Übernahme von
Gesellschaftsanteilen.
Der Vorstand bestellt für bestimmte Geschäfte eine
besondere Vertretung nach § 30 BGB. Bei der Berufung
der besonderen Vertretung nach § 30 BGB sind die
Geschäfte, für die diese Vertretung zuständig sein soll,
ausdrücklich einzeln aufzuführen. Die Vertretungsmacht
der besonderen Vertretung erstreckt sich auf alle
Rechtsgeschäfte, die mit dem zugewiesenen
Geschäftskreis gewöhnlich zusammenhängen.
b)
Geschäftsführer als besonderer Vertreter gemäß § 30
BGB:
Kaufmann, Fred, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom19.01.2009 hat die Änderung der Satzung beschlossen.
a)
13.02.2009
Bredeck

b)
Anmeldung
Blatt 1 ff. SB;
Satzung
Blatt 10 ff. SB.
3b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Liesenklas, Ludwig, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzer:
Siepmann, Dieter, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
Neu bestellt:
Stellvertretende Vorsitzende:
Sindern, Cornelia, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
Neu bestellt:
Beisitzer:
Quante, Jürgen, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
a)
05.08.2009
Fink

b)
Anmeldung
Bl. 25 ff SB
4b)
Neu bestellt als
Zweite Geschäftsführerin als besondere Vertreterin
gemäß § 30 BGB:
Herweg, Beatrix Margarete, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
12.06.2014
Bredeck

b)
Anmeldung
Bl. 33 ff SB
5a)
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus ein bis drei
gleichberechtigten Mitgliedern.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses den
Verband alleine; ansonsten wird der Verband durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Bischofs von Münster, wobei die
Zustimmung über den Caritasverband für die Diözese
Münster e.V. einzuholen ist:
1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von
Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken,
2. Aufnahme von Darlehen in einem Wert von
100.000,00 Euro oder darüber, wobei dann, wenn
mehrere Darlehen für denselben Zweck aufgenommen
werden, diese zur Bestimmung des Gegenstandswertes
zusammengefasst werden,
3, übernahme von Bürgschaften,
4. die Ausgliederung von Teilbereichen verbandlicher
Caritasarbeit durch die Bildung neuer Rechtsträger,
insbesondere durch die Gründung von Gesellschaften,
5. die konstitutive Mitwirkung bei anderen Rechtsträgern,
Insbesondere durch die Übernahme von
Gesellschaftsanteilen.

b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Twachtmann, Ludger, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretende Vorsitzende:
Sindern, Cornelia, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzer:
Quante, Jürgen, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer als besonderer Vertreter gemäß § 30
BGB:
Kaufmann, Fred, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr zweite Geschäftsführerin als besondere
Vertreterin gem. § 30 BGB, sondern nunmehr
Vorstand:
Herweg, Beatrix Margarete, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
Die Delegiertenversammlung vom 8.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 16
(Vorstand) beschlossen.
Die Delegiertenversammlung vom 8.11.2016 hat die Neufassung der Satzung insgesamt
beschlossen.
a)
31.01.2017
Bredeck

b)
Anmeldung
Blatt 42 ff SB
Satzung
Blatt 66 bis 85 Sonderband
6b)
Neu bestellt als
Vorstand:
Kortenjann, Christoph, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
a)
20.04.2020
Bredeck

b)
Anmeldung
Blatt 117 SB
7a)
Die Delegiertenversammlung vom 07.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Stellung, Satz und Geschäftsjahr) und § 18 (Vertretung des Verbandes) beschlossen.
a)
08.08.2022
Bredeck

b)
Anmeldung
Blatt 122 ff. SB
Satzung
Blatt 138 ff. SB
8b)
Nach Erweiterung der Vertretungsbefugnis:
Vorstand:
Kortenjann, Christoph, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
10.10.2022
Bredeck

b)
Anmeldung
Blatt 153 SB
9b)
Nicht mehr
Vorstand:
Herweg, Beatrix Margarete, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
07.02.2023
Bredeck

b)
Anmeldung
Blatt 161 SB
10b)
Neu bestellt als
Vorstand:
Boehnert, Holger, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
a)
26.06.2023
Bredeck

b)
Anmeldung
Blatt 163 ff. SB
11b)
Nach Erweiterung der Vertretungsbefugnis:
Vorstand:
Boehnert, Holger, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
22.05.2024
Bredeck

b)
Anmeldung
Blatt 174 ff. SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.