Handelsregister · VR 4647
Chronologischer Auszug
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Caritasverband für die Stadt Köln e.V. b) Köln | a) Von Amts wegen ergänzend eingetragen: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Erzbischofs von Köln zu folgenden Rechtsgeschäften: 1. der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von Eigentum sowie die Änderung, die Veräußerung und die Aufgabe von Rechten an Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen Rechtsgeschäftes den Betrag von 200.000,00 DM übersteigt; 2. die Aufnahme und Hingabe von Darlehen, sofern nicht die Vorschriften über die Mündelsicherheit erfüllt sind, und die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe von mehr als DM 100.000,00; 3. die Übernahme von Bürgschaften; 4. die Planung und der Abschluß von Verträgen betreffend Durchführung von Baumaßnahmen, wenn hierfür keine Mittel im Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und das Entgelt einen Betragn von DM 80.000,00 übersteigt; 5. der Abschluß von Verträgen, die eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand haben, wenn hierfür keine Mittel im Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von DM 20.000,00 übersteigt. b) Vorstand: Dr. Westhoff, Johannes, Pfarrer, Köln Vorstand: Kohl, Günter, Pensionär, Köln Vorstand: Uhlenküken, Heinz-Ludger, Stadtdirektor a.D., Köln Vorstand: Wirtz, Dorothea, Hausfrau, Köln Vorstand: Decker, Franz, Köln, *XX.XX.XXXX Vorstand: Peters, Benno, Köln, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 11.05.1928, zuletzt geändert am 11.03.1987. | a) 16.12.2003 Oppermann b) Tag der ersten Eintragung: 23.08.1930 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten. Freigegeben am 16.12.2003. |
| 2 | b) Zur Eintragung lfd. Nr. 1 ergänzend eingetragen: Vorstand: Dr. Hamelbeck, Winfried, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 22.07.2004 Großkelwing | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Westhoff, Johannes, Pfarrer, Köln Bestellt als Vorstand: Bastgen, Johannes, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 21.09.2004 Großkelwing | ||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Kohl, Günter, Pensionär, Köln Nicht mehr Vorstand: Uhlenküken, Heinz-Ludger, Stadtdirektor a.D., Köln Bestellt als Vorstand: Fülles, Helmwart, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dr. Schulte, Franz-Josef, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 31.05.2006 Großkelwing | ||
| 5 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur Rechtswirksamkeit der vorherigen, über den Diözesan- Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. einzuholenden, schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs: 1. Der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von Eigentum sowie die Änderung, die Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen Rechtsgeschäftes den Betrag von EUR 150.000,00 übersteigt; 2. a) die Aufnahme und Hingabe von Darlehen in Höhe von mehr als EUR 75.000,00 soweit die Darlehensaufnahme und -hingabe nicht bereits als Teil des nach Absatz 1 zur Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt worden ist und im Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde, mit Ausnahme der Aufnahme von Kontokorrentkrediten bis zu einem Betrag von insgesamt EUR 1.400.000,00 sofern diese eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten; b) die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe von mehr als EUR 75.000,00, soweit die Übernahme nicht bereits als Teil des nach Abs. 1 zur Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt worden ist und im Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde. Dieser Genehmigungsvorbehalt bezieht sich nicht auf den Abschluss von Dienst-, Arbeits- und Gestellungsverträgen. Bei Miet-, Pacht-, Leasing- und Leihverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ist für die Wertgrenzen das Nutzungsentgelt für ein Jahr maßgebend; 3. die Übernahme von Bürgschaften, wenn die Bürgschaftssumme im Einzelfalle mehr als EUR 15.000,00 beträgt; 4. die Planung und der Abschluss von Verträgen über die Durchführung von Baumaßnahmen, wenn das Gesamtentgelt einen Betrag von EUR 150.000,00 übersteigt; ausgenommen sind reine Instandhaltungsmaßnahmen, wenn hierfür Mittel im Wirtschaftsplan vorgesehen sind. 5. der Abschluss von Verträgen, die eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand haben, wenn hierfür keine Mittel im Wirtschaftsplan vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von EUR 37.500,00 übersteigt. 6. die Gründung, der Erwerb, die Übernahme, die Veräußerung, die Beteiligung an und die Aufgabe von kirchlichen und caritativen sowie sonstigen Diensten und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.09.06 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 11.12.2006 Kutz b) Beschluss Blatt 120 - 121 des Sonderbandes Satzung Blatt 122 - 139 des Sonderbandes | |
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Bastgen, Johannes, Köln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Fülles, Helmwart, Köln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Dr. Hamelbeck, Winfried, Köln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Peters, Benno, Köln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Dr. Schulte, Franz-Josef, Köln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Wirtz, Dorothea, Hausfrau, Köln Bestellt als Vorstand: Krücker, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Schneider, Hubert, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 09.07.2007 Behrendt | ||
| 7 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der vorherigen, über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden, schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Köln: 1. Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion, der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die Umwandlung nach Umwandlungsgesetz, die Begründung (einschließlich des Erwerbs) von Beteiligungen jeder Art durch den Verband an anderen juristischen Personen sowie die Übertragung und sonstige Verfügung (einschließlich Veräußerung von Geschäftsanteilen und der Beitritt neuer Gesellschaften sowie Belastungen des Geschäftsanteils) über Gesellschaftsanteile oder Teile der selben. 2. Alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung, Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder. 3. Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von insgesamt mehr als 10.000,- Euro. 4. Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie Schuldversprechen und Schuldanerkennt-nisse gemäß §§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von insgesamt mehr als 10.000,- Euro. 5. Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über eine Wertgrenze von insgesamt 1.200.000,- Euro hinaus sowie zusätzliche kurzfristige Überziehungsvereinbarungen. 6. Forderungsabtretungen (einschließlich Factoringverträge) sowie Franchisingverträge ab einer Wertgrenze 1.200.000,- Euro. 7. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,- Euro. 8. Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,- Euro. Ausgenommen sind reine Instandhaltungsmaßnahmen. 9. Betriebsführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge sowie Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von 1.750.000,- Euro, mindestens aber, wenn vom dem Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen sind. | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Aufgaben), § 5 (Voraussetzungen der Mitgliedschaft und Assoziierung im Verband; Rechte und Pflichten des Verbandes, der Mitglieder und der assoziierten Träger), § 8 (Organe des Verbandes), § 9 (Vorstand), § 13 (Caritasrat), § 14 (Rechte und Pflichten des Caritasrates), § 15 (Sitzungen und Beschlüsse des Caritasrates), § 16 (Vertreterversammlung), § 18 (Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung), § 20 (Zuordnung und Aufsicht), § 21 (Satzungsänderung und Auflösung des Verbandes) und § 22 (Vermögensanfall bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes) beschlossen. | a) 06.04.2011 Großkelwing b) Beschluss Bl. 150-179 Sdb; Wortlaut der Satzung Bl. 181- 199 Sdb. | |
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Decker, Franz, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 10.06.2011 Großkelwing | ||
| 9 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der vorherigen, über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden, schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Köln: 1. Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion, der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die Umwandlung nach Umwandlungsgesetz, die Begründung (einschließlich des Erwerbs) von Beteiligungen jeder Art durch den Verband an anderen juristischen Personen sowie die Übertragung und sonstige Verfügung (einschließlich Veräußerung von Geschäftsanteilen und der Beitritt neuer Gesellschaften sowie Belastungen des Geschäftsanteils) über Gesellschaftsanteile oder Teile der selben. 2. Alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung, Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder. 3. Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als 70.000,- Euro. 4. Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß §§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,- Euro. 5. Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über eine Wertgrenze von 1.200.000,- Euro hinaus sowie zusätzliche Überziehungsvereinbarungen. 6. Forderungsabtretungen (einschließlich Factoringverträge) sowie Abschluss, Änderung und Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer Wertgrenze von 1.200.000,- Euro. 7. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,- Euro. 8. Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,- Euro. 9. Betriebsführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge sowie Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von 1.750.000,- Euro, oder wenn von dem Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen sind. | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Voraussetzungen der Mitlgiedschaft und Assoziierung im Verband, Rechte und Pflichten des Verbandes, der Mitglieder und der assoziierten Träger), § 6 (Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern und assoziierten Trägern), § 9 (Vorstand), § 12 (Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstandes), § 14 (Rechte und Pflichten des Caritasrates), § 16 (Vertreterversammlung), § 18 (Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung), § 20 (Zuordnung und Aufsicht) und § 23 (Inkrafttreten der Satzung/Übergangsregelung) beschlossen. | a) 18.06.2012 Großkelwing b) Beschluss Bl. 211-225 Sdb. Wortlaut der Satzung Bl. 226- 245 Sdb. | |
| 10 | b) Nicht mehr Vorstand: Schneider, Hubert, Hofheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Nikolaus, Markus, Radevormwald, *XX.XX.XXXX | a) 08.02.2019 Großkelwing | ||
| 11 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden schriftlichen Genehmigung des Erzbischofs von Köln: 1. Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion, der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die Umwandlung nach Umwandlungsgesetz, die Begründung (einschließlich des Erwerbs) von Beteiligungen jeder Art durch den Verband an anderen juristischen Personen sowie die Übertragung und sonstige Verfügung (einschließlich Veräußerung von Geschäftsanteilen und der Beitritt neuer Gesellschaften sowie Belastungen des Geschäftsanteils) über Gesellschaftsanteile oder Teile der selben. 2. Alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung, Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder. 3. Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als 70.000,- Euro. 4. Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß §§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,- Euro. 5. Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über eine Wertgrenze von 1.200.000,- Euro hinaus sowie zusätzliche Überziehungsvereinbarungen. 6. Forderungsabtretungen (einschließlich Factoringverträge) sowie Abschluss, Änderung und Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer Wertgrenze von 1.200.000,- Euro. 7. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,- Euro. 8. Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,- Euro. 9. Betriebsführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge sowie Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von 1.750.000,- Euro, oder wenn von dem Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen sind. | a) Die Vertreterversammlung vom 21.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Organe des Verbandes), § 9 (Vorstand), § 11 (Vertretung des Verbandes), § 13 (Caritasrat), § 14 (Rechte und Pflichten des Caritasrates), § 15 (Sitzungen und Beschlüsse des Caritasrates), § 18 (Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung), § 20 (Zuordnung und Aufsicht) beschlossen. Weiterhin wurde ein neuer § 12 a (besonderer Vertreter nach § 30 BGB) eingefügt. | a) 10.04.2019 Großkelwing b) Beschluss Bl. 257-270 Sdb; Wortlaut der Satzung Bl. 271- 281 Sdb. | |
| 12 | b) Bestellt als Besonderer Vertreter: Witte-Yüksel, Carmen Alice, Köln, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied. Die Tätigkeit umfasst die Wahrnehmung von Aufgaben aus dem laufenden Geschäft. | a) 12.05.2021 Großkelwing | ||
| 13 | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Stellung und Zweck), § 17 (Rechte und Pflichten der Vertreterversammlung) und § 20 (Zuordnung und Aufsicht) beschlossen. | a) 19.01.2024 Stegemann b) Beschluss Bl. 307-312 Sdb. Wortlaut der Satzung Bl. 315- 336 Sdb. | ||
| 14 | b) Nicht mehr Vorstand: Krücker, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Besonderer Vertreter: Witte-Yüksel, Carmen Alice, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Peters, Markus, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 01.10.2024 Stegemann |
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