Handelsregister · VR 2041
Chronologischer Auszug
Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. · Amtsgericht Bonn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. b) Bonn | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Geschäftsführer: Halter, Egon, Bonn Vorstandsmitglied: Merk, Margret, Bonn Vorstandsmitglied: Dr. Daniels, Hans, Bonn Vorsitzender: Schumacher, Wilfied, Bonn stellvertretender Vorsitzender: Dr. Evertz, Wilfried, Bonn, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Elter, Hannes, Bonn, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Nonnen-Büscher, Walter, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 09.01.1947 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.10.1996 geändert. | a) 06.07.2004 Paul b) Tag der ersten Eintragung: 10.05.1947 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.07.2004. Satzung Blatt 178, Beschl. Bl. 225-230 der Akten |
| 2 | b) Ausgeschieden aus dem Vorstand: Geschäftsführer: Halter, Egon, Bonn Am 27.07.2005 bestellt: Geschäftsführer: Schneider, Jean-Pierre, Lahnstein, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2005 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 03.01.2006 Vorrath b) Beschluss Blatt 303-308 der Akten Satzung Blatt 313 der Akten | |
| 3 | b) Am 22.06.2006 bestellt: Vorstandsmitglied: Starcke, Karl-Wilhelm, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 31.08.2006 Schneider | ||
| 4 | b) Ausgeschieden aus dem Vorstand: Vorstandsmitglied: Dr. Daniels, Hans, Bonn Vorsitzender: Schumacher, Wilfied, Bonn stellvertretender Vorsitzender: Dr. Evertz, Wilfried, Bonn, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Elter, Hannes, Bonn, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Nonnen-Büscher, Walter, Bonn, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Merk, Margret, Bonn, *XX.XX.XXXX | b) Aufgrund der Neuorganisation des Vorstandes durch die Satzungsänderung vom 28.09.2005 sind die bisherigen Vorstandsmitglieder ausgeschieden | a) 06.10.2006 Raspels b) von Amts wegen eingetragen | |
| 5 | b) Bestellt als Vorstandsvorsitzender: Schneider, Jean-Pierre, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 27.11.2008 Kaiser | ||
| 6 | a) Durch Beschluss der Vertreterversammlung vom 11.09.2008 und des Caritasrates vom 30.09.2008 ist die Satzung geändert in § 6 (Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern und assoziierten Trägern) Absatz 1, § 9 (Vorstand) Absatz 2, ergänzt um Absatz 7 und in § 14 (Rechte und Pflichten des Caritasrates) Absatz 2 Nr. 17. | a) 10.02.2009 Kaiser b) Beschluss Blatt 347, 348, Satzung Blatt 350 der Akten | ||
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 13.01.2012 Rostek b) Beschluss Blatt 360-367 der Akten Satzung Blatt 369 der Akten | ||
| 8 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die erstmalige Autorisierung sowie jede Änderung der Satzung sowie die Auflösung des Verbandes bedarf zu Ihrer Rechtswirksamkeit vor Eintragung in das Vereinsregister der schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Köln. Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion, der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz, die Begründung (einschließlich des Erwerbs) von Beteiligungen jeder Art durch den Verband an anderen juristischen Personen sowie die Übertragung und sonstige Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile der selben (einschließlich Veräußerung von Geschäftsanteilen und der Beitritt neuer Gesellschaften sowie Belastungen des Geschäftsanteils) bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Köln. Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbi-schofs von Köln: a) Organbestellung und -abberufung sowie alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung, Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder; b) Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,00 EURO; c) Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie Schuldversprechen und Schuldaner-kenntnisse gemäß §§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,00 EURO; d) Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über eine Wertgrenze von 200.000,00 EURO hinaus sowie zusätzliche Überziehungsvereinbarungen; e) Forderungsabtretungen (einschließlich Factoringverträge) sowie Abschluss, Änderung und Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer Wertgrenze von 200.000,00 EURO; f) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 EURO; g) Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 EURO. Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des Diözesan-Caritasverbandes Köln geregelt; h) Betriebsführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge sowie Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von 500.000,00 EURO oder wenn von dem Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen sind | a) 30.03.2012 Rostek | ||
| 9 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die erstmalige Autorisierung sowie jede Änderung der Satzung sowie die Auflösung des Verbandes bedarf zu Ihrer Rechtswirksamkeit vor Eintragung in das Vereinsregister der schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Köln. Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion, der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz, die Begründung (einschließlich des Erwerbs) von Beteiligungen jeder Art durch den Verband an anderen juristischen Personen sowie die Übertragung und sonstige Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile der selben (einschließlich Veräußerung von Geschäftsanteilen und der Beitritt neuer Gesellschaften sowie Belastungen des Geschäftsanteils) bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Köln. Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbi-schofs von Köln: a) Organbestellung und -abberufung sowie alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung, Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder; b) Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als 20.000,00 EURO; c) Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß §§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,00 EURO; d) Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über eine Wertgrenze von 1.200.000,00 EURO hinaus sowie zusätzliche Überziehungsvereinbarungen; e) Forderungsabtretungen (einschließlich Factoringverträge) sowie Abschluss, Änderung und Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer Wertgrenze von 1.200.000,00 EURO; f) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,00 EURO; g) Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,00 EURO. Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des Diözesan-Caritasverbandes Köln geregelt; h) Betriebsführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge sowie Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von 1.750.000,00 EURO oder wenn von dem Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen sind | a) 23.04.2012 Rostek b) Vertretungsregelung auf Antrag berichtigend eingetragen. | ||
| 10 | b) Ausgeschieden: Vorstandsmitglied: Starcke, Karl Wilhelm, Bonn, *XX.XX.XXXX Bestellt: stellvertretender Vorsitzender: Becker, Jörg, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 12.04.2016 Mauel | ||
| 11 | b) Ausgeschieden: stellvertretender Vorsitzender: Becker, Jörg, Köln, *XX.XX.XXXX Gewählt: stellvertretender Vorsitzender: Dr. Fingerle-Beckensträter, Jörg, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 27.09.2018 Stieve | ||
| 12 | b) Ausgeschieden: stellvertretender Vorsitzender: Dr. Fingerle-Beckensträter, Jörg, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Keuthen, Mark, Brilon, *XX.XX.XXXX | a) 04.11.2021 Holberg | ||
| 13 | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2023 hat die Änderung der Satzung in § 20 (Zuordnung und Aufsicht) beschlossen. | a) 14.08.2024 Scheidtweiler b) Beschluss Blatt 470-481 der Akten Satzung Blatt 487 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.