Handelsregister · VR 2041

Chronologischer Auszug

Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. · Amtsgericht Bonn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Caritasverband für die Stadt Bonn e.V.

b)
Bonn
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Geschäftsführer:
Halter, Egon, Bonn
Vorstandsmitglied:
Merk, Margret, Bonn
Vorstandsmitglied:
Dr. Daniels, Hans, Bonn
Vorsitzender:
Schumacher, Wilfied, Bonn
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Evertz, Wilfried, Bonn, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Elter, Hannes, Bonn, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Nonnen-Büscher, Walter, Bonn, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 09.01.1947 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 29.10.1996 geändert.
a)
06.07.2004
Paul

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.05.1947
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.07.2004.
Satzung Blatt 178, Beschl. Bl.
225-230 der Akten
2b)
Ausgeschieden aus dem Vorstand:
Geschäftsführer:
Halter, Egon, Bonn
Am 27.07.2005 bestellt:
Geschäftsführer:
Schneider, Jean-Pierre, Lahnstein, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2005 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
03.01.2006
Vorrath

b)
Beschluss Blatt 303-308 der
Akten

Satzung Blatt 313 der Akten
3b)
Am 22.06.2006 bestellt:
Vorstandsmitglied:
Starcke, Karl-Wilhelm, Bonn, *XX.XX.XXXX
a)
31.08.2006
Schneider
4b)
Ausgeschieden aus dem Vorstand:
Vorstandsmitglied:
Dr. Daniels, Hans, Bonn
Vorsitzender:
Schumacher, Wilfied, Bonn
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Evertz, Wilfried, Bonn, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Elter, Hannes, Bonn, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Nonnen-Büscher, Walter, Bonn, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Merk, Margret, Bonn, *XX.XX.XXXX
b)
Aufgrund der Neuorganisation des Vorstandes durch die Satzungsänderung vom
28.09.2005 sind die bisherigen Vorstandsmitglieder ausgeschieden
a)
06.10.2006
Raspels

b)
von Amts wegen eingetragen
5b)
Bestellt als
Vorstandsvorsitzender:
Schneider, Jean-Pierre, Bonn, *XX.XX.XXXX
a)
27.11.2008
Kaiser
6a)
Durch Beschluss der Vertreterversammlung vom 11.09.2008 und des Caritasrates vom
30.09.2008 ist die Satzung geändert in § 6 (Aufnahme, Austritt und Ausschluss von
Mitgliedern und assoziierten Trägern) Absatz 1, § 9 (Vorstand) Absatz 2, ergänzt um
Absatz 7 und in § 14 (Rechte und Pflichten des Caritasrates) Absatz 2 Nr. 17.
a)
10.02.2009
Kaiser

b)
Beschluss Blatt 347, 348,
Satzung Blatt 350 der Akten
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
13.01.2012
Rostek

b)
Beschluss Blatt 360-367 der
Akten

Satzung Blatt 369 der Akten
8a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die erstmalige Autorisierung sowie jede Änderung der
Satzung sowie die Auflösung des Verbandes bedarf zu
Ihrer Rechtswirksamkeit vor Eintragung in das
Vereinsregister der schriftlichen Zustimmung des
Erzbischofs von Köln.

Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer
Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger
juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion,
der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die
Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz, die
Begründung (einschließlich des Erwerbs) von
Beteiligungen jeder Art durch den Verband an anderen
juristischen Personen sowie die Übertragung und
sonstige Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile der
selben (einschließlich Veräußerung von
Geschäftsanteilen und der Beitritt neuer Gesellschaften
sowie Belastungen des Geschäftsanteils) bedarf zu ihrer
Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Erzbischofs von Köln.

Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbi-schofs
von Köln:

a) Organbestellung und -abberufung sowie alle
Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung,
Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder;
b) Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und
Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als
10.000,00 EURO;
c) Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie
Schuldversprechen und Schuldaner-kenntnisse gemäß
§§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als
10.000,00 EURO;
d) Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die
Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über
eine Wertgrenze von 200.000,00 EURO hinaus sowie
zusätzliche Überziehungsvereinbarungen;
e) Forderungsabtretungen (einschließlich
Factoringverträge) sowie Abschluss, Änderung und
Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer
Wertgrenze von 200.000,00 EURO;
f) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des
Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe
von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00
EURO;
g) Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab
einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 EURO.
Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des
Diözesan-Caritasverbandes Köln geregelt;
h) Betriebsführungs-, Betriebspacht- und
Betriebsüberlassungsverträge sowie
Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von
500.000,00 EURO oder wenn von dem Rechtsgeschäft
25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen
sind
a)
30.03.2012
Rostek
9a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die erstmalige Autorisierung sowie jede Änderung der
Satzung sowie die Auflösung des Verbandes bedarf zu
Ihrer Rechtswirksamkeit vor Eintragung in das
Vereinsregister der schriftlichen Zustimmung des
Erzbischofs von Köln.
Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer
Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger
juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion,
der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die
Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz, die
Begründung (einschließlich des Erwerbs) von
Beteiligungen jeder Art durch den Verband an anderen
juristischen
Personen sowie die Übertragung und sonstige
Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile der selben
(einschließlich Veräußerung von Geschäftsanteilen und
der Beitritt neuer Gesellschaften sowie Belastungen des
Geschäftsanteils) bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von
Köln.

Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbi-schofs
von Köln:

a) Organbestellung und -abberufung sowie alle
Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung,
Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder;
b) Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und
Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als
20.000,00 EURO;
c) Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie
Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß
§§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als
10.000,00 EURO;
d) Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die
Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über
eine Wertgrenze von 1.200.000,00 EURO hinaus sowie
zusätzliche Überziehungsvereinbarungen;
e) Forderungsabtretungen (einschließlich
Factoringverträge) sowie Abschluss, Änderung und
Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer
Wertgrenze von 1.200.000,00 EURO;
f) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des
Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe
von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,00
EURO;
g) Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab
einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,00 EURO.
Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des
Diözesan-Caritasverbandes Köln geregelt;
h) Betriebsführungs-, Betriebspacht- und
Betriebsüberlassungsverträge sowie
Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von
1.750.000,00 EURO oder wenn von dem Rechtsgeschäft
25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen
sind
a)
23.04.2012
Rostek

b)
Vertretungsregelung auf Antrag
berichtigend eingetragen.
10b)
Ausgeschieden:
Vorstandsmitglied:
Starcke, Karl Wilhelm, Bonn, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
stellvertretender Vorsitzender:
Becker, Jörg, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
12.04.2016
Mauel
11b)
Ausgeschieden:
stellvertretender Vorsitzender:
Becker, Jörg, Köln, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Fingerle-Beckensträter, Jörg, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
27.09.2018
Stieve
12b)
Ausgeschieden:
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Fingerle-Beckensträter, Jörg, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Keuthen, Mark, Brilon, *XX.XX.XXXX
a)
04.11.2021
Holberg
13a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2023 hat die Änderung der Satzung in § 20
(Zuordnung und Aufsicht) beschlossen.
a)
14.08.2024
Scheidtweiler

b)
Beschluss Blatt 470-481 der
Akten

Satzung Blatt 487 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.