Caritasverband für die Stadt Amberg und den Landkreis Amberg-Sulzbach e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Amberg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 26
Gericht
Amtsgericht Amberg
Letzte Eintragung
07.11.2025
Abrufstand
29.05.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Verband wird durch zwei Vorstände gemeinsam vertreten. In Ausübung des kirchlichen Aufsichtsrechts bedürfen gemäß § 20 Absatz 2 der Satzung (Kirchliche Vereinsaufsicht) folgende Beschlüsse zu ihrer Rechtswirksamkeit mit Wirkung im Außenverhältnis der schriftlichen Zustimmung des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V.: 1. Satzungsänderungen 2. Auflösung des Verbandes 3. Erwerb, Veräußerung oder Belastung sowie Aufgabe des Eigentums an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken 4. Aufnahme oder Gewährung von Darlehen mit einem Gegenstandswert von mehr als 250.000 Euro 5. Annahme und Ausschlagung von Schenkungen, Erbschaften oder Vermächtnissen im Wert von mehr als 500.000 Euro, die nach juristischer Beratung durch den Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. als zustimmungspflichtig bewertet werden. 6. Planung und Durchführung von Bauvorhaben einschließlich Sanierungen und Großreparaturen mit einem Gegenstandswert von insgesamt mehr als 1 Mio. Euro 7. Miet-, Pacht-, Leasing- und Leihverträge, die unbefristet geschlossen werden und deren Nutzungsentgelt auf das Jahr gerechnet 100.000 Euro übersteigen 8. Abgabe von Bürgschafts-, Patronats- und Garantieerklärungen jeder Art 9. Errichtung und Schließung, sowie wesentliche - insbesondere inhaltliche - Umgestaltung sozial-caritativer Dienste und Einrichtungen 10. Ausgliederung von Teilbereichen oder Beteiligung an Teilbereichen verbandlicher Caritas durch die Gründung neuer Rechtsträger, insbesondere durch die Gründung von Gesellschaften, Stiftungen, Tochterunternehmen etc. 11. konstitutive Mitwirkung bei anderen Rechtsträgern, insbesondere durch die Übernahme von Gesellschaftsanteilen 12. Übernahme der Betriebsträgerschaft, des Betriebs oder der Betriebsführung von Einrichtungen oder Diensten 13. Einleitung von Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen und kirchlichen Gerichten sofern der Streitwert mehr als 50.000 Euro beträgt und es sich nicht um Eilverfahren oder Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt. In letzteren Fällen ist der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. unverzüglich nachträglich zu informieren. In den Fällen der Ziffern 1, 2, 10 und 11 ist die Zustimmung nur in Einvernehmen mit dem Bischof von Regensburg zu erteilen. Die schriftliche Zustimmung gemäß § 20 Abs. 2 der Satzung ist auch für sämtliche Beschlüsse des Verbandes als Beteiligter ausgegliederter rechtlich selbstständiger Gesellschaften, Stiftungen oder Tochterunternehmen etc. erforderlich, sofern der Verband die Stimmenmehrheit innehat.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Trummer
Luhe-Wildenau, Neudorf bei Luhe
Vorstand
Birgit Singer-Grimm
Kümmersbruck
Vorstand
Carsten Jakimowicz
Amberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.07.1952 zuletzt geändert am 19.11.1992
Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 10 (bisher § 11: Vertretungsrecht) und 19 (bisher § 21: Vorbehaltsbeschlüsse).
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2013 hat die Änderung der §§ 3 (Organisation, hier: Absatz 1) und 19 (Vorbehaltsbeschlüsse, hier: Nummer 4) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.07.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden u.a. geändert: §§ 9 (Vorstand), 10 (Vertretungsrecht) und 20 (Kirchliche Vereinsaufsicht) bisher 19 (Vorbehaltsbeschlüsse).
Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2023 hat mit nachträglichen Beschluss der Vorstandes vom 07.02.2024 die Änderung der §§ 10 (Vertretungsrecht; hier: Einfügung Abs. 2; Änderung Abs. 1) und § 22 (Übergangsregelung; hier: Änderung Abs. 1; Wegfall Abs. 3, 4; Änderung Nummerierung der Absätze) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.01.1953. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 161 SB;
Der Verein hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 25.06.2025 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 21.07.2025 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.07.2025 Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Stationäre Altenhilfe in der Einrichtung "Caritas-Altenheim an der Friedlandstraße 2" inklusive Grundbesitz Gemarkung Amberg Blatt 9082 FlNr. 2120 zu 6.435 qm, jedoch mit Ausnahme der Beteiligung an der PALLI VITA GmbH (Amtsgericht Amberg HRB 5816)) auf die Caritas-Seniorendienste-Amberg gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Amberg (Amtsgericht Amberg HRB 7852) übertragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.