Handelsregister · VR 69
Chronologischer Auszug
Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. · Amtsgericht Würzburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. b) Würzburg | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für folgende Rechtsgeschäfte bedarf der Vorstand der Genehmigung des Caritasrates: a) Kredit- und Darlehnsaufnahmen, Belastung von Grundstücken, Darlehnsvergaben und Bürgschaftsübernahmen, wenn deren Wert im Einzelfall die Summe von 500.000,-- DM übersteigt; b) Genehmigung von Erwerb, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstigen Rechten an Grundstücken, wenn deren Wert im Einzelfall die Summe von 50.000,-- DM übersteigt. b) Geschäftsführer: Stephan, Franz, Caritasdirektor, Gerolzhofen 2. Vorsitzende: Stamm, Barbara, Würzburg, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Seidel, Dietrich, Ordinariatsrat, Würzburg l, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 23.03.1920 zuletzt geändert am 04.06.2002 | a) 04.03.2003 Sauer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 55 SB So. |
| 2 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stephan, Franz, Caritasdirektor, Gerolzhofen Ernannt: Geschäftsführer: Pfriem, Martin, Hettstadt, *XX.XX.XXXX | a) 04.09.2003 Sauer | ||
| 3 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für folgende Rechtsgeschäfte bedarf der Vorstand der Genehmigung des Ortsordinarius: 1.) Grundstücksgeschäfte über mehr als 2.000.000 EUR jährlich. Im Rahmen des Haushaltsplanes beschlossene Maßnahmen sind von diesem Zustimmungsvorbehalt ausgenommen. 2.) Baumaßnahmen über mehr als 2.000.000 EUR jährlich. Im Rahmen des Haushaltsplanes beschlossene Maßnahmen sind von diesem Zustimmungsvorbehalt ausgenommen. 3.) Aufnahme von Darlehen über insgesamt mehr als eine Million EUR jährlich im Einzelfall. Im Rahmen des Haushaltsplanes beschlossene Maßnahmen sind von diesem Zustimmungsvorbehalt ausgenommen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2006 mit Nachtrag vom 29.10.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 14.11.2007 Kordmann b) Neue Satzung Bl. 105-115 SB; Nachtrag Bl. 118 SB. | |
| 4 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Seidel, Dietrich, Ordinariatsrat, Würzburg l, *XX.XX.XXXX Bestellt: 1. Vorsitzender: Bieber, Clemens, Ordinariatsrat, Kleinostheim, *XX.XX.XXXX | a) 20.01.2010 Grimbach b) Beschluss Bl. 121 SB; | ||
| 5 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Nachfolgende Beschlüsse des Vorstandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Ortsordinarius: 1.) Grundstücksgeschäfte über mehr als 2.000.000,00 EUR. Im Rahmen des Wirtschaftsplans beschlossene Maßnahmen sind von diesem Zustimmungsvorbehalt ausgeschlossen. 2.) Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 2.000.000,00 EUR. Im Rahmen des Wirtschaftsplanes beschlossene Maßnahmen sind von diesem Zustimmungsvorbehalt ausgeschlossen. 3.) Aufnahme von Darlehen über insgesamt mehr als 1.000.000,00 EUR im Einzelfall. Im Rahmen des Wirtschaftsplanes beschlossene Maßnahmen sind von diesem Zustimmungsvorbehalt ausgenommen. b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pfriem, Martin, Hettstadt, *XX.XX.XXXX Personendaten von Amts wegen berichtigt: 1. Vorsitzender: Bieber, Clemens, Kleinostheim, *XX.XX.XXXX Kraft Amtes: stellvertretender Caritasdirektor: Warnhoff, Marco, Hammelburg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 10.06.2016 Englert b) Beschluss Bl. 129 SB; Neue Satzung Bl. 146 ff SB. | |
| 6 | b) Personendaten von Amts wegen berichtigt: stellvertretender Caritasdirektor: Warnhoff, Marco, Hammelburg, *XX.XX.XXXX | a) 10.06.2016 Englert | ||
| 7 | b) Geändert, nun: Vorstandsvorsitzender: Bieber, Clemens, Kleinostheim, *XX.XX.XXXX Gewählt: Weiteres Vorstandsmitglied (Caritasdirektorin): Franke, Pia Theresia, Wackersberg, *XX.XX.XXXX Gewählt: Weiteres Vorstandsmitglied (Caritasdirektor): Dr. Kues, Wolfgang, Neuhaus a. Inn, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 2. Vorsitzende: Stamm, Barbara, Würzburg, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: stellvertretender Caritasdirektor: Warnhoff, Marco, Hammelburg, *XX.XX.XXXX | a) 11.01.2017 Englert | ||
| 8 | a) Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2017 hat die Änderung des § 22 (Vorstand) der Satzung beschlossen. | a) 22.01.2018 Klingert b) Beschluss Bl. 185 SB; Satzung Bl. 195 ff. SB. | ||
| 9 | b) Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstandsvorsitzender: Bieber, Clemens, Kleinostheim, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich als Vertreter der Caritas-Schulen gGmbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 6852) Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Weiteres Vorstandsmitglied (Caritasdirektorin): Franke, Pia Theresia, Hafenlohr, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Weiteres Vorstandsmitglied (Caritasdirektor): Dr. Kues, Wolfgang, Neuhaus a. Inn, *XX.XX.XXXX | a) 29.11.2018 Klingert | ||
| 10 | a) Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den Verband alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Nachfolgende Beschlüsse des Vorstandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Ortsordinarius: 1.) Grundstücksgeschäfte über mehr als 2.000.000,00 EUR. Im Rahmen des Wirtschaftsplans beschlossene Maßnahmen sind von diesem Zustimmungsvorbehalt ausgeschlossen. 2.) Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 2.000.000,00 EUR. Im Rahmen des Wirtschaftsplanes beschlossene Maßnahmen sind von diesem Zustimmungsvorbehalt ausgeschlossen. 3.) Aufnahme von Darlehen über insgesamt mehr als 1.000.000,00 EUR im Einzelfall. Im Rahmen des Wirtschaftsplanes beschlossene Maßnahmen sind von diesem Zustimmungsvorbehalt ausgenommen. b) Amtsbezeichnung geändert, nun: Vorsitzender: Bieber, Clemens, Kleinostheim, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich als Vertreter der Caritas-Schulen gGmbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 6852) Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Vertreterversammlung vom 27.11.2020 hat die Änderung der §§ 12 (Einberufung der Vertreterversammlung), 15 (Der Caritasrat), 16 (Aufgaben des Caritasrates), 17 (Einberufung des Caritasrates), 18 (Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung des Caritasrates), 19 (Protokollierung der Versammlungsbeschlüsse), 21 (Personalkommission), 22 (Vorstand) der Satzung beschlossen. Beschlossen wurde auch der Entfall des § 30 (Übergangsvorschriften) der Satzung. | a) 02.02.2021 Kunzelmann b) Beschluss Bl. 231 SB; Satzung Bl. 239 ff. SB. | |
| 11 | b) Ausgeschieden: Weiteres Vorstandsmitglied (Caritasdirektorin): Franke, Pia Theresia, Hafenlohr, *XX.XX.XXXX Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Vorsitzender: Bieber, Clemens, Würzburg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich als Vertreter der Caritas-Schulen gGmbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 6852) Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 10.02.2021 Kunzelmann | ||
| 12 | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.09.2022 hat die Änderung der §§ 10 (Vertreterversammlung), 12 (Einberufung der Vertreterversammlung), 13 (Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der Vertreterversammlung), 15 (Caritasrat), 17 (Einberufung des Caritasrates), 22 (Vorstand) und 29 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen. | a) 23.02.2023 Kunzelmann b) Beschluss Bl. 262 SB; Satzung Bl. 270 SB. | ||
| 13 | a) Von Amts wegen berichtigt: Die Vertreterversammlung vom 16.09.2022 hat die Änderung der §§ 10 (Vertreterversammlung), 12 (Einberufung der Vertreterversammlung), 13 (Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der Vertreterversammlung), 15 (Caritasrat), 17 (Einberufung des Caritasrates), 22 (Vorstand) und 29 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen. | a) 23.02.2023 Kunzelmann |
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