Handelsregister · VR 69

Chronologischer Auszug

Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. · Amtsgericht Würzburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V.

b)
Würzburg
a)

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Für folgende Rechtsgeschäfte bedarf der Vorstand der
Genehmigung des Caritasrates:
a) Kredit- und Darlehnsaufnahmen, Belastung von
Grundstücken, Darlehnsvergaben und
Bürgschaftsübernahmen, wenn deren Wert im Einzelfall
die Summe von 500.000,-- DM übersteigt;
b) Genehmigung von Erwerb, Veräußerung und Aufgabe
von Grundeigentum und sonstigen Rechten an
Grundstücken, wenn deren Wert im Einzelfall die Summe
von 50.000,-- DM übersteigt.

b)
Geschäftsführer:
Stephan, Franz, Caritasdirektor, Gerolzhofen
2. Vorsitzende:
Stamm, Barbara, Würzburg, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Seidel, Dietrich, Ordinariatsrat, Würzburg l, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 23.03.1920 zuletzt geändert am 04.06.2002
a)
04.03.2003
Sauer

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 55 SB So.
2b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Stephan, Franz, Caritasdirektor, Gerolzhofen
Ernannt:
Geschäftsführer:
Pfriem, Martin, Hettstadt, *XX.XX.XXXX
a)
04.09.2003
Sauer
3a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Für folgende Rechtsgeschäfte bedarf der Vorstand der
Genehmigung des Ortsordinarius:
1.) Grundstücksgeschäfte über mehr als 2.000.000 EUR
jährlich. Im Rahmen des Haushaltsplanes beschlossene
Maßnahmen sind von diesem Zustimmungsvorbehalt
ausgenommen.
2.) Baumaßnahmen über mehr als 2.000.000 EUR
jährlich. Im Rahmen des Haushaltsplanes beschlossene
Maßnahmen sind von diesem Zustimmungsvorbehalt
ausgenommen.
3.) Aufnahme von Darlehen über insgesamt mehr als
eine Million EUR jährlich im Einzelfall. Im Rahmen des
Haushaltsplanes beschlossene Maßnahmen sind von
diesem Zustimmungsvorbehalt ausgenommen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2006 mit Nachtrag vom 29.10.2007 hat die
Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
14.11.2007
Kordmann

b)
Neue Satzung Bl. 105-115 SB;
Nachtrag Bl. 118 SB.
4b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Seidel, Dietrich, Ordinariatsrat, Würzburg l, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
1. Vorsitzender:
Bieber, Clemens, Ordinariatsrat, Kleinostheim,
*XX.XX.XXXX
a)
20.01.2010
Grimbach

b)
Beschluss Bl. 121 SB;
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Nachfolgende Beschlüsse des Vorstandes bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Zustimmung
des Ortsordinarius:
1.) Grundstücksgeschäfte über mehr als 2.000.000,00
EUR. Im Rahmen des Wirtschaftsplans beschlossene
Maßnahmen sind von diesem Zustimmungsvorbehalt
ausgeschlossen.
2.) Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von
mehr als 2.000.000,00 EUR. Im Rahmen des
Wirtschaftsplanes beschlossene Maßnahmen sind von
diesem Zustimmungsvorbehalt ausgeschlossen.
3.) Aufnahme von Darlehen über insgesamt mehr als
1.000.000,00 EUR im Einzelfall. Im Rahmen des
Wirtschaftsplanes beschlossene Maßnahmen sind von
diesem Zustimmungsvorbehalt ausgenommen.

b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Pfriem, Martin, Hettstadt, *XX.XX.XXXX
Personendaten von Amts wegen berichtigt:
1. Vorsitzender:
Bieber, Clemens, Kleinostheim, *XX.XX.XXXX
Kraft Amtes:
stellvertretender Caritasdirektor:
Warnhoff, Marco, Hammelburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
10.06.2016
Englert

b)
Beschluss Bl. 129 SB; Neue
Satzung Bl. 146 ff SB.
6b)
Personendaten von Amts wegen berichtigt:
stellvertretender Caritasdirektor:
Warnhoff, Marco, Hammelburg, *XX.XX.XXXX
a)
10.06.2016
Englert
7b)
Geändert, nun:
Vorstandsvorsitzender:
Bieber, Clemens, Kleinostheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Weiteres Vorstandsmitglied (Caritasdirektorin):
Franke, Pia Theresia, Wackersberg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Weiteres Vorstandsmitglied (Caritasdirektor):
Dr. Kues, Wolfgang, Neuhaus a. Inn, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Vorsitzende:
Stamm, Barbara, Würzburg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
stellvertretender Caritasdirektor:
Warnhoff, Marco, Hammelburg, *XX.XX.XXXX
a)
11.01.2017
Englert
8a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2017 hat die Änderung des § 22 (Vorstand) der
Satzung beschlossen.
a)
22.01.2018
Klingert

b)
Beschluss Bl. 185 SB;
Satzung Bl. 195 ff. SB.
9b)
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Vorstandsvorsitzender:
Bieber, Clemens, Kleinostheim, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich als
Vertreter der Caritas-Schulen gGmbH mit dem Sitz in
Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 6852)
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Personendaten (Wohnort) geändert, nun:
Weiteres Vorstandsmitglied (Caritasdirektorin):
Franke, Pia Theresia, Hafenlohr, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Weiteres Vorstandsmitglied (Caritasdirektor):
Dr. Kues, Wolfgang, Neuhaus a. Inn, *XX.XX.XXXX
a)
29.11.2018
Klingert
10a)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den Verband
alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt,
vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Nachfolgende Beschlüsse des Vorstandes bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Zustimmung
des Ortsordinarius:
1.) Grundstücksgeschäfte über mehr als 2.000.000,00
EUR. Im Rahmen des Wirtschaftsplans beschlossene
Maßnahmen sind von diesem Zustimmungsvorbehalt
ausgeschlossen.
2.) Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von
mehr als 2.000.000,00 EUR. Im Rahmen des
Wirtschaftsplanes beschlossene Maßnahmen sind von
diesem Zustimmungsvorbehalt ausgeschlossen.
3.) Aufnahme von Darlehen über insgesamt mehr als
1.000.000,00 EUR im Einzelfall. Im Rahmen des
Wirtschaftsplanes beschlossene Maßnahmen sind von
diesem Zustimmungsvorbehalt ausgenommen.

b)
Amtsbezeichnung geändert, nun:
Vorsitzender:
Bieber, Clemens, Kleinostheim, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich als
Vertreter der Caritas-Schulen gGmbH mit dem Sitz in
Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 6852)
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 27.11.2020 hat die Änderung der §§ 12 (Einberufung der
Vertreterversammlung), 15 (Der Caritasrat), 16 (Aufgaben des Caritasrates), 17
(Einberufung des Caritasrates), 18 (Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung des
Caritasrates), 19 (Protokollierung der Versammlungsbeschlüsse), 21
(Personalkommission), 22 (Vorstand) der Satzung beschlossen. Beschlossen wurde auch
der Entfall des § 30 (Übergangsvorschriften) der Satzung.
a)
02.02.2021
Kunzelmann

b)
Beschluss Bl. 231 SB;
Satzung Bl. 239 ff. SB.
11b)
Ausgeschieden:
Weiteres Vorstandsmitglied (Caritasdirektorin):
Franke, Pia Theresia, Hafenlohr, *XX.XX.XXXX
Personendaten (Wohnort) geändert, nun:
Vorsitzender:
Bieber, Clemens, Würzburg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich als
Vertreter der Caritas-Schulen gGmbH mit dem Sitz in
Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 6852)
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
10.02.2021
Kunzelmann
12a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.09.2022 hat die Änderung der §§ 10
(Vertreterversammlung), 12 (Einberufung der Vertreterversammlung), 13
(Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der Vertreterversammlung), 15 (Caritasrat), 17
(Einberufung des Caritasrates), 22 (Vorstand) und 29 (Inkrafttreten) der Satzung
beschlossen.
a)
23.02.2023
Kunzelmann

b)
Beschluss Bl. 262 SB;
Satzung Bl. 270 SB.
13a)
Von Amts wegen berichtigt:
Die Vertreterversammlung vom 16.09.2022 hat die Änderung der §§ 10
(Vertreterversammlung), 12 (Einberufung der Vertreterversammlung), 13
(Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der Vertreterversammlung), 15 (Caritasrat), 17
(Einberufung des Caritasrates), 22 (Vorstand) und 29 (Inkrafttreten) der Satzung
beschlossen.
a)
23.02.2023
Kunzelmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.