Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich zusammen aus der/dem Diözesan-Caritasdirektor/in als der/dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Diözesan-Caritasdirektoren/innen. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Werner Negwer
Osnabrück
einzelvertretungsberechtigt und mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich als Vertreter einer anderen steuerbegünstigten Organisation Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand
Johannes Buß
Wallenhorst
Vorstand
Matthias Schilling
Osnabrück
Vorstand
Ansgar Bensmann
Georgsmarienhütte
Vorstand
Stefanie Holle
Aurich
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.05.1916 zuletzt geändert am 01.09.2004
Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2009 hat die Änderung und Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.11.2019 hat die Änderung der Satzung in Bezug auf die Präambel sowie hinsichtlich § 2 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.12.2020 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Der Caritasrat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Stellung und Geschäftsjahr), § 5 (Mitgliedschaft) § 8 (Rechte und Pflichten der korporativen Mitglieder), § 13 (Sitzungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung), § 14 (Der Caritasrat), § 16 (Sitzungen und Beschlüsse des Caritasrates), § 17 (Der Vorstand), § 18 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 19 (Sitzungen und Beschlüsses des Vorstandes) sowie in § 23 (Altersbegrenzungen) beschlossen. Mit der Änderung des § 18 wurde eine Änderung der Allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2022 hat eine Änderung der Satzung in der Präambel sowie von § 4 (Aufgaben des Diözesan-Caritasverbandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.11.2023 hat die Änderung der Satzung in der Präambel sowie in § 1 (Name, Stellung und Geschäftsjahr), § 5 (Mitgliedschaft), § 8 (Rechte und Pflichten der korporativen Mitglieder), § 12 (Aufgaben und Pflichten der Mitgliederversammlung), § 13 (Sitzungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung), § 14 (Der Caritasrat), § 15 (Aufgaben und Pflichten des Caritasrates), § 16 (Sitzungen und Beschlüsse des Caritasrates), § 17 (Der Vorstand) § 18 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes) und § 19 (Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes) und damit u.a. eine Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.07.1916 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.06.2006.
Satzung Blatt 21 ff. Bd. II der Akten
Änderungsbeschluss Blatt 99 der Akten
Satzung Blatt 23 - 46 Band 3 der Akten
Satzung Blätter 77 - 88 Band III der Akten
Satzung Blatt 131 ff. der Akten
Satzung Blatt 168-188 Bd. III der Akten
Satzung Blatt 43-64 der Akten
Satzung Blatt 124-144 Band IV der Akten
Satzung Blatt 200-211 der Akten
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung vom 05.10.2006 hat die Ergänzung der Satzung in § 5 (Mitglieder) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.