Handelsregister · VR 671

Registerinformationen

Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. · Amtsgericht Augsburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Augsburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 671
Gericht
Amtsgericht Augsburg
Letzte Eintragung
07.02.2024
Abrufstand
26.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Markus Müller

Höchstädt a.d.Donau

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom Jahre 1921 zuletzt geändert am 27.05.1989
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden u.a. geändert: §§ 1 ( Name), 18, 19 ( Vorstand).
  • Die Delegiertenversammlung vom 23.10.2013 hat die Änderung des § 2 (Kirchenrechtliche Stellung) der Satzung beschlossen.
  • Die Delegiertenversammlung vom 18.11.2014 hat die Änderung des § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) der Satzung beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29. Juli 1998, dem die Vertreterversammlung des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg eingetragener Verein und die Gesellschafterversammlung der CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gemeinnützige GmbH jeweils am 29. Juli 1998 zugestimmt haben, hat der Caritasverband für die Diözese Augsburg eingetragener Verein seinen Teilbetrieb "Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe" durch Übertragung dieses Teilbetriebs als Gesamtheit auf die CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gemeinnützige GmbH (AG Augsburg HRB 16232) gem. § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG ausgegliedert (Spaltung in Form der Ausgliederung zur Aufnahme).

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 10.09.1946 (Wiedereintragung). Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 60 SB.
  • Protokoll Bl. 78 SB; Neue Satzung Bl. 79 SB.
  • SB 81, 82
  • Beschluss Bl. 84 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 85 SB.
  • Beschluss Bl. 87 SB. Satzungswortlaut Bl. 88 SB
  • Bl. 89, 90 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.