Handelsregister · VR 501134 früher Amtsgericht Bergisch Gladbach
Chronologischer Auszug
Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. b) Bergisch Gladbach | a) a) Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten gemeinsam. 1. Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur Rechtswirksamkeit der vorherigen, über den Diözesan - Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. einzuholenden schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs: Der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von Eigentum sowie die Änderung, die Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken,soweit der Wert des einzelnen Rechtsgeschäftes den Betrag von 100.000,00 Euro übersteigt. 2. a) die Aufnahme und Hingabe von Darlehen in Höhe von mehr als 50.000,00 Euro soweit die Darlehensaufnahme und hingabe nicht bereits als Teil des nach Absatz 1 zur Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt worden ist und im Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde, mit Ausnahme der Aufnahme von Kontokorrentkrediten bis zu einem Betrag von insgesamt 100.000,00 Euro sofern diese eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten, b) die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe von mehr als 50.000,00 Euro, soweit die Übernahme nicht bereits als Teil des nach Abs. 1 zur Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt worden ist und im Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde. Dieser Genehmigungsvorbehalt bezieht sich nicht auf den Abschluss von Dienst, Arbeits und Gestellungsverträgen. Bei Miet,- Pacht,- und Leihverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ist für die Wertgrenzen das Nutzungsentgeld für ein Jahr maßgebend, 3. die Übernahme von Bürgschaften, wenn die Bürgschaftsumme im Einzelfalle mehr als 10.000,00 Euro beträgt; 4. die Planung und der Abschluss von Verträgen über die Durchführung von Baumaßnahmen, wenn das Gesamtentgelt einen Betrag von 100.000,00 Euro übersteigt,ausgenommen sind reine Instandhaltungsmaßnahmen, wenn hierfür Mittel im Wirtschaftsplan vorgesehen sind. 5. der Abschluss von Verträgen die eine entgeltliche Geschäftsbesorgung ( § 675 BGB ) zum Gegenstand haben, wenn hierfür keine Mittel im Wirtschaftsplan vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von 25.000,00 Euro übersteigt. 6. die Gründung, der Erwerb,die Übernahme, die Veräußerung, die Beteiligung an und die Aufgabe von kirchlichen und caritativen sowie sonstigen Diensten und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Annahme von Schenkungen unter Lebenden oder von Todes wegen ohne Auflage bedürfen nicht der schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs. b) Vorstand: Bolz, Hans Peter, Overath, *XX.XX.XXXX Vorstand: Larondelle, Karl Hans, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 27.04.1965 mit Änderung vom 12.07.2004 | a) 21.01.2010 Kutz b) Tag der ersten Eintragung: 04.08.1966 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1134 Amtsgericht Bergisch Gladbach getreten. Freigegeben am 21.01.2010. Satzung: Bl. 51 - 68 Sdb. |
| 2 | a) a) Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten gemeinsam. Folgende Maßnahmen bedürfen der über den Diözesan- Caritasverband einzuholenden vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Köln: a) Organbestellung und -abberufung sowie alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung, Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder. b) Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von insgesamt mehr als 10.000,00 Euro. c) Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß §§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von insgesamt mehr als 10.000,00 Euro. d) Aufnahme und Vergabe von Darlehen einschließlich der Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten zur vorübergehenden Liquiditätshilfe sowie die Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über eine Wertgrenze von insgesamt 200.000,00 Euro hinaus. e) Forderungsabtretungen (einschließlich Factoringverträge) sowie Franchisingverträge ab einer Wertgrenze von 200.000,00 Euro. f) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 Euro. g) Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 Euro. Ausgenommen sind reine Instandhaltungsmaßnahmen. Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des DiCV Köln geregelt. h) Betriebsführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge sowie Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von 500.000,00 Euro mindestens aber wenn von dem Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen sind. | a) Die Vertreterversammlung vom 17.06.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen in § 1 (Amtsgericht und VR-Nr.) Abs. 3, § 3 (Aufgaben) Abs. 2 Nr. 13 und Abs. 3 § 5 (Voraussetzungen der Mitgliedschaft und Assoziierung im Verband .....) Abs 7 , § 6 (Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern und assozierten Trägern) Abs. 1, § 9 (Vorstand) Abs. 2, 3, 4 und 7, § 13 (Caritas) Abs. 2, § 14 (Rechte und Pflichten des Caritasrates) Abs. 2 Nr. 17, § 15 (Sitzungen und Beschlüsse des Caritasrates) Abs. 1, § 16 (Vertreterversammlung) Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1, § 18 (Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung) Abs. 2, § 20 (Zuordnung und Aufsicht), § 21 (Satzungsänderung und Auflösung des Verbandes), § 22 (Vermögensanfall bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes), § 23 (Inkrafttreten der Satzung/Übergangsregelung). | a) 16.08.2011 Kutz b) Beschluss Bl. 102-113 Sdb.; Wortlaut der Satzung Bl. 115- 132 Sdb. | |
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Larondelle, Karl Hans, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Wasser, Alfons, Overath, *XX.XX.XXXX | a) 16.05.2013 Kutz | ||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Wasser, Alfons, Overath, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Koldewey, George, Bullay, *XX.XX.XXXX | a) 12.07.2016 Großbach | ||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstand: Bolz, Hans Peter, Overath, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dr. Loggen, Helmut, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 07.09.2016 Großbach | ||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Loggen, Helmut, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Lübbert, Zita, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2016 hat die Änderung der Satzung in §§ 3 Abs. 2 (Aufgaben), 9 Ziffern 1 und 2 (Vorstand) und 12 Ziffern 1 und 3 (Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstandes) beschlossen. | a) 17.10.2016 Großbach b) Beschluss Blatt 160 - 163 des Sonderbandes Wortlaut der Satzung Blatt 164 - 182 des Sonderbandes | |
| 7 | b) Aufgrund einer Namensänderung sowie eines Wohnortwechsels nunmehr Vorstand: Müller, Zita, Odenthal, *XX.XX.XXXX Aufgrund eines Wohnortwechsels nunmehr Vorstand: Koldewey, George, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX | a) 05.05.2017 Kutz | ||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Koldewey, George, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Hänsch, Raphaela, Lindlar, *XX.XX.XXXX | a) 16.09.2019 Gleissner | ||
| 9 | b) Nicht mehr Vorstand: Müller, Zita, Odenthal, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dr. König, Mechthild, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX | a) 23.02.2022 Gleissner | ||
| 10 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. König, Mechthild, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Ufer, Michael, Wipperfürth, *XX.XX.XXXX | a) 18.08.2022 Gleissner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.