Handelsregister · VR 501134 früher Amtsgericht Bergisch Gladbach

Chronologischer Auszug

Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V. · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.

b)
Bergisch Gladbach
a)
a)
Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten
gemeinsam.
1.
Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur
Rechtswirksamkeit der vorherigen, über den Diözesan -
Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.
einzuholenden schriftlichen Zustimmung des
Erzbischofs:
Der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die
Aufgabe von Eigentum sowie die Änderung, die
Veräußerung und Aufgabe von Rechten an
Grundstücken,soweit der Wert des einzelnen
Rechtsgeschäftes den Betrag von 100.000,00 Euro
übersteigt.
2.
a) die Aufnahme und Hingabe von Darlehen in Höhe von
mehr als 50.000,00 Euro soweit die Darlehensaufnahme
und hingabe nicht bereits als Teil des nach Absatz 1 zur
Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt
worden ist und im Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich
hingewiesen wurde, mit Ausnahme der Aufnahme von
Kontokorrentkrediten bis zu einem Betrag von insgesamt
100.000,00 Euro sofern diese eine Laufzeit von einem
Jahr nicht überschreiten,
b) die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in
Höhe von mehr als 50.000,00 Euro, soweit die
Übernahme nicht bereits als Teil des nach Abs. 1 zur
Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt
worden ist und im Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich
hingewiesen wurde.
Dieser Genehmigungsvorbehalt bezieht sich nicht auf
den Abschluss von Dienst, Arbeits und
Gestellungsverträgen. Bei Miet,- Pacht,- und
Leihverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
ist für die Wertgrenzen das Nutzungsentgeld für ein Jahr
maßgebend,
3.
die Übernahme von Bürgschaften, wenn die
Bürgschaftsumme im Einzelfalle mehr als 10.000,00
Euro beträgt;
4.
die Planung und der Abschluss von Verträgen über die
Durchführung von Baumaßnahmen, wenn das
Gesamtentgelt einen Betrag von 100.000,00 Euro
übersteigt,ausgenommen sind reine
Instandhaltungsmaßnahmen, wenn hierfür Mittel im
Wirtschaftsplan vorgesehen sind.
5.
der Abschluss von Verträgen die eine entgeltliche
Geschäftsbesorgung ( § 675 BGB ) zum Gegenstand
haben, wenn hierfür keine Mittel im Wirtschaftsplan
vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von
25.000,00 Euro übersteigt.
6.
die Gründung, der Erwerb,die Übernahme, die
Veräußerung, die Beteiligung an und die Aufgabe von
kirchlichen und caritativen sowie sonstigen Diensten und
Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Die Annahme von Schenkungen unter Lebenden oder
von Todes wegen ohne Auflage bedürfen nicht der
schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs.

b)
Vorstand:
Bolz, Hans Peter, Overath, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Larondelle, Karl Hans, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 27.04.1965 mit Änderung vom 12.07.2004
a)
21.01.2010
Kutz

b)
Tag der ersten Eintragung:
04.08.1966
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 1134
Amtsgericht Bergisch Gladbach
getreten.
Freigegeben am 21.01.2010.
Satzung: Bl. 51 - 68 Sdb.
2a)
a)
Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten
gemeinsam.

Folgende Maßnahmen bedürfen der über den Diözesan-
Caritasverband einzuholenden vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Erzbischofs von Köln:

a) Organbestellung und -abberufung sowie alle
Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung,
Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder.
b) Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und
Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von
insgesamt mehr als 10.000,00 Euro.
c) Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie
Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß
§§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von insgesamt
mehr als 10.000,00 Euro.
d) Aufnahme und Vergabe von Darlehen einschließlich
der Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten zur
vorübergehenden Liquiditätshilfe sowie die Vereinbarung
eines Kontokorrentkreditrahmens über eine Wertgrenze
von insgesamt 200.000,00 Euro hinaus.
e) Forderungsabtretungen (einschließlich
Factoringverträge) sowie Franchisingverträge ab einer
Wertgrenze von 200.000,00 Euro.
f) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des
Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe
von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00
Euro.
g) Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab
einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 Euro.
Ausgenommen sind reine Instandhaltungsmaßnahmen.
Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des
DiCV Köln geregelt.
h) Betriebsführungs-, Betriebspacht- und
Betriebsüberlassungsverträge sowie
Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von
500.000,00 Euro mindestens aber wenn von dem
Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle
Stellen) betroffen sind.
a)
Die Vertreterversammlung vom 17.06.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen in
§ 1 (Amtsgericht und VR-Nr.) Abs. 3,
§ 3 (Aufgaben) Abs. 2 Nr. 13 und Abs. 3
§ 5 (Voraussetzungen der Mitgliedschaft und Assoziierung im Verband .....) Abs 7 ,
§ 6 (Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern und assozierten Trägern) Abs. 1,
§ 9 (Vorstand) Abs. 2, 3, 4 und 7,
§ 13 (Caritas) Abs. 2,
§ 14 (Rechte und Pflichten des Caritasrates) Abs. 2 Nr. 17,
§ 15 (Sitzungen und Beschlüsse des Caritasrates) Abs. 1,
§ 16 (Vertreterversammlung) Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1,
§ 18 (Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung) Abs. 2,
§ 20 (Zuordnung und Aufsicht),
§ 21 (Satzungsänderung und Auflösung des Verbandes),
§ 22 (Vermögensanfall bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes),
§ 23 (Inkrafttreten der Satzung/Übergangsregelung).
a)
16.08.2011
Kutz

b)
Beschluss Bl. 102-113 Sdb.;
Wortlaut der Satzung Bl. 115-
132 Sdb.
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Larondelle, Karl Hans, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Wasser, Alfons, Overath, *XX.XX.XXXX
a)
16.05.2013
Kutz
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Wasser, Alfons, Overath, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Koldewey, George, Bullay, *XX.XX.XXXX
a)
12.07.2016
Großbach
5b)
Nicht mehr
Vorstand:
Bolz, Hans Peter, Overath, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Dr. Loggen, Helmut, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
07.09.2016
Großbach
6b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Loggen, Helmut, Köln, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Lübbert, Zita, Bonn, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2016 hat die Änderung der Satzung in §§ 3 Abs. 2
(Aufgaben), 9 Ziffern 1 und 2 (Vorstand) und 12 Ziffern 1 und 3 (Sitzungen und
Beschlussfassung des Vorstandes) beschlossen.
a)
17.10.2016
Großbach

b)
Beschluss Blatt 160 - 163 des
Sonderbandes

Wortlaut der Satzung Blatt 164 -
182 des Sonderbandes
7b)
Aufgrund einer Namensänderung sowie eines
Wohnortwechsels nunmehr
Vorstand:
Müller, Zita, Odenthal, *XX.XX.XXXX

Aufgrund eines Wohnortwechsels nunmehr
Vorstand:
Koldewey, George, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX
a)
05.05.2017
Kutz
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Koldewey, George, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Hänsch, Raphaela, Lindlar, *XX.XX.XXXX
a)
16.09.2019
Gleissner
9b)
Nicht mehr
Vorstand:
Müller, Zita, Odenthal, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Dr. König, Mechthild, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX
a)
23.02.2022
Gleissner
10b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. König, Mechthild, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Ufer, Michael, Wipperfürth, *XX.XX.XXXX
a)
18.08.2022
Gleissner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.