Handelsregister · VR 600625 früher Amtsgericht Gummersbach
Chronologischer Auszug
"Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e.V." · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e.V." b) Gummersbach | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Zustimmung des Erzbischofs ist erforderlich für 1. den Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von Eigentum sowie die Änderung, die Veräußerung und die Aufgabe von Rechten an Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen Rechtsgeschäftes den Betrag von 100.000.- EUR übersteigt. 2. die Aufnahme und Hingabe von Darlehen in Höhe von mehr als 100.000.- EUR ( ausgenommen die Aufnahme von Kontokorrentkrediten bis zu einem Betrag von insgesamt 600.000.- EUR, sofern diese eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten) und bei Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe von mehr als 50.000.- EUR (ausgenommen sind Abschlüsse von Dienst-, Arbeits- und Gestellungsverträgen). Bei Miet-, Pacht-, Leasing- und Leihverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr ist für die Wertgrenzen das Jahresnutzungsentgeld maßgebend. 3. die Übernahme von Bürgschaften, wenn die Bürgschaftssumme im Einzelfall mehr als 10.000.- EUR beträgt. 4. die Planung und der Abschluss von Verträgen über die Durchführung von Baumaßnahmen, wenn das Gesamtentgelt einen Betrag von 150.000, 00 Euro übersteigt (ausgenommen sind reine Instandhaltungsmaßnahmen, wenn hierfür Mittel im Wirtschaftsplan vorgesehen sind). 5.den Abschluss von Verträgen, die eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand haben, soweit das Entgelt den Betrag von 50.000.- EUR übersteigt. 6. die Gründung, den Erwerb, die Übernahme, die Veräußerung, die Beteiligung an und die Aufgabe von kirchlichen und caritativen sowie sonstigen Diensten und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Genehmigungen für die unter 2. und 5. genannten Geschäfte sind nicht erforderlich, soweit Mittel hierfür bereits im Wirtschaftsplan ausdrücklich vorgesehen sind. b) Vorstand: Herweg, Josef Hubert, Pfarrer, Gummersbach Vorstand: Heedt, Klaus, Polizeibeamter, Reichshof - Denklingen Vorstand: Klein, Hans-Gerd, Gummersbach, *XX.XX.XXXX Vorstand: Lehnen, Matthias, Bergneustadt, *XX.XX.XXXX Vorstand: Regel, Christel, Engelskirchen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 01.07.1971 zuletzt geändert am 16.10.2007 | a) 20.11.2009 Wulff b) Tag der ersten Eintragung: 23.12.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 625 Amtsgericht Gummersbach getreten. Freigegeben am 20.11.2009. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Herweg, Josef Hubert, Pfarrer, Gummersbach Nicht mehr Vorstand: Heedt, Klaus, Polizeibeamter, Reichshof - Denklingen Nicht mehr Vorstand: Klein, Hans-Gerd, Gummersbach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Lehnen, Matthias, Bergneustadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Regel, Christel, Engelskirchen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Rothausen, Peter Josef, Bergneustadt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Rolland, Gregor Aloisius, Reichshof, *XX.XX.XXXX | a) 15.06.2010 Wulff | ||
| 3 | a) Nach Änderung: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden Genehmigung des Erzbischofs von Köln: a) Organbestellung und -abberufung sowie alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung, Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder; b) Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000.- Euro; c) Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß §§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000.- Euro; d) Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über eine Wertgrenze von 200.000.- Euro hinaus sowie zusätzliche Überziehungsvereinbarungen; e) Forderungsabtretungen (einschließlich Factoring- Verträge) sowie Abschluss, Änderung und Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer Wertgrenze von 200.000.- Euro; f) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000.- Euro; g) Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000.- Euro. Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des Diözesan-Caritasverbandes geregelt. h) Betriebsführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge sowie Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von 500.000.- Euro oder wenn von dem Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen sind. | a) Die Vertreterversammlung vom 10.12.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 05.12.2014 Wulff b) Beschluss Bl. 13-17 Sonderband; Satzungsneufassung Bl. 18-39 R Sonderband. | |
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Rolland, Gregor Aloisius, Reichshof, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Rostalski, Andreas, Gummersbach, *XX.XX.XXXX | a) 12.01.2022 Gleissner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.