Handelsregister · VR 10128
Chronologischer Auszug
Caritasverband für den Landkreis Schwandorf e.V. · Amtsgericht Amberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Caritasverband für den Landkreis Schwandorf e.V. b) Schwandorf | a) Je zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten gemeinsam den Verein. b) Vorsitzender: Dr. v. Beckedorff, Ludolf, stv. Landrat, Nabburg weitere Vorstandsmitglieder: Glatzl, Ursula, Rechtsanwältin, Burglengenfeld weitere Vorstandsmitglieder: Spichtinger, Franz, Schulleiter, Oberköblitz Stv. Vorsitzender: Arnann, Hans, Schwandorf, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Reiner, Wolfgang, Wackersdorf, *XX.XX.XXXX weiteres Vorstandsmitlglied: Flierl, Alexander, Oberviechtach, *XX.XX.XXXX weiteres Vorstandsmitglied: Kolloch, Reiner, Schwandorf, *XX.XX.XXXX weiteres Vorstandsmitglied: Wutz, Johann, Guteneck, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 25.04.1977 zuletzt geändert am 09.07.1997 | a) 05.12.2005 Schlagenhaufer b) Tag der ersten Eintragung: 25.01.1978. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 175-185 SB; |
| 2 | b) Geändert, nun: Vorsitzender: Spichtinger, Franz, Wernberg-Köblitz, *XX.XX.XXXX Gewählt: weiteres Vorstandsmitglied: Senft, Thomas, Schwandorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: weiteres Vorstandsmitglied: Schenk, Franz, Schwandorf, *XX.XX.XXXX Personendaten von Amts wegen berichtigt: Stv. Vorsitzender: Amann, Hans, Schwandorf, *XX.XX.XXXX Personendaten von Amts wegen berichtigt: weiteres Vorstandsmitglied: Glatzl, Ursula, Burglengenfeld, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorsitzender: Dr. v. Beckedorff, Ludolf, stv. Landrat, Nabburg Ausgeschieden: weiteres Vorstandsmitglied: Kolloch, Reiner, Schwandorf, *XX.XX.XXXX | a) 26.04.2010 Trummer b) Protokoll Bl. 276 ff, 281 SB; | ||
| 3 | b) Geändert, nun: Vorsitzender: Amann, Johann, gen. Hans, Schwandorf, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: stellvertretende Vorsitzende: Glatzl, Ursula, Burglengenfeld, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorsitzender: Spichtinger, Franz, Wernberg-Köblitz, *XX.XX.XXXX | a) 14.11.2012 Scharf b) Protokoll Bl. 287 ff SB; | ||
| 4 | a) Der Vorsitzende oder der stellvertrende Vorsitzende vertreten je gemeinsam mit dem Geschäftsführer den Verein. Gemäß § 19 der Satzung bedürfen folgende Beschlüsse zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V.: 1. Satzungsänderungen, 2. Auflösung des Verbandes, 3. Übernahme von Bürgschaften, 4. Übernahme und Hingabe von Darlehen, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnissen im Werte von über 10.000 EUR, 5. Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, 6. Errichtung und Schließung sozial-caritativer Heime und Einrichtungen und Dienste sowie die Übernahme von Trägerschaften an diesen, 7. Abschluss von Miet- und Pachtverträgen bzgl. Immobilien, 8. Führung von Aktiv- Prozessen. b) Ausgeschieden: weiteres Vorstandsmitglied: Wutz, Johann, Guteneck, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: weiteres Vorstandsmitglied: Senft, Thomas, Schwandorf, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: weiteres Vorstandsmitglied: Schenk, Franz, Schwandorf, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: weiteres Vorstandsmitlglied: Flierl, Alexander, Oberviechtach, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 10 (bisher: § 11: Vertretungsrecht) und 19 (bisher § 21: Vorbehaltsbeschlüsse). | a) 16.04.2014 Asbeck b) Satzung Bl. 298 ff SB; Protokoll Bl. 296 ff SB; | |
| 5 | a) Geändert, nun: Der hauptamtliche geschäftsführende Vorsitzende vertritt den Verein einzeln, die beiden ehrenamtlichen stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Verein gemeinsam. Gemäß § 20 Abs. 2 der Satzung bedürfen folgende Beschlüsse in Ausübung des kirchlichen Aufsichtsrechts zu ihrer Rechtswirksamkeit mit Wirkung im Außenverhältnis der schriftlichen Zustimmung des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V.: 1. Satzungsänderungen 2. Auflösung des Verbandes 3. Erwerb, Veräußerung oder Belastung sowie Aufgabe des Eigentums an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken 4. Aufnahme oder Gewährung von Darlehen mit einem Gegenstandswert von mehr als 150.000 EURO. Ausgenommen sind Anschlussdarlehen. 5. Annahme oder Ausschlagung von Schenkungen, Erbschaften oder Vermächtnissen im Wert von mehr als 500.000 EURO 6. Planung und Durchführung von Bauvorhaben einschließlich Sanierungen und Großreparaturen mit einem Gegenstandswert von insgesamt mehr als 1 Mio. EURO 7. Miet-, Pacht-, Leasing- und Leihverträge, die unbefristet geschlossen werden und deren Nutzungsentgelt auf das Jahr gerechnet 100.000 EURO übersteigen 8. Abgabe von Bürgschafts-, Patronats- und Garantieerklärungen jeder Art 9. Errichtung und Schließung, sowie wesentliche insbesondere inhaltliche - Umgestaltung sozialcaritiativer Dienste und Einrichtungen 10. Ausgliederung von Teilbereichen oder Beteiligung an Teilbereichen verbandlicher Caritas durch die Gründung neuer Rechtsträger, insbesondere durch die Gründung von Gesellschaften, Stiftungen, Tochterunternehmen etc. 11. konstitutive Mitwirkung bei anderen Rechtsträgern, insbesondere durch die Übernahme von Gesellschaftsanteilen 12. Übernahme der Betriebsträgerschaft, des Betriebs oder der Betriebsführung von Einrichtungen oder Diensten 13. Einleitung von Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen und kirchlichen Gerichten sofern der Streitwert mehr als 50.000 EURO beträgt und es sich nicht um Eilverfahren oder Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt. In letzteren Fällen ist der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. unverzüglich nachträglich zu informieren. 14. In den Fällen der Ziffern 1, 2, 10 und 11 ist die Zustimmung nur in Einvernehmen mit dem Bischof von Regensburg zu erteilen. Die schriftliche Zustimmung gemäß § 20 Abs. 2 der Satzung ist auch für sämtliche Beschlüsse des Verbandes als Beteiligter ausgegliederter rechtlich selbstständiger Gesellschaften, Stiftungen oder Tochterunternehmen etc. erforderlich, sofern der Verband die Stimmenmehrheit innehat. b) Geändert, nun: hauptamtlich geschäftsführender Vorsitzender: Reiner, Wolfgang, Wackersdorf, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: ehrenamtlich stellvertretende Vorsitzende: Glatzl, Ursula, Burglengenfeld, *XX.XX.XXXX Gewählt: ehrenamtlich stellvertretender Vorsitzender: Melzl, Christoph, Wackersdorf, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorsitzender: Amann, Johann, gen. Hans, Schwandorf, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.07.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden u.a. geändert: §§ 9 (Vorstand), 10 (Vertretungsrecht) und 20 (Kirchliche Vereinsaufsicht) bisher 19 (Vorbehaltsbeschlüsse). | a) 11.02.2020 Asbeck b) Protokoll Bl. 9ff (neu), 10ff (neu), 16ff (neu) SB; Neue Satzung Bl. 13ff (neu) SB. | |
| 6 | b) Ausgeschieden: ehrenamtlich stellvertretender Vorsitzender: Melzl, Christoph, Wackersdorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: Ehrenamtlich stellvertretender Vorsitzender: Kalis, Christian, Schwandorf, *XX.XX.XXXX | a) 12.02.2024 Edl b) Protokoll Bl. 22ff (neu) SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.