Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Jeweils zwei vertreten den Verein gemeinsam. Folgende Rechtsgeschäfte und Beschlüsse bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg e.V.: 1. Erwerb, Veräußerung oder Belastung sowie Aufgabe von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken; 2. Aufnahme, Übernahme und Hingabe von Darlehen und Krediten, sofern im Einzelfall der Betrag von EUR 25.000,00 überschritten wird.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gudrun Schemel
Lörrach
Vorstand
Gerd Michael Möller
Weil am Rhein
Vorstand
Andreas Heiler
Grenzach-Wyhlen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.07.1958 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 23.09.2009.
Die Mitgliederversammlung vom 09.12.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Rechtsform, Sitz, Gebiet, Geschäftsjahr) und § 13 (Aufgaben und Amtsdauer des Caritasrates) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 28.11.1958
Beschluss: AS. 463 ff. Neufassung der Satzung: AS. 467 ff.
Geänderte Satzung: AS 639 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.